Kaum hat die Adventszeit begonnen, flammt die Diskussion um die Kosten des Mammut-Verfahrens zum Magdeburger Weihnachtsmarkt-Anschlag erneut auf. Zwischen Mitgefühl für die Betroffenen und Empörung über millionenteure Sicherheitsmaßnahmen spitzt sich die Frage zu: Muss der Prozess wirklich Millionen verschlingen?
XXL-Prozess um Weihnachtsmarkt-Attentäter: Warum dieser Fall Millionen verschlingt

Der Prozess gegen Taleb al-Abdulmohsen (51) ist einer der größten, die Sachsen-Anhalt je gesehen hat: 180 Nebenkläger, vertreten von etwa 40 Anwälten, 45 angesetzte Verhandlungstage, hunderte Beteiligte – und ein Gerichtssaal, der eigens für dieses Verfahren errichtet wurde.
Was hier verhandelt wird, ist ein Drama, das ein ganzes Bundesland erschütterte. Am 20. Dezember 2024 raste der Angeklagte mit einem SUV in den Magdeburger Weihnachtsmarkt – sechs Menschen starben, Hunderte wurden verletzt.
Doch warum braucht ein einzelner Prozess einen eigenen Riesen-Saal? Und warum kostet er mehrere Millionen? Die Antwort liegt in Zuständigkeiten, Sicherheitsauflagen – und einem juristischen Grundsatz, der im Strafprozess nicht verhandelbar ist.
Warum der Prozess nicht einfach verlegt werden durfte

Theoretisch hätte man irgendwo in Deutschland bestehende Räume nutzen können – praktisch war es ausgeschlossen. Denn zuständig ist stets die Justiz des Bundeslandes, in dem die Tat begangen wurde oder der Täter lebt bzw. festgenommen wurde.
Al-Abdulmohsen lebte in Sachsen-Anhalt, verübte die Tat in Sachsen-Anhalt – und wurde dort gefasst. Damit war klar: Der Prozess muss dort stattfinden.
Eine Übernahme durch den Generalbundesanwalt wäre nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig – etwa bei Terror oder Spionage. Doch im Oktober 2025 entschieden die Bundesanwälte: Kein politisch motivierter Anschlag, also kein Bundesverfahren.
Damit musste ganz Sachsen-Anhalt nach einem Raum suchen, der Platz für etwa 700 Verfahrensbeteiligte sowie 200 Zuschauer und Journalisten bietet – und gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards erfüllt. Das Ergebnis: Es gibt kein solches Gebäude. Eine eigene Halle musste her.
Warum eine Video-Verhandlung ausgeschlossen war

Viele stellen sich dieselbe Frage:
Warum schaltet man Betroffene, Anwälte und Zeugen nicht digital zu – so wie es im Zivilrecht längst möglich ist?
Die Antwort ist einfach, aber entscheidend: Im Strafrecht geht das nicht.
Der Angeklagte muss seine Verteidigung ohne Einschränkung ausüben können. Außerdem muss das Gericht Beweise unmittelbar erheben – also live im Gerichtssaal, ohne digitale Filter, ohne Verzögerung.
Gerade Zeugenaussagen sollen mündlich und persönlich erfolgen, damit Richterinnen und Richter Gestik, Mimik, Glaubwürdigkeit und Nuancen mit eigenen Augen wahrnehmen können.
Kurz: Unmittelbarkeit ist das Herzstück eines fairen Strafprozesses. Deshalb ist eine digitale Hauptverhandlung nicht zulässig.
Warum der Angeklagte im Panzerglaskasten bleiben muss

Schon am ersten Prozesstag gab es einen Streitpunkt: Pflichtverteidiger Thomas Rutkowski beantragte, seinen Mandanten aus dem Glaskasten herauszuholen. Die Begründung: schlechte Luft, schlechte Akustik, angebliche Erschwernis der Kommunikation.
Doch der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg lehnte kategorisch ab.
Die Gründe:
– Eine bestehende Sicherheitsverfügung schreibt die Schutzkonstruktion vor.
– Der Angeklagte muss vor möglichen Racheangriffen geschützt werden.
– Auch die Sicherheit der Prozessbeteiligten hat oberste Priorität.
Damit bleibt klar: Der Panzerglaskasten ist nicht Symbol, sondern Pflichtmaßnahme – und bleibt während des gesamten Prozesses bestehen.
Die Kostenfrage: Warum der Prozess so teuer wird

Allein für die Errichtung und Miete der provisorischen Prozesshalle zahlte die Justiz 1,7 Millionen Euro – ein Betrag, der bundesweit für Diskussionen sorgt.
Doch die Prüfung hatte ergeben: Kein existierendes Gebäude in Sachsen-Anhalt konnte die Menschenmenge aufnehmen und gleichzeitig die notwendigen Sicherheitsvorgaben erfüllen – weder in Magdeburg noch in anderen Städten.
Die Halle bietet Platz für:
– etwa 700 Prozessbeteiligte
– rund 200 Zuschauer
– Journalisten aus dem gesamten Bundesgebiet
Ein Mammut-Verfahren, das strukturell kaum anders möglich gewesen wäre.
Wie viel der Prozess pro Monat kostet – und warum er vielleicht kürzer wird

Laut Justiz kostet allein die Saalmiete monatlich rund 370.000 Euro.
Doch möglicherweise wird der Prozess deutlich früher enden als ursprünglich geplant: Der Vorsitzende Richter deutete bereits an, dass einige angesetzte Termine entfallen könnten. Damit würde sich die Dauer der Verhandlung reduzieren – und zugleich auch die Kosten.
Trotzdem bleibt dieses Verfahren eines der teuersten und umfangreichsten in der jüngeren deutschen Justizgeschichte – ein Prozess, der nicht nur juristisch, sondern auch organisatorisch beispiellos ist.