Neue Regeln stellen die Energiebranche vor eine Zäsur! Fest steht: Wer Strom oder Gas bewirbt, muss sich ab Ende September auf deutlich engere Leitplanken einstellen.
Ein tiefgreifender Wandel bahnt sich an

Die Diskussion um sogenannte Greenwashing-Claims nimmt seit Jahren Fahrt auf. Verbraucherschützer monieren, dass Tarife mit schwammigen Versprechen wie „grün“ oder „klimaneutral“ oft mehr Imagepflege als echten Umweltnutzen bieten. Die Politik hat nun reagiert – und rückt dem Marketingjargon der Branche zu Leibe.
Für Energieversorger beginnt damit ein Wettlauf gegen die Zeit. Sie müssen ihre Produktkommunikation überarbeiten, interne Nachweisketten schließen und Marketingbudgets neu justieren. Viele Unternehmen arbeiten hinter verschlossenen Türen an Leitfäden, doch noch ist offen, welche Aussagen künftig wirklich riskant sind.
Der rechtliche Unterbau

Kern der kommenden Änderungen ist die EU-Richtlinie (EU) 2024/825, in Brüssel auch als „EmpCo“ bekannt. Deutschland verankert sie über eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in nationales Recht. Werbliche Aussagen lassen sich damit erstmals europaweit unter einheitliche Beweislast stellen.
Die Richtlinie zielt ausdrücklich auf pauschale Umweltversprechen, die ohne harte Datenbasis auskommen. Energieprodukte wie Ökostrom- oder Biogas-Tarife stehen dabei im Fokus, weil hier häufig mit abstrakten Begriffen gearbeitet wird. Für Versorger bedeutet das: Jede grüne Botschaft muss künftig auf belastbaren Zertifikaten oder anerkannten Öko-Labels beruhen.
Was das für Verbraucher bedeutet

Kundinnen und Kunden dürfen sich auf klarere Informationen freuen. Statt diffuser Wohlfühlbegriffe sollen nachvollziehbare Kennzahlen in den Vordergrund rücken: Strommix, Herkunftsnachweise, tatsächliche Einspareffekte. Das macht Preis- und Leistungsvergleiche transparenter – zumindest in der Theorie.
Allerdings warnen Experten, dass Tarife mit echtem Öko-Mehrwert in der Übergangsphase knapper und teurer werden könnten. Nicht jedes Unternehmen kann kurzfristig die strengen Nachweise erbringen; einige Anbieter denken laut Branchenkreisen bereits über ein vorläufiges Aus für bestimmte Produktlinien nach.
Die entscheidende Liste – ab **27. September 2026** tabu

Jetzt wird’s konkret: Ab dem Stichtag dürfen Versorger ihre Strom- oder Gasangebote nicht mehr pauschal als „grün“, „öko“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „klimaschonend“, „umweltbewusst“ oder „ökologisch“ anpreisen, sofern sie den behaupteten Umweltvorteil nicht lückenlos belegen können. Gleiches gilt für Formulierungen wie „klimaneutral“, wenn diese allein auf Kompensationsprojekten beruhen.
Erlaubt bleibt dagegen die präzise Aussage, dass ein Tarif beispielsweise aus „100 Prozent Windkraft“ stammt – vorausgesetzt, der Anbieter kann das über anerkannte Nachweise wie das EU-Ecolabel oder ISO-14024-Typ-I-Siegel belegen. Fehlende Beweise gelten fortan als irreführend und können Abmahnungen sowie saftige Bußgelder nach sich ziehen. Das neue Regelwerk zwingt die Branche damit zu einem Paradigmenwechsel: Vom wohlklingenden Versprechen hin zur belastbaren Zahl.