Ein einst mächtiger Unionspolitiker im Fokus der Justiz, eine spektakuläre Festnahme am Montagabend – und Fragen, die erst ganz am Ende beantwortet werden.
Haftbefehl gegen Ex-Bundestagsabgeordneten – Eskalation vor Gericht

Ein politisch wie juristisch brisanter Schritt: Das Oberlandesgericht München hat Haftbefehl gegen den früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer (59) erlassen. Der Politiker wurde in einer Klinik in Bad Säckingen festgenommen.
Unter ärztlicher Aufsicht sollte Fischer anschließend rund 350 Kilometer nach München gebracht werden. Dort soll der seit Monaten stockende Prozess noch am selben Tag fortgesetzt werden. Für das Gericht war dieser Schritt offenbar unausweichlich geworden.
Richter spricht von „Eskalation“ – und Eigenverantwortung

Der Vorsitzende Richter Jochen Bösl machte in der Verhandlung deutlich, wie es zu dem drastischen Schritt kam. Wörtlich sagte er: „Wir hätten diese Eskalation gerne vermieden.“ Doch er fügte ebenso klar hinzu: „Aus unserer Sicht hat er es sich auch selber zuzuschreiben.“
Hintergrund: Fischer war mehrfach nicht zu angesetzten Verhandlungsterminen erschienen. Zuletzt hatte er sich in eine Klinik begeben. Vom Gericht bestellte Gutachter erklärten ihn jedoch am Wochenende für verhandlungsfähig. Als Fischer dennoch nicht vor Gericht erschien, zog das OLG die Konsequenzen.
Zwangstransport nach München – Verteidigung wehrt sich

Nach dem Haftbefehl folgte der Zwangstransport nach München – unter medizinischer Begleitung. Der Prozess sollte am Nachmittag gegen 15 Uhr fortgesetzt werden. Gleichzeitig legten Fischers Verteidiger Beschwerde gegen den Haftbefehl ein.
Der Fall sorgt nicht nur wegen der Person des Angeklagten für Aufmerksamkeit, sondern auch wegen der Vorwürfe. Es geht um einen der größten politischen Einfluss-Skandale der vergangenen Jahre – mit internationalen Dimensionen.
Der Vorwurf – Bestechlichkeit im internationalen Kontext

Axel Fischer muss sich wegen Bestechlichkeit verantworten. Vor Gericht weist er die Anschuldigungen entschieden zurück. Er sagte: „Ich bin unschuldig.“ Weiter erklärte Fischer, er habe keinerlei finanzielle oder sonstige Vorteile für ein sogenanntes proaserbaidschanisches Abstimmungsverhalten erhalten.
Er betonte, er habe stets frei abgestimmt und niemals seine Stimme „verkauft“. Die Anklage sieht das grundlegend anders – und verweist auf jahrelange Kontakte und Zahlungen.
Warum Aserbaidschan? – Einflussnahme im Europarat

Laut Generalstaatsanwaltschaft München sollen Vertreter von Aserbaidschan seit dem Beitritt des Landes zum Europarat im Jahr 2001 versucht haben, Entscheidungen des Gremiums zu beeinflussen.
Fischer habe demnach 2011 angeboten, als Mitglied der Parlamentarische Versammlung des Europarats gegen Barzahlung für die Interessen Aserbaidschans tätig zu werden. Er war dort von 2010 bis 2018 aktiv. Die Anklage wirft ihm vor, positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergegeben zu haben – gegen Zehntausende Euro in bar.
Verjährung droht – Zeit spielt gegen das Gericht

Besonders heikel: Ein zentraler Anklagepunkt droht Mitte Januar zu verjähren. Sollte sich der Prozess weiter verzögern, könnte Fischer in diesem Punkt straffrei davonkommen. Genau das wollte das Gericht offenbar verhindern.
Der Haftbefehl ist damit nicht nur ein Mittel zur Durchsetzung der Anwesenheit, sondern auch ein Signal: Der Prozess soll nun ohne weitere Verzögerungen geführt werden. Ob die Verteidigung mit ihrer Beschwerde Erfolg hat und wie das Verfahren weitergeht, wird sich in den kommenden Tagen zeigen. Klar ist bereits jetzt: Der Fall Axel Fischer ist eines der brisantesten Korruptionsverfahren gegen einen ehemaligen Bundestagsabgeordneten der vergangenen Jahre.