Ein politischer Absturz, ein privates Bekenntnis – und plötzlich steht nicht mehr nur Jens Spahns Zukunft im Fokus, sondern auch die Frage, wie teuer ihn dieser Schritt wirklich zu stehen kommt. Nach seinem Rückzug vom Fraktionsvorsitz bleibt zwar ein Teil seiner Macht auf der Strecke, finanziell aber fällt der Einschnitt deutlich komplizierter aus, als viele zunächst vermuten
Der Rückzug, der alles verändert

Jens Spahn hat seinen Posten als Vorsitzender der Unionsfraktion abgegeben. Damit verliert der CDU-Politiker einen der einflussreichsten Jobs im Bundestag – und auch zusätzliche Bezüge, die mit dieser Funktion verbunden waren.
Auf sein Einkommen als Bundestagsabgeordneter muss der 46-Jährige jedoch nicht verzichten. Denn Spahn behält sein Mandat und bleibt weiterhin Mitglied des Bundestags.
Damit erhält er auch künftig die reguläre Abgeordnetenentschädigung. Diese liegt derzeit bei knapp 12.000 Euro brutto im Monat. Sein Rücktritt betrifft also nicht sein Mandat, sondern ausschließlich den Fraktionsvorsitz.
Spahn bleibt direkt gewählter Abgeordneter

Jens Spahn sitzt weiterhin für seinen nordrhein-westfälischen Wahlkreis Steinfurt I – Borken I im Bundestag. Dort wurde er direkt gewählt.
Sein Rücktritt vom 18. Juli bedeutet daher nicht, dass er den Bundestag verlässt. Er bleibt Abgeordneter und gehört weiterhin der CDU/CSU-Fraktion an.
Politisch ist der Schritt trotzdem schwerwiegend. Denn als Fraktionschef hatte Spahn eine zentrale Rolle innerhalb der Union. Mit dem Rückzug verliert er Macht, Einfluss und zusätzliche Einnahmen – aber nicht seine Grundbezüge als Parlamentarier.
Rücktritt nach Debatte um Leihmutterschaft

Auslöser für den wachsenden Druck auf Jens Spahn war die Debatte um seine Vaterschaft. Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten am Mittwoch öffentlich gemacht, dass sie Eltern geworden sind.
Eine Leihmutter in den USA brachte ihren Sohn Georg zur Welt. Genau dieser Umstand sorgte für heftige Diskussionen, weil Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist und die CDU sie traditionell ablehnt.
Auch Spahn selbst hatte sich in der Vergangenheit deutlich gegen Leihmutterschaft ausgesprochen. Innerhalb der Union löste der Fall deshalb große Empörung aus. Am Samstag informierte Spahn die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion über seinen Rücktritt.
„Meine Familie ist mir das Wichtigste“

Der Druck auf Jens Spahn war in den Tagen zuvor immer weiter gewachsen. Nicht zuletzt soll auch der Kanzler selbst eine Rolle gespielt haben.
Schließlich zog Spahn die Konsequenz und gab den Fraktionsvorsitz ab. In seiner Erklärung schrieb er: „Eines ist mir in den letzten Tagen immer klarer geworden: Meine Familie ist mir das Wichtigste.“
Mit diesem Satz machte er deutlich, dass er den Fokus nun auf sein Privatleben legen will. Politisch bleibt er jedoch weiter im Bundestag aktiv – und erhält damit auch weiterhin die regulären Leistungen eines Abgeordneten.
Knapp 17.300 Euro aus dem Bundestagshaushalt

Die steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung, auch Diät genannt, beträgt derzeit exakt 11.833,47 Euro im Monat. Eine geplante Erhöhung um 4,2 Prozent zum 1. Juli wurde vom Bundestag am 10. Juli einstimmig ausgesetzt.
Ohne diesen Beschluss wären die Diäten auf rund 12.330 Euro gestiegen. Zusätzlich bekommt Spahn wie alle Bundestagsabgeordneten eine steuerfreie Kostenpauschale von monatlich 5.467,27 Euro.
Rechnerisch fließen ihm damit weiter rund 17.300 Euro pro Monat aus dem Bundestagshaushalt zu. Die Kostenpauschale ist allerdings kein frei verfügbares Gehalt. Sie soll etwa Ausgaben für Wahlkreisbüro, Zweitwohnung in Berlin, Büromaterial und Wahlkreisarbeit abdecken.
Wie viel Spahn verliert, bleibt unklar

Was Jens Spahn durch den Rücktritt verliert, ist vor allem die zusätzliche Vergütung für den Fraktionsvorsitz. Solche Funktionszulagen werden aus den Haushalten der Fraktionen gezahlt.
Wie hoch Spahns Zulage genau war, ist öffentlich nicht bekannt. Die CDU/CSU-Fraktion legt nicht offen, welche Beträge einzelne Funktionsträger erhalten.
Andere Fraktionen sind transparenter. Bei den Grünen bekommen Fraktionsvorsitzende beispielsweise eine Zulage in Höhe von 50 Prozent der Abgeordnetendiät, also rund 5.900 Euro. Die AfD erhöhte die zusätzlichen Bezüge ihrer Vorsitzenden 2025 auf eine volle Diät, also knapp 12.000 Euro monatlich.
Union und SPD nennen dagegen nur Gesamtsummen für Funktionszulagen. Bei der CDU/CSU-Fraktion waren es 2023 rund 2,08 Millionen Euro, bei der SPD rund 1,81 Millionen Euro. Wie viel davon auf Spahn persönlich entfiel, lässt sich daraus nicht ableiten.