Raucher dürfen im Freibad jetzt keine Zigarette mehr rauchen!

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Ganz Deutschland spricht seit Wochen über das neue Landesnichtraucherschutzgesetz!

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Landesweites Rauchverbot sorgt für hitzige Diskussionen

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Der 1. Juni 2026 markierte einen Wendepunkt: Mit dem novellierten Landesnichtraucherschutzgesetz ist das Rauchen auf allen Liegewiesen der Freibäder tabu. Plakate in grellen Farben, Durchsagen im Minutentakt und Security-Streifen erinnern Badegäste an das neue Rauchverbot. Wer trotzdem zum Glimmstängel greift, riskiert nun ein Bußgeld von bis zu 500 Euro – so steht es schwarz auf weiß in den neuen Paragraphen.

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Während Nichtraucher das Gesetz begrüßen, fühlen sich manche Stammgäste bevormundet. Gerade in der Hochsaison, wenn sich Familien das Handtuch an Handtuch legen, flammt die Debatte neu auf: Geht es wirklich um Gesundheitsschutz oder doch um „Überregulierung“?

Betreiber setzen auf Mini-Zonen statt Platzverweise

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Viele Badbetreiber wollen Eskalationen vermeiden – schließlich will niemand den Sommerferienstress mit Platzverweisen beginnen. Deshalb setzen sie landesweit auf kleine, abgetrennte Raucherbereiche, oft nur wenige Quadratmeter groß und weit entfernt vom Kinderbecken. Ein grüner Metallaschenbecher, eine Bank, dazu die obligatorische Hinweistafel: Mehr Luxus gibt’s nicht, aber für eingefleischte Raucher ist das besser als gar nichts.

Die Praxis zeigt: Wer qualmen will, schreitet kampflos in diese Ecken, um den Badegenuss der Mehrheit nicht zu stören. Doch in ländlichen Regionen, in denen die nächste Liegewiese meist größer ist als ein Fußballfeld, stellt sich die Frage: Lässt sich das auch dort so einfach umsetzen?

Schwarzwald-Baar-Kreis ringt um pragmatische Lösungen

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Im Schwarzwald-Baar-Kreis verlaufen die Verhandlungen zwischen Gemeinden, Bademeistern und Ordnungsamt besonders intensiv. Die einen fordern eine einzige Raucherinsel am Haupteingang, die anderen lieber zwei verstreute Spots, um Laufwege kurz zu halten. Argumentiert wird mit allem – von Brandschutz über Jugendschutz bis hin zum Erhalt der „Sommerlaune“.

Noch vor Beginn der Saison wurden die Befragungen unter den Badegästen ausgewertet: Die Mehrheit akzeptiert das Rauchverbot, wünscht sich aber transparente Regeln. Das Ergebnis: Ein Kompromiss, der sowohl Nichtraucher als auch Gelegenheitsraucher nicht vergrätzt – und gleichzeitig den gesetzlichen Rahmen wahrt.

Hier darf noch gequalmt werden: Klosterweiher in St. Georgen mit Doppel-Raucherzone

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Die Spannung löst sich am Ende auf dem idyllischen Gelände des Naturfreibads Klosterweiher in St. Georgen. Dort können Raucher weiterhin zur Zigarette greifen – allerdings ausschließlich in zwei exakt definierten Bereichen: Der erste liegt am oberen Rand der Liegewiese, direkt neben dem historischen Umkleidehäuschen, der zweite auf der Westseite des Areals, leicht abgeschirmt von der Hauptbadezone.

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Außerhalb dieser Mini-Zonen ist das Rauchverbot absolut – kein Vape, kein Tabakerhitzer, keine E-Zigarette. Wer sich daran hält, darf ohne Geldstrafe planschen; wer dagegen verstößt, riskiert eine kostenpflichtige Abkühlung beim Ordnungshüter. Für alle, die sich schon gefragt haben, wo sie im Schwarzwald-Baar-Kreis noch legal „eine durchziehen“ dürfen: Jetzt wissen Sie es – und der Sommer kann beginnen.

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