Regierung kürzt Zuschuss und führt Vermögensgrenze ein – Was das für unsere Zukunft bedeutet!

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Das steckt hinter der neuen Vermögensgrenze

Image: AI
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Erstmals soll das, was bislang nur Verwaltungspraxis war, gesetzlich festgezurrt werden: eine Vermögensgrenze von 60 000 Euro für die erste Person im Haushalt und 30 000 Euro für jedes weitere Mitglied. Wer darüber liegt, gilt künftig als „erheblich vermögend“ – der Wohngeldantrag würde automatisch scheitern. Für eine vierköpfige Familie bedeutet das: Liegen die gemeinsamen Ersparnisse über 150 000 Euro, geht der Zuschuss verloren, selbst wenn das laufende Einkommen nur knapp über dem Mindestbedarf liegt.

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Brisant daran ist der Zeitplan. Laut Koalitionsentwurf soll die Grenze schon ab 1. Januar 2027 gelten – parallel zum Auslaufen vieler noch laufender Bewilligungsbescheide. Der vermeintlich großzügige Puffer von 60 000 Euro schrumpft somit zur scharfen Kante, an der sich vor allem private Altersvorsorge von Rentnern zerschlagen könnte. Kritiker sprechen vom „kalten Zugriff“ auf Notgroschen, die jahrelang fürs Alter zurückgelegt wurden. Ob die Koalition diese Passage am Ende entschärft oder durchsetzt, entscheidet sich erst in den parlamentarischen Verhandlungen – die spannendste Frage also ganz am Ende der Reformgeschichte.

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