Mehr Freiheit, weniger Wartezimmer: Eine neue Gesetzesreform holt deutsche Apotheken aus der zweiten Reihe und stellt sie mitten ins Impfgeschehen – doch welche Spritzen dürfen dort künftig wirklich gesetzt werden?
Was sich hinter der Reform verbirgt

Die Bundesregierung hat mit dem Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz einen weitreichenden Kurswechsel beschlossen. Kern des Pakets ist, dass Apothekerinnen und Apotheker erstmals eigenständig Schutzimpfungen verabreichen dürfen, wenn bestimmte Qualitäts- und Schulungsanforderungen erfüllt sind. Damit soll die Versorgung flächendeckend gestärkt und die Arztpraxen in Hochphasen entlastet werden.
Bislang waren Impfangebote in Apotheken auf Pilotprojekte und einzelne Grippe-Kampagnen beschränkt. Mit dem neuen Rechtsrahmen fällt nun der Startschuss für ein dauerhaftes Modell: Sobald die verpflichtenden Trainingsmodule absolviert sind, können Kundinnen und Kunden direkt zwischen Regalen und Rezepturraum ihre Impfung erhalten – ohne vorherige Termin-Odyssee und oft sogar zu längeren Öffnungszeiten.
Warum die Neuerung für Patienten wichtig wird

Gerade in ländlichen Regionen schließen Arztpraxen oder können nur noch eingeschränkt Termine vergeben. Der niedrigschwellige Zugang über Apotheken kann hier eine echte Lücke schließen, weil die Wege kürzer sind und sich spontane Impfentscheidungen leichter umsetzen lassen. Gesundheitsökonomen erwarten, dass besonders Berufsgruppen mit wenig Freizeit das Angebot annehmen werden.
Zugleich steigt der Druck, die Impfquoten bei Erwachsenen zu verbessern. Krankheiten wie Keuchhusten, Gürtelrose oder Pneumokokken-Infektionen treffen häufig Menschen über 50 – eine Altersgruppe, die laut Umfragen selten proaktiv Impftermine vereinbart. Wenn die Auffrischung direkt beim Medikamentenkauf erledigt werden kann, sinkt die Hürde erheblich.
Wie Apothekerinnen und Apotheker sich vorbereiten

Vor dem ersten Pieks steht eine bundesweit einheitliche Fortbildung, die Theorie und Praxis vereint. Stichwort Haftung: Apotheker müssen dokumentieren, welche Aufklärung sie geleistet haben, welche Kontraindikationen geprüft wurden und welche Chargen zum Einsatz kamen. Das gesamte Verfahren orientiert sich an Standards, die bisher nur im ärztlichen Setting galten.
Parallel investieren viele Apotheken in separate Beratungsräume, Notfall-Sets und digitale Dokumentationstools. Selbst kleineren Betrieben wird empfohlen, mindestens zwei geschulte Fachkräfte vorzuhalten, um Urlaub, Krankheitsausfälle oder Stoßzeiten abfedern zu können. Denn mit Beginn der Grippesaison dürfte der Andrang rasch spürbar steigen.
Diese **Impfungen** sind jetzt ohne Arzt machbar

Erst mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde offiziell festgelegt, welche Spritzen Apotheker sofort setzen dürfen. Die Überraschung: Alle Totimpfstoffe sind freigegeben. Konkret umfasst das Portfolio ab sofort Schutzimpfungen gegen Influenza, COVID-19, Pneumokokken, Hepatitis B, HPV, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio und FSME. Live-Vakzinen wie Masern-Mumps-Röteln oder Gelbfieber bleiben Ärzten vorbehalten.
Für die Bevölkerung bedeutet das: Ein Besuch in der Apotheke kann künftig nicht nur das Rezept, sondern auch den vollen Impfschutz liefern. Wer also beim nächsten Erledigungsgang feststellen sollte, dass der gelbe Impfpass Lücken hat, kann sie jetzt direkt zwischen Kasse und Kompressionsstrümpfen schließen lassen – und das dürfte den deutschen Wartezimmern eine spürbare Entlastung bringen.