Mit zitternder Stimme beginnt der fünfte Verhandlungstag im Magdeburger Weihnachtsmarkt-Prozess – und erstmals richten sich alle Augen auf die Menschen, die den Täter täglich erlebt haben: seine Kollegen.
Prozess um den Weihnachtsmarkt-Täter: Jetzt rückt sein früheres Berufsleben in den Mittelpunkt

Rund ein Jahr nach dem schrecklichen Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt widmet sich das Landgericht Magdeburg einer neuen Frage: Wie lebte und arbeitete Taleb al-Abdulmohsen (51), bevor er sechs Menschen tötete und mehr als 300 verletzte?
Am Mittwoch (19.11.2025) steht sein früheres berufliches Umfeld im Maßregelvollzug Bernburg im Fokus. Dort war der Angeklagte bis zur Tat als Psychiater tätig. Für die heutige Verhandlung sind sein ehemaliger Vorgesetzter sowie vier Kolleginnen und Kollegen als Zeugen geladen.
Es ist der Versuch, zu verstehen, wie ein Mann, der tagtäglich mit psychisch kranken Menschen arbeitete, am 20. Dezember 2024 mit einem Geländewagen über einen Weihnachtsmarkt rasen konnte – und ein Massenunglück auslöste, das das ganze Land erschütterte.
Kolleginnen berichten: „Unzuverlässig, schweigsam, kaum ansprechbar“

Eine der wichtigsten Aussagen kommt von Jane Daniela S., Stationsleiterin im Maßregelvollzug. Sie beschreibt das Arbeitsverhältnis mit dem Angeklagten als „angespannt“ und „schwierig“.
Er habe selten kommuniziert, sei häufig unzuverlässig gewesen und habe regelmäßig an Besprechungen erinnert werden müssen. Besonders verstörend: Im August 2024 soll al-Abdulmohsen auf die harmlose Frage eines Kollegen, wie es ihm gehe, geantwortet haben:
„Es hilft nur noch sterben oder umbringen…“
Auch krankheitsbedingt sei er überdurchschnittlich oft ausgefallen. Trotzdem wirkte er laut Zeugin am betreffenden Tag „wie immer“ – ruhig, distanziert, schwer greifbar. Ein alarmierendes Bild eines Mannes, der Monate später eine ganze Stadt traumatisieren sollte.
Medizinische Fehlentscheidungen: Patienten fühlten sich allein gelassen

Die Stationsleiterin berichtet zudem von schwerwiegenden Problemen bei der Patientenversorgung. In einem Fall habe ein Patient stark am Bein geblutet – doch al-Abdulmohsen soll entschieden haben, der Mann könne selbstständig ins Krankenhaus laufen.
S. bestand darauf, einen anderen Arzt hinzuzuziehen, der sofort einen Liegendtransport und einen Druckverband anordnete.
Ein zweiter Fall: Der Angeklagte äußerte den Verdacht auf ein Zungenkarzinom, ohne ausreichende Grundlage – der Patient war wütend, der Verdacht bestätigte sich später nicht.
Auf die Frage, ob der Angeklagte Leidenschaft für seinen Beruf gezeigt habe, antwortete S. klar:
„Kann ich nicht beschreiben, weil keine Hingabe erkennbar war.“
Kaum Austausch, fehlende Initiative – ein Psychiater, der sich zunehmend aus dem Arbeitsalltag zurückzog.
Supervision verpasst, Beschwerden gesammelt – doch nicht alle kamen von seiner Station

Im August 2024 sollte eine Supervision stattfinden, um seine Unzuverlässigkeit offiziell anzusprechen. Doch al-Abdulmohsen erschien nicht, das gesamte Team wartete vergebens.
Mehrere Patienten hätten sich zudem über mangelnde Betreuung beschwert, sagte die Stationsleiterin. Das Personal habe die Betroffenen gebeten, ihre Kritik schriftlich festzuhalten.
Ein Spannungsmoment im Saal: Als ein Beisitzer nachhakt, ob Patient:innen seiner eigenen Station sich beschwert hätten, stellt die Zeugin klar: Nein – die Beschwerden stammten von einer anderen Station.
Gleichzeitig beschreibt sie den Angeklagten als häufig unpünktlich. Formulare habe er nur bearbeitet, wenn man ihn mehrfach darauf hinwies – insbesondere Anträge für Ausführungen der Patienten im Vollzug.
Angeklagter widerspricht – und wird wütend im Saal

Der Angeklagte reagiert zunehmend gereizt. Als es um den Vorfall mit dem Patienten mit der Beinwunde geht, widerspricht er lautstark. Die Zeugin schildert, er habe zunächst nur einen Stauschlauch anlegen wollen, obwohl der Patient sich notdürftig ein Geschirrhandtuch um die Verletzung gebunden hatte.
Ein hinzugerufener Arzt entschied daraufhin klar: Druckverband und sofortiger Transport ins Krankenhaus.
Daraufhin meldet sich al-Abdulmohsen heftig zu Wort. Er behauptet, es sei ihm lediglich darum gegangen, „den Patienten schnell ins Krankenhaus zu bringen“, und ruft schließlich wütend in den Saal:
„An diesem Tag ging es allen nur darum, gegen mich zu entscheiden!“
Die Atmosphäre im Gerichtssaal wird spürbar angespannt.
Konfrontation vor Gericht: Was steht wirklich im internen System?

Nach der emotionalen Auseinandersetzung bleibt der Angeklagte hartnäckig. Er fordert die Zeugin auf zu sagen, was er im digitalen Dokumentationssystem vermerkt habe – als wolle er beweisen, dass die Darstellung der Pflegekraft falsch sei.
Jane Daniela S. bleibt ruhig und sachlich. Sie bestätigt lediglich, was sie weiß – und was sie selbst erlebt hat.
Der Gerichtstag zeigt: Das Bild eines Psychiaters, der Monate vor der Tat zunehmend unzuverlässig, verschlossen und fehleranfällig war, verfestigt sich. Gleichzeitig lässt der Angeklagte keine Selbstkritik erkennen – im Gegenteil: Er sucht Streit, fordert Widerspruch ein, kämpft erkennbar um Deutungshoheit.
Wie dieses Bild in die Gesamtbewertung des Gerichts einfließt, wird sich erst in den kommenden Verhandlungstagen zeigen. Sicher ist nur: Der Blick auf sein Berufsleben wirft ein zusätzliches Schlaglicht auf einen Mann, der später eine ganze Stadt in Trauer stürzte.