Interne Vorarbeiten im Kanzleramt

Nach Informationen aus Koalitionskreisen arbeitet seit dem Frühjahr eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung des Kanzleramts an mehreren Szenarien. Beteiligt sind das Verteidigungs-, das Familien- und das Innenministerium. Bislang drang lediglich durch, dass die Fachleute den Rechtsrahmen des Grundgesetzes prüfen und dabei auch Artikel 12a – die bislang ausgesetzte Wehrpflicht – erneut auf den Tisch gelegt haben.
Noch werden in Regierungserklärungen beruhigende Töne angeschlagen: Alles laufe zunächst auf „freiwillige Engagementmodelle“ hinaus, heißt es offiziell. Doch interne Papiere sprechen bereits von einem „mehrstufigen System“, das bei anhaltender Personalnot oder einer verschärften Bedrohungslage rasch ausgeweitet werden könne. Was das konkret bedeutet, blieb bis zuletzt offen – bis jetzt.