Der zweite Prozesstag nach der Todesfahrt von Magdeburg beginnt mit einer Drohung, einem Glaskasten und einem Richter, der sich nicht einschüchtern lässt – und endet mit einem Geständnis, das den Saal sprachlos zurücklässt.
Hungerstreik? Nicht mit diesem Richter

Schon kurz nach Prozessbeginn meldet der Angeklagte Taleb al Abdulmohsen, er habe „seit dem Morgen nichts gegessen“ und wolle drei Wochen lang hungern. Richter Dirk Sternberg kontert kühl, der Prozess werde weitergeführt – selbst wenn der Angeklagte sich vorsätzlich verhandlungsunfähig mache. Der Hinweis: Laut Strafprozessordnung könne man auch ohne ihn fortfahren.
Die kühle Entschlossenheit des Richters sorgt für Raunen im Saal – und für das erste Anzeichen, dass der Angeklagte seine Bühne verliert. Doch was plant der 51-Jährige als Nächstes? Lassen wir uns überraschen, wenn er das Wort ergreift …
Endlose Monologe voller Verschwörungen

Kaum bekommt Taleb A. das Mikrofon, ergießt sich eine Rede über Voltaire, Medienmanipulation und angebliche Komplotte gegen saudische Frauen. Statt Antworten liefert er ein Labyrinth aus Ideologie und Selbstmitleid – der rote Faden bleibt verschwunden. Die Nebenkläger blicken fassungslos, der Richter lässt ihn gewähren, um keinen Ansatzpunkt für spätere Verfahrensrügen zu bieten.
Trotz aller wirren Abschweifungen kündigt der Angeklagte an, „stundenlang, vielleicht tagelang“ zu reden. Doch eine abrupt gestellte Richterfrage zwingt ihn plötzlich zum Kern der Tat – und alles ändert sich.
„Dann habe ich einfach Gas gegeben“

Unter der direkten Nachfrage, warum er nicht anhielt, bricht der Verteidigungswall zusammen: „Ich wollte weiterfahren, bis die Polizei mich erschießt … dann habe ich einfach Gas gegeben.“ Kein Zeichen von Reue, nur ein nüchternes Eingeständnis, sechs Menschen getötet und 338 weitere attackiert zu haben. Die Worte hallen im Saal nach wie ein kalter Schlag.
Schockstarre bei den Angehörigen, einige verlassen weinend den Raum. Während die Kameraobjektive klacken, sickert langsam durch, dass diese Aussage das Verfahren entscheidend beschleunigen könnte. Doch wem gilt nun das nächste Spotlight?
Die Opfer – und ein Gericht, das zuhört

Über 180 Nebenkläger sitzen im eigens errichteten Mega-Saal, viele mit Fotos der Toten. Eine Mutter hält das Bild ihres neunjährigen Sohnes, der an jenem 20. Dezember 2024 starb. Jeder Blick erinnert daran, dass hinter Paragrafen echte Leben zerbrachen.
Morgen dürfen sie Fragen stellen. Ihre Stimmen könnten das psychologische Gutachten kippen – ein emotionales Minenfeld, das selbst erfahrene Prozessbeobachter in Atem hält.
Gigantische Sicherheitskulisse

Mehr als 100 Polizisten, Sprengstoffhunde, ein gläserner Schutzkäfig: Das Landgericht hat eigens ein Interimsgebäude hochgezogen, Platz für 450 Betroffene und Medien. Selbst das WLAN ist abgeschaltet, um Cyber-Angriffe zu verhindern.
Diese beeindruckende Kulisse zeigt, wie groß das Interesse – und die Angst – ist. Doch im Zentrum steht nun nur noch eine Frage: welche Strafe droht dem geständigen Täter?
Showdown rückt näher

Die Kammer plant bis März 2026, doch das Geständnis könnte den Zeitplan drastisch verkürzen. Im Raum stehen lebenslange Haft plus anschließende Sicherungsverwahrung – der Höchstsatz im deutschen Recht. Am Donnerstag beginnen die Kreuzverhöre der Nebenkläger; der Psychiater-Gutachter will endlich direkte Gespräche erzwingen.
Ob Taleb A. den Hungerstreik wirklich durchhält, ist plötzlich Nebensache. Entscheidend ist: Kann er seine Tat noch erklären – oder bleibt nur kalte Berechnung? Auf diese Antwort wartet ganz Deutschland.