Ab Oktober 2025 können zehntausende Haushalte ganz legal den Rundfunkbeitrag streichen – und das ohne Tricks, ohne Risiko und ohne versteckte Kosten. Welche Gruppen profitieren, welche Fristen gelten und wie man den Befreiungs-Button richtig drückt, zeigt unsere sechsteilige Slideshow.
Oktober-Alarmstufe: Warum gerade jetzt der Rundfunkbeitrag wackelt

Mit dem 1. Oktober startet nicht nur das Wintersemester, sondern auch die neue Beitragsrunde beim ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. Weil die geplante Beitragserhöhung auf Eis liegt, rückt stattdessen die Frage in den Fokus, wer den aktuellen Satz von 18,36 € künftig überhaupt noch zahlen muss.
Politik und Länder haben die Regeln geschärft: Bestimmte Haushalte können sich ab sofort vollständig befreien lassen. Das klingt nach Bürokratie – ist aber der größte Spartipp des Herbstes.
Lassen Sie uns aufdecken, wer sofort 220 € pro Jahr behält.
Sofort-Sparer: Diese Gruppen sind automatisch in der Pole Position

Bürgergeld-Empfänger, Sozialhilfe-Bezieher sowie Menschen mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten per Gesetz eine komplette Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Die Befreiung beginnt rückwirkend zum Monatsanfang, sofern der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt wird – wer jetzt loslegt, spart damit den vollen Oktober-Beitrag.
Auch Bewohner von Pflegeheimen, Empfänger von Asylbewerberleistungen und Haushalte mit amtlich anerkanntem Härtefallstatus zahlen keinen Cent. Unterm Strich profitieren so über zwei Millionen Haushalte bundesweit – eine Entlastung, die man spürt.
Doch ein ganz anderes Publikum jubelt besonders laut: Studierende.
Campus-Clou: BAföG macht den Rundfunkbeitrag unsichtbar

Für Studierende mit BAföG-Bescheid fällt ab Oktober 2025 die Beitragspflicht komplett weg – vorausgesetzt, sie wohnen nicht mehr bei den Eltern. Einmal beantragt, läuft die Befreiung so lange wie der Förderbescheid gilt. Bei durchschnittlich 12 Fördermonaten summiert sich das auf 220 € Ersparnis – genug für ein Semester-Ticket oder ein gebrauchtes Notebook.
Interessant: Auch wer Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann denselben Befreiungsantrag stellen. Damit entsteht eine der größten studentischen Entlastungen seit Einführung des Deutschlandtickets.
Doch es geht noch breiter: Welche Sonderfälle der Sozialkassen sparen zusätzlich?
Doppelte Entlastung: Sozialleistungen & Härtefall in einem Antrag

Wer knapp über den Sozialleistungs-Grenzen liegt, kann den sogenannten „besonderen wirtschaftlichen Härtefall“ geltend machen. Liegt die Differenz zwischen eigenem Einkommen und Anspruchsgrenze unter 18,36 € pro Monat, erlässt der Beitragsservice die Gebühr vollständig.
Das Verfahren klingt kompliziert, ist aber nur eine einzige Zusatzseite im Antrag. Einmal genehmigt, befreit die Härtefallregel bis zu zwölf Monate rückwirkend – bares Geld für Familien, deren Einkommen saisonal schwankt.
Doch nicht nur das Portemonnaie entscheidet: Gesundheit kann ebenfalls zum Befreiungsschlüssel werden.
Unsichtbare Rechte: Schwerbehinderung, RF-Merkzeichen & Co.

Menschen mit Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zahlen nur ein Drittel des Beitrags, aktuell 6,12 € monatlich. Wer taubblind ist oder dem Personenkreis der Sonderfürsorgeberechtigten angehört, wird komplett befreit. Auch seh- oder hörgeschädigte Personen erreichen die Beitragsdrittelung, wenn der Grad der Behinderung die gesetzlichen Schwellen übersteigt.
Zu wenig bekannt: Pflegeheimbewohner können die Befreiung direkt über die Einrichtung abwickeln – das spart Nerven und Porto. Einmal vermerkt, läuft die Ermäßigung oder Befreiung automatisch bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums.
Bleibt nur noch die Frage: Wie schickt man den Antrag richtig ab?
Antrag-Finish: So wandert Ihr Freifahrtschein ohne Umwege nach Köln

Der Befreiungsantrag steht als PDF auf rundfunkbeitrag.de: ausfüllen, Nachweise kopieren (niemals Originale!), unterschreiben und per Post an den Beitragsservice, 50656 Köln. Wichtig: Auf dem Umschlag das Stichwort „Befreiung“ notieren – so landet der Brief direkt in der richtigen Fachabteilung.
Wer keinen Drucker hat, bestellt das Formular telefonisch oder besucht die Stadtverwaltung. Sobald der Beitragsservice den Bescheid verschickt, stoppt die Zahlungspflicht automatisch – und zu viel gezahlte Beträge fließen zurück aufs Konto. Ein kleiner Brief, der im Jahr Hunderte Euro freischaufelt – pünktlich zum teuersten Monat des Winters.