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Die Antwort: Diese Gruppen müssen jetzt Pflichtjobs annehmen

Hier wird es konkret: Alle erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden, die
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1. seit mehr als sechs Monaten Grundsicherungsgeld beziehen,
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2. bereits an Coachings, Bewerbertrainings oder Qualifizierungen teilgenommen haben, ohne eine Stelle zu finden, und
3. keine gesundheitlichen Hinderungsgründe vorweisen,
können ab sofort zu einer gemeinnützigen Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden. Das betrifft besonders Langzeitarbeitslose unter 55 Jahren, Alleinerziehende nach Ablauf spezieller Schonfristen und Personen, die wiederholt Job-Angebote ablehnten. Wer sich weigert, riskiert nicht nur die 30-Prozent-Kürzung, sondern im Extremfall einen kompletten Entzug des Regelbedarfs für bis zu zwei Monate.
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