Ein Beschluss nach monatelangem Streit, ein Eilverfahren, heftiger Widerstand – und am Ende fällt im Bundestag doch die Entscheidung.
Der lange Streit endet mit einem Machtwort

Das vielfach kritisierte Heizungsgesetz der früheren Ampelregierung wird umfassend verändert. Der Bundestag hat am Freitag die Reform des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Damit verliert eine der wichtigsten Vorgaben der bisherigen Regelung ihre Gültigkeit.
Für die Neufassung stimmten 322 Abgeordnete, 272 Parlamentarier lehnten sie ab. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD hatten bereits im Vorfeld angekündigt, die Reform unterstützen zu wollen. Aus den Reihen von AfD, Grünen und Linken kam dagegen Widerstand.
Im Mittelpunkt der Änderungen steht die bisherige 65-Prozent-Regel. Sie schrieb vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Genau diese Pflicht wird nun gestrichen.
Für Eigentümer bedeutet das zunächst deutlich mehr Spielraum. Sie sollen künftig wieder freier entscheiden können, welche Heiztechnik sie in ihrem Haus einsetzen möchten. Damit wird auch der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
Doch ganz ohne Vorgaben geht es nicht weiter. Denn trotz der gelockerten Regeln bleibt ein langfristiges Klimaziel bestehen. Genau dieser Punkt könnte für Hausbesitzer noch entscheidend werden.
Öl- und Gasheizungen bleiben möglich, doch 2045 bleibt die Grenze

Mit der Reform erhalten Hauseigentümer zwar mehr Entscheidungsfreiheit, zugleich bleibt der politische Druck zur Umstellung bestehen. Neue Öl- und Gasheizungen dürfen grundsätzlich weiterhin eingebaut werden. Wer sich heute für eine solche Anlage entscheidet, muss allerdings die langfristigen Anforderungen im Blick behalten.
Denn unverändert gilt: Spätestens ab dem Jahr 2045 müssen Heizungen vollständig klimaneutral betrieben werden. Fossile Brennstoffe sollen dann im Gebäudebereich keine Rolle mehr spielen. Die größere Freiheit bei der Anschaffung bedeutet daher nicht automatisch, dass Öl- und Gasheizungen dauerhaft ohne Einschränkungen genutzt werden können.
Für viele Eigentümer könnte die Reform kurzfristig eine Erleichterung darstellen. Sie müssen sich bei einem notwendigen Heizungstausch nicht mehr zwingend an die bisherige 65-Prozent-Vorgabe halten. Gleichzeitig bleibt offen, welche technischen Lösungen in den kommenden Jahren besonders wirtschaftlich und zukunftssicher sein werden.
Die politische Debatte dürfte damit nicht beendet sein. Befürworter der Reform verweisen auf mehr Wahlfreiheit und weniger Zwang. Kritiker befürchten hingegen, dass notwendige Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme weiter verzögert werden.
Fest steht: Das bisherige Heizungsgesetz wird deutlich abgeschwächt. Wer eine neue Heizung plant, hat künftig mehr Möglichkeiten – sollte aber weiterhin genau prüfen, ob sich die gewählte Technik auch mit dem Klimaziel für 2045 vereinbaren lässt.