Mann erstellt Todesliste von Politikern im Darknet – Polizei warnt vor konkreter Gefahr

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Ein Jahr nach der spektakulären Festnahme in Dortmund beschäftigt der Fall einer im Darknet veröffentlichten Todesliste deutscher Spitzenpolitiker weiter Öffentlichkeit, Justiz und Sicherheitsbehörden.

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Razzia in Dortmund – die Nacht, in der alles aufflog

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Mitten in den frühen Morgenstunden des 11. November 2025 stürmten Spezialeinheiten des Bundeskriminalamtes eine unscheinbare Wohnung im Dortmunder Norden. Dort nahmen sie den 49-jährigen Deutsch-Polen Martin S. fest, der im Verdacht steht, auf seiner Darknet-Plattform zu Anschlägen auf Politiker aufgerufen zu haben.

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Beschlagnahmt wurden Laptops, verschlüsselte Festplatten und mehrere Mobiltelefone, auf denen Ermittler binnen Stunden belastende Daten fanden: eine „Todesliste“ mit mehr als 20 Namen ranghoher Politikerinnen und Politiker, detaillierte Privatadressen sowie Kryptogeld-Konten, über die Kopfgelder organisiert worden sein sollen.

Lasst uns nun einen Blick darauf werfen, wie diese Plattform überhaupt funktionierte.

Die Plattform „Assassination Politics“ – ein Darknet-Schock

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Unter dem zynischen Titel „Assassination Politics“ betrieb der Beschuldigte offenbar seit Juni 2025 ein Forum, das auf verschlüsselten Onion-Servern lief. Dort kursierten Aufrufe zum Mord, Bauanleitungen für Spreng- und Brandvorrichtungen und ein anonymes Spendenmodell, das jede vollzogene Tat mit Kryptowährungen belohnen sollte.

Besonders brisant: Auf der Liste fanden sich Namen wie Angela Merkel, Olaf Scholz und Karl Lauterbach – versehen mit sogenannten „Todesurteilen“, verfasst im Stil eines Schauprozesses. Der Fund riss Sicherheitsbehörden deutschlandweit aus dem Schlaf und löste sofortige Gefährderansprachen bei potenziellen Zielpersonen aus.

Wer aber steckt hinter solch radikaler Gewaltfantasie? Die Spur führt tief ins rechtsextreme Milieu.

Spurensuche im Neonazi-Netzwerk – wer ist Martin S.?

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Martin S. stammt laut Ermittlungsakten aus einem seit Jahren beobachteten Dortmunder Neonazi-Umfeld. Schon 2020 fiel er bei Corona-Protesten wegen Widerstandshandlungen auf, vernetzte sich anschließend in Reichsbürger-Chats und radikalisierte sich weiter.

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In Foren prahlte er damit, „digitale Todesschwadronen“ zu organisieren. Ermittler fanden Verbindungen zu ausländischen Waffenhändlern und Spuren von Kryptowährungs-Transfers im fünfstelligen Bereich – Geld, das mutmaßlich als Kopfgeld für politische Morde gedacht war.

Doch was hat sich seither getan? Der Blick auf den heutigen Stand der Ermittlungen liefert Antworten.

Ermittlungsstand am 1. April 2026 – ein Mammutverfahren nimmt Form an

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Seit seiner Festnahme sitzt Martin S. in Untersuchungshaft, während die Bundesanwaltschaft einen 800-seitigen Ermittlungskomplex aufbaut. Digitale Forensiker haben inzwischen mehr als 12 Terabyte Daten entschlüsselt; allein 90 GB umfassen Chat-Protokolle mit Gleichgesinnten aus acht Ländern.

Parallel debattiert der nordrhein-westfälische Landtag über schärfere Strafen für das Anlegen sogenannter Feindeslisten im Internet. Der förmliche Terrorismus-Vorwurf steht im Raum, und ein offizieller Anklagebeschluss wird laut Justizkreisen noch in diesem Quartal erwartet.

Damit stellt sich die Frage: Welche Strafe droht – und wie schützt man künftig Menschen des öffentlichen Lebens?

Mögliche Strafen und Folgen – was dieser Fall für die Politik bedeutet

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Sollte das Oberlandesgericht die Anklage zulassen, drohen Martin S. bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug wegen „Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ und Terrorismusfinanzierung. Kommt eine Verurteilung nach § 89a StGB zustande, könnte das Strafmaß sogar darüber liegen.

Noch wichtiger für viele Abgeordnete: Der Fall hat eine Debatte über den besseren Schutz von Politikerinnen und Politikern entfacht. Ein neues „Sicherheits-Paket Digitale Bedrohung“, das derzeit im Bundestag beraten wird, sieht verschärfte Meldepflichten für Online-Plattformen und höhere Mindeststrafen für Feindeslisten vor – eine direkte Konsequenz der entlarvten Darknet-Todesliste.

Damit endet vorerst unser Überblick – doch das letzte Kapitel in diesem aufwühlenden Fall ist ganz sicher noch nicht geschrieben.

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