Rentner: Merz-Regierung verhängt neues Verbot – Tausende Deutsche betroffen!

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Die zentrale Änderung ab 1. Januar 2027

Image: AI
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Erst heute wurde das Schlüssel­detail offiziell bestätigt: Ab einer Teilrente von mehr als zwei Dritteln der individuellen Vollrente entfällt künftig jeder Anspruch auf Krankengeld. Maßgeblich ist dabei der Renten­auszahlungs­betrag am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wer diese Schwelle überschreitet, muss ab 2027 allein auf das reduzierte Arbeitseinkommen und die Teilrente zurückgreifen.

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Für Betroffene bedeutet das, dass schon wenige Euro oberhalb der Grenze den kompletten Krankengeldschutz kosten können. Sozialverbände kritisieren deshalb eine „harte Kante“, während die Koalition auf Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe verweist. Ein nachträgliches Absenken der Teilrente, sobald eine Erkrankung eintritt, soll ausdrücklich ausgeschlossen sein.

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