Das lang erwartete Urteil

Kurz nach 14 Uhr trat der Vorsitzende Richter vor die voll besetzte Pressebank. Der Saal erhob sich, als er verkündete: „Der Angeklagte wird wegen sechsfachen Mordes und 338-fachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt. Zudem ordnet das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung an.“
Mit diesem Richterspruch erhält der Todesfahrer von Magdeburg exakt die von Anklage und Nebenklage geforderte Höchststrafe. Ein Großteil der Zuhörenden brach in Tränen aus – manche vor Erleichterung, andere, weil auch ein gerechtes Urteil die erlittenen Verluste nicht zurückdrehen kann. Für Taleb al-Abdulmohsen bedeutet das Urteil: realistische Aussicht auf Freiheit besteht praktisch nicht mehr. Für die Stadt Magdeburg endet damit ein Kapitel, das tiefe Narben hinterlassen hat – und doch markiert dieser Tag zugleich den Anfang eines langen Weges der Heilung.