Magdeburg fiebert dem wohl sensibelsten Moment des Prozesses entgegen: Erstmals wollen Betroffene des verheerenden Weihnachtsmarkt-Anschlags ihre Stimmen im Gerichtssaal erheben.
Achter Prozesstag im Magdeburger Attentatsverfahren beginnt

Am Donnerstag um 9.30 Uhr startet vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg der achte Verhandlungstag gegen den Attentäter des Magdeburger Weihnachtsmarkts. Insgesamt 47 Verhandlungstage sind bis März 2026 terminiert.
Zu Beginn des Tages soll der Rechtsmediziner aussagen, der die Todesopfer untersucht hat. Am Nachmittag folgen die ersten drei Zeugen. Der Fall zieht erneut großes öffentliches Interesse auf sich.
Gericht schützt Betroffene mit Selbstlese-Verfahren

Unter Vorsitz von Richter Dirk Sternberg (66) entschied das Gericht, den Hinterbliebenen eine direkte Begegnung mit dem Attentäter zu ersparen. Deshalb wurde das Selbstlese-Verfahren angeordnet:
Die Betroffenen müssen nicht persönlich vor Gericht auftreten; ihre unmittelbar nach der Tat aufgenommenen polizeilichen Aussagen werden stattdessen schriftlich in das Verfahren eingeführt.
Der Vorsitzende Richter erklärt: „Die Selbstlese-Liste umfasst 2800 Seiten. Um diese Akten zu studieren, werden mehrere Verhandlungstage gestrichen.“
Gut gefüllter Zuschauerraum – Rechtsmediziner sagt aus

Der Zuschauerraum bleibt auch an diesem Tag nahezu komplett belegt – rund 100 Plätze stehen zur Verfügung.
Die Kammer hört am Vormittag Rechtsmediziner Gerald Brennecke, der die Toten nach dem Anschlag obduziert hat. Während die Richter den Saal betreten, wirkt der Angeklagte Taleb al-Abdulmohsen trotz seines angeblichen Hungerstreiks „topfit“ und unterhält sich angeregt mit seinen Verteidigern.
Richter Sternberg warnt das Publikum vor den kommenden medizinischen Details und betont, keine Leichenfotos zu zeigen – außer es sei unvermeidbar.
Erste Erkenntnisse der Obduktionen – und Störungen durch den Angeklagten

Rechtsmediziner Dr. Gerald Brenecke (36) schildert die Ergebnisse seiner Obduktionen. Er war am 21. Dezember 2024 – nur einen Tag nach dem Anschlag – nach Magdeburg abgeordnet worden. Zu diesem Zeitpunkt galten fünf Menschen als Todesopfer.
Als erstes obduzierte er Nadine L. (45). Sie wies „massive Verletzungen im Oberkörperbereich und am Kopf“ auf. Todesursache: „hochakutes Herzversagen“, begünstigt durch eine Vorerkrankung. Nadine L. habe noch versucht, dem Auto zu entkommen.
Der Angeklagte mischt sich ein und behauptet lautstark, Menschen seien seit Corona anfälliger für Herzstillstand. Der Richter entzieht ihm daraufhin wütend das Wort.
Nebenklage empört: „Unsinn muss nicht angehört werden“

Taleb al-Abdulmohsen unterbricht den Rechtsmediziner mehrfach mit Corona-Theorien – obwohl keinerlei Hinweise auf eine Infektion des Opfers existieren.
Darauf reagiert ein Vertreter der Nebenklage entsetzt:
„Ich beanstande, dass dieser Unsinn vom Angeklagten nicht weiter angehört werden muss. Es geht heute zum ersten Mal um die Opfer und diese müssen sich hier den Mist des Angeklagten anhören.“
Der Rechtsmediziner beschreibt weitere erschütternde Verletzungen – darunter beim zweiten Opfer, Birgit Z. (52), die schwere stumpfe Gewalt an Kopf und Oberkörper erlitt.
Weitere Opfer und erschütternde Verletzungsbilder

Bei einem dritten Opfer, einer 67-jährigen Frau, stellte Brenecke fest, dass ihre Hauptschlagader vollständig durchtrennt war. Zeugenaussagen zufolge lebte Jutta R. (67) nach dem Anschlag zunächst noch und klagte über starke Brustschmerzen. Sie wurde durch das Fahrzeug über mehrere Meter geschleudert.
In der Klinik versuchten Ärzte, die durchtrennte Arterie mittels Gefäßprothese zu überbrücken. Doch noch in derselben Nacht erlag die Frau ihren schweren Verletzungen.
Die Zeugenaussagen und Obduktionsergebnisse zeichnen ein erschütterndes Bild der Gewalt, die der Angeklagte entfesselt hat – und prägen den Fortgang des Prozesses tiefgreifend.