Christian Ulmen zieht die Reißleine – doch welche brisanten Details verbergen sich wirklich hinter seinem gerichtlichen Gegenschlag?
Angriff auf den „Spiegel“

Die Nachricht platzte wie ein Donnerhall: Ulmens Star-Anwälte der Kanzlei Schertz Bergmann haben beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung beantragt, um dem Nachrichtenmagazin bestimmte Passagen seiner Berichterstattung zu untersagen. Die 50-jährige TV-Ikone fühlt sich nach zwei „Spiegel“-Artikeln im März öffentlich vorverurteilt und greift nun zur schärfsten juristischen Waffe.
Im Schriftsatz vom 31. März (Az. 324 O 149/26) listet die Kanzlei genau drei Vorwürfe, die aus Sicht des Schauspielers glatte Falschdarstellungen seien. Welche das sind – und weshalb gerade sie das Image des beliebten „Tatort“-Kommissars ruinieren könnten – zeigt die nächste Folie.
Lassen Sie uns zunächst den ersten Stein des Anstoßes beleuchten …
Vorwurf 1: „Virtuelle Vergewaltigung“ und Deepfake-Pornos

Der „Spiegel“ zitierte Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes mit der Behauptung, ihr früherer Partner habe Fake-Profile in ihrem Namen angelegt und digital erstellte Pornovideos verbreitet, die ihr täuschend ähnlich sehen – ein Schockbegriff: „virtuelle Vergewaltigung“. Ulmen widerspricht vehement: Er habe weder Deepfakes produziert noch verbreitet und verlange, dass das Magazin den Verdacht künftig nicht mehr äußert.
Seine Anwälte sprechen von einer unwahren Unterstellung, die nicht nur den guten Ruf, sondern auch laufende Film-Deals gefährde. Doch der schwerste moralische Vorwurf ist nicht der einzige Punkt der Klage …
Weiter geht es mit Anschuldigung Nummer zwei, die noch körperlicher Natur ist.
Vorwurf 2: Körperliche Gewalt und „blaue Flecken“

Collien Fernandes schilderte in Interviews und im Magazin „Spiegel“ angebliche häusliche Übergriffe, bei denen sie „blaue Flecken am ganzen Körper“ davongetragen habe. Ulmen bestreitet jede Form von körperlicher Gewalt; laut Antrag solle das Magazin es künftig unterlassen, den Eindruck „wiederholter Körperverletzung und Bedrohung“ zu erwecken.
Der Schauspieler betont, kein Gericht habe ihn je wegen Gewaltdelikten verurteilt. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe die zuvor eingestellten Ermittlungen nach der Medienberichterstattung wieder aufgenommen – ein Verfahren, das den öffentlichen Druck weiter erhöht.
Aber auch der dritte Stein im Mosaik der Vorwürfe ist juristisch brisant …
Vorwurf 3: „Ulmen schwänzt den Gerichtstermin“

Der „Spiegel“ schrieb sinngemäß, bei einer Anhörung vor dem Bezirksgericht Palma de Mallorca habe nur Fernandes, „nicht aber Ulmen“ gefehlt. Die Gegenseite kontert: Ulmen sei zu diesem Termin nie geladen gewesen, die Sitzung zudem kurzfristig aufgehoben worden. In der beantragten Verfügung wird verlangt, die Passage ohne diesen Kontext nicht weiter zu verbreiten.
Für den Schauspieler geht es dabei nicht nur um einen Korrekturhinweis – es geht um den Vorwurf, ein Verfahren bewusst ignoriert zu haben. Ein Makel, der in der Boulevardwahrnehmung hängen bleibt, wenn er nicht ausgeräumt wird.
Wie reagiert nun das Gericht, und welche Strafen drohen dem Magazin? Das klären wir auf der vorletzten Folie.
Der juristische Fahrplan

Seit heute, 2. April, liegt der Antrag beim Hamburger Landgericht; eine Entscheidung über die einstweilige Verfügung kann binnen Tagen fallen. Verstöße gegen eine spätere Unterlassungsanordnung könnten dem „Spiegel“ bis zu 250 000 € Ordnungsgeld oder Ordnungshaft der Verantwortlichen einbringen.
Parallel bereitet sich Ulmen laut Insidern auf eine mögliche Zivilklage vor – Schadensersatz für Rufschädigung inklusive. Für das Nachrichtenmagazin steht damit weit mehr als nur die eigene Glaubwürdigkeit auf dem Spiel.
Doch wie positioniert sich Collien Fernandes, und welche Wendungen könnte der Fall noch nehmen? Blicken wir abschließend in die Zukunft …
Offene Fragen und die nächste Eskalationsstufe

Während Ulmens Anwälte attackieren, kontert Fernandes via Social Media: Das Dementi sei eine „Nebelkerze“, Fakten würden folgen. Beobachter vermuten, dass weitere Chat-Protokolle oder Multimedia-Beweise auftauchen könnten – Stoff, der sowohl Zivil- als auch Strafgerichte beschäftigen dürfte.
Für Publikum und Branche bleibt die Spannung hoch: Wird das Gericht den „Spiegel“ in die Schranken weisen – oder zwingen neue Belege Ulmen selbst auf die Anklagebank? Die Entscheidung über die einstweilige Verfügung könnte schon kommende Woche fallen; bis dahin ist das letzte Wort in diesem aufwühlenden Promi-Drama längst nicht gesprochen.
Weiter geht’s, sobald Richterin Mayer in Hamburg das Ergebnis verkündet – dann könnte dieser Fall eine ganz neue Dynamik bekommen.