Im Fall des achtjährigen Fabian aus Güstrow spitzt sich die Lage dramatisch zu: Ein Haftprüfungstermin könnte den bisherigen Kurs der Ermittlungen komplett verändern – oder die tatverdächtige 29-Jährige noch tiefer in die Defensive drängen.
Gericht ordnet Haftprüfung an

Mitten in der trauernden Stille um Fabian hat das Amtsgericht Rostock überraschend einen Haftprüfungstermin für die mutmaßliche Täterin angesetzt. Damit rückt zum ersten Mal seit ihrer Festnahme am 6. November 2025 die Frage in den Fokus, ob die Untersuchungshaft überhaupt Bestand haben darf.
Für die Angehörigen des Jungen bedeutet dieser Schritt eine erneute emotionale Zerreißprobe: Ein Freikommen der Verdächtigen würde die Wunde von Fabians Verlust neu aufreißen – doch juristisch ist genau das nun möglich.
Doch was hält die Verteidigung in der Hinterhand?
Die Strategie der Verteidigung

Rechtsanwalt Andreas Ohm greift die Ermittler frontal an. In seinem Antrag moniert er, die Akte enthalte „keine handfesten Beweise“ gegen seine Mandantin – weder Tatwaffe noch DNA-Treffer, nur Indizien. Seine Forderung: sofortige Entlassung.
Damit setzt er auf ein altbewährtes Muster in Aufsehen erregenden Mordprozessen: Zweifel streuen, Lücken betonen, die Haftgründe unterminieren. Gelingt ihm der Coup, wäre die Beschuldigte noch vor Jahresende in Freiheit.
Wie reagiert die Staatsanwaltschaft auf diesen Angriff?
Die Sicht der Staatsanwaltschaft

Staatsanwalt Harald Nowack hält dagegen: Das Gesamtbild der Indizien werde „von Tag zu Tag dichter“. Eine Ex-Beziehung zum Vater, widersprüchliche Aussagen der Beschuldigten und auffällige Spuren im Umfeld machten einen dringenden Tatverdacht weiterhin wahrscheinlich.
Auch der zeitliche Ablauf belastet die Frau: Fabian verschwand am 10. Oktober, seine Leiche wurde vier Tage später gefunden – laut Obduktion starb er am Tag seines Verschwindens. Die Ermittler glauben, exakt rekonstruieren zu können, wo sich die Verdächtige zu diesem Zeitpunkt aufhielt.
Welche Rolle spielt der mysteriöse Geländewagen wirklich?
Der orangefarbene Ford Ranger im Fokus

Ein seltener, orangefarbener Ford Ranger, auf die Beschuldigte zugelassen, soll am Tattag mehrfach in Güstrow und umliegenden Dörfern gesichtet worden sein. Die Polizei bittet seither um Dashcam-Aufnahmen, um jede Bewegung des Wagens nachzuzeichnen.
Fahrzeuginnenraum und Ladefläche werden inzwischen forensisch untersucht. Jedes Haar, jeder Faserrest könnte den entscheidenden DNA-Treffer liefern – oder das Indiziengebäude zum Einsturz bringen, falls nichts passt.
Und was haben die 33 neuen Hinweise aus „Aktenzeichen XY“ verraten?
Die Spur der Fernsehsendung

Nur Stunden nach der TV-Ausstrahlung gingen 33 neue Hinweise ein. Sie betreffen Sichtungen des Geländewagens, mögliche Zeugen am Waldstück bei Klein Upahl und ungewöhnliche Käufe in einem Baumarkt nahe Rostock.
Ob sich daraus harte Fakten ableiten lassen, prüfen Ermittler derzeit. Öffentlich dementiert wurde allerdings ein direkter Zusammenhang zwischen TV-Sendung und Festnahme – ein Hinweis, wie vorsichtig die Behörden im grellen Scheinwerferlicht agieren.
Am Ende entscheidet das Haftprüfungsgespräch – kippt jetzt die U-Haft?
Entscheidung in Rostock – Was jetzt auf dem Spiel steht

Beim Termin prüft der Ermittlungsrichter, ob Flucht- oder Verdunkelungsgefahr weiterhin besteht. Lässt er die Haftbeschwerde zu, könnte die Verdächtige bereits in den Adventstagen das Gefängnis verlassen, was die Ermittlungen erschweren und die Öffentlichkeit empören würde.
Bleibt die U-Haft bestehen, bekommen Staatsanwaltschaft und Polizei Zeit, die letzten Puzzleteile – Fahrzeugspuren, Handy-Daten, neue Zeugenaussagen – zu einem belastbaren Gesamtbild zu verbinden. Erst dann wird sich endgültig zeigen, ob die dramatische Wendung im Mordfall Fabian wirklich die erhoffte Klärung bringt – oder nur der Auftakt zu noch größeren Turbulenzen ist.