Mitten in der Haushaltskrise versucht die Bundesregierung zu sparen – doch der jüngste Beschluss, das Bürgergeld für neu ankommende Ukrainer ab 1. April 2025 zu streichen, löst einen Sturm der Kritik aus. Denn plötzlich steht die medizinische Versorgung von 83 000 Geflüchteten auf dem Spiel.
Regierung beschließt Bürgergeld-Stopp für Ukrainer – trotz Kritik aus dem eigenen Ministerium

Ein zentraler Baustein der von Kanzler Friedrich Merz angekündigten „Migrationswende“ hat die erste Hürde genommen:
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass ukrainische Geflüchtete, die seit April nach Deutschland kommen, kein Bürgergeld mehr erhalten sollen.
Bemerkenswert: Selbst Arbeitsministerin Bärbel Bas, aus deren Haus das Gesetz stammt, distanzierte sich offen davon – nun muss sie es dennoch vertreten.
Arbeitgeber, Gewerkschaften, Forscher: Widerstand von allen Seiten

Eigentlich wirkt kaum jemand zufrieden mit dem Vorhaben:
– Arbeitgeber kritisieren die Folgen für den Arbeitsmarkt
– Gewerkschaften sehen Integrationschancen gefährdet
– Experten warnen vor Bürokratie und Rückschritten
Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus bringt es gegenüber FOCUS online auf den Punkt:
„Es ist ein klassisches Lose-Lose-Gesetz, das niemand mehr will.“
Ab April 2026: 83.000 Ukrainer verlieren GKV-Schutz – drastische Einschränkungen

Mit dem Stopp des Bürgergeldes greift automatisch ein Rechtskreiswechsel:
Betroffene Ukrainer fallen künftig unter das Asylbewerberleistungsgesetz – und damit aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Das bedeutet: Nur noch eine Minimalversorgung, u. a.
– Behandlung akuter Erkrankungen
– Schmerzbehandlungen
– Basisimpfungen
– Vorsorge nur eingeschränkt
– Zahnersatz nur im Notfall
Mehr als 83.000 Menschen sind betroffen – viele von ihnen traumatisiert durch den Krieg.
Kritik: „Falsches Signal – psychologische Versorgung wird beschnitten“

Dzienus warnt, die Reform treffe besonders Menschen, die dringend Hilfe bräuchten:
„Geflüchtete aus Kriegsgebieten sind psychisch oft extrem belastet. Die Versorgung zu beschneiden, ist der falsche Weg.“
Auch die Linken-Politikerin Clara Bünger kritisiert:
„Viele der Flüchtenden haben direkte Kriegserfahrungen. Eine umfassende medizinische Betreuung ist unverzichtbar – das Gesetz verhindert sie.“
Caritas-Vorstand Oliver Müller ergänzt:
„Die Einsparungen sind minimal – der zusätzliche Verwaltungsaufwand frisst sie sofort wieder auf.“
Ministerium verteidigt Gesetz: „Anspruch entsteht durch Arbeit“

Das Arbeitsministerium gerät in die kuriose Lage, ein Gesetz verteidigen zu müssen, das die eigene Chefin ablehnt.
Ein Sprecher betont:
– Präventionsangebote gebe es weiterhin – aber nur, wenn Ukrainer sozialversicherungspflichtig arbeiten
– für besonders vulnerable Gruppen blieben Ausnahmen bestehen
– mehr Bürokratie werde es nicht geben, nur eine „andere zuständige Stelle“
Heißt: Statt Krankenkassen entscheiden künftig Kommunalbehörden über zusätzliche Leistungen.
Union: Ukrainern sollen keine Sonderrechte zustehen – Fokus auf Arbeitsanreize

Der sozialpolitische Sprecher der Union, Marc Biadacz, erklärt, Ukrainer bekämen weiterhin Schutz, Lebensunterhalt und medizinische Versorgung – „so wie alle anderen Geflüchteten auch“.
Für ihn steht im Vordergrund:
Gleichbehandlung mit anderen Asylsuchenden und mehr Druck, schneller in Arbeit zu gehen.
Auf die konkreten Kritikpunkte zur Gesundheitsversorgung geht er jedoch nicht ein.
Fest steht: Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Konflikt um das Gesetz nicht beendet – er beginnt jetzt erst richtig.