Neue Spuren im Fall des Berliner CSD-Anschlags: Ermittler haben einen unfassbaren Fund auf dem Handy des mutmaßlichen Attentäters gemacht.
Ein Fund, der alles noch düsterer wirken lässt

Nach dem tödlichen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin gibt es offenbar neue Erkenntnisse der Ermittler. Nach einem Bericht der „Bild“ soll auf dem Mobiltelefon des mutmaßlichen Attentäters Abdul Ballout ein Bekennervideo zum sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) gefunden worden sein.
Das Video soll am Tag der Tat aufgenommen worden sein. Das Handy sei den Ermittlern zufolge im Lieferwagen entdeckt worden, mit dem der Mann in eine Menschenmenge gefahren sein soll. Warum sich das Gerät noch im Fahrzeug befand, ist derzeit unklar. Außerdem sollen die Ermittler eine Machetenscheide sichergestellt haben.
Auch die Flucht des Tatverdächtigen lässt sich nach den bisherigen Erkenntnissen offenbar immer genauer nachvollziehen. Mithilfe von Mantrailer-Hunden soll die Polizei seinen Fluchtweg rekonstruiert haben.
Demnach sei der Mann nach der Tat unbemerkt durch die Menschenmengen geflohen und habe sich zunächst vom Tatort entfernt.
Flucht durch Berlin rekonstruiert: Ermittlungen dauern an

Nach dem Bericht führte die Spur des mutmaßlichen Täters über die Straße des 17. Juni, den Platz des 18. März am Brandenburger Tor und den Friedrich-Ebert-Platz am Reichstag bis zum Bahnhof Friedrichstraße. Von dort soll er weiter nach Spandau gefahren sein.
Nach den bisherigen Ermittlungen war der Mann mit einem Lieferwagen in eine Menschenmenge im Tiergarten unmittelbar neben der Veranstaltungsfläche des Christopher Street Day gefahren. Dabei kam eine Frau ums Leben, 29 weitere Menschen wurden teilweise lebensgefährlich verletzt.
Am folgenden Tag spürte die Polizei den Tatverdächtigen in Spandau auf. Bei dem anschließenden Polizeieinsatz wurde er tödlich verletzt.
Die Ermittlungen zu den Hintergründen des Anschlags dauern weiterhin an. Die Behörden prüfen unter anderem, welche Rolle das mutmaßliche Bekennervideo spielt und welche weiteren Erkenntnisse aus den sichergestellten Beweismitteln gewonnen werden können.