Tschüss, Bürgergeld: Neue „Grundsicherung“ beschlossen – was das jetzt bedeutet

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Kurz vor Mittag knallten im Reichstag die Sektkorken der einen – und platzten die Träume der anderen: Der Deutsche Bundestag hat am 5. März 2026 das Bürgergeld beerdigt. Damit beginnt ein neues Kapitel der staatlichen Existenzsicherung, das für Millionen Betroffene Chancen, aber auch scharfe Kanten bereithält.

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Schock im Parlament: Das Bürgergeld ist Geschichte

Image: AI
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Gut drei Jahre nach seiner Einführung steht das Bürgergeld vor dem endgültigen Schlussstrich. Der Bundestag will es heute offiziell abschaffen und stattdessen eine neue Stütze beschließen: die Grundsicherung. Schon seit Start gab es massiven Gegenwind gegen den Hartz-IV-Nachfolger – vielen galt er als zu teuer, zu kompliziert und zu nachsichtig gegenüber Menschen, die Termine oder Pflichten ignorieren.

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Genau das soll nun anders werden. Und zwar nicht nur im Namen. Seit 11.15 Uhr läuft im Bundestag die letzte Bürgergeld-Debatte – inklusive erwarteter Redeschlacht. Wenn alles nach Plan läuft, startet die neue Grundsicherung zum 1. Juli 2026. Betroffen sind rund fünf Millionen Menschen.

Die Kernfrage: Wird das Ganze wirklich „gerechter“, günstiger – und bringt es mehr Menschen in Arbeit? Oder wird es vor allem härter?

SPD wirbt für „Nachschärfen“: „Wer sich an die Regeln hält, für den ändert sich nichts.“

Image: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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Den Auftakt in der Debatte macht der SPD-Abgeordnete Jens Peick – und setzt sofort den Ton: „In der Grundsicherung geht es darum, Menschen in Arbeit zu bringen“, sagt er. Wichtig ist ihm dabei eine klare Einordnung: Es gehe nicht um einen kompletten Systembruch, sondern um ein gezieltes Nachjustieren. Die Reform sei kein Systemwechsel, sondern ein „Nachschärfen“.

Peick versucht gleichzeitig, Ängste zu dämpfen. Sein Versprechen: „Wer sich an die Regeln hält, für den ändert sich nichts.“ Wer dagegen bereits jetzt den Sozialstaat untergehen sieht, bekommt von ihm eine scharfe Antwort: „Wer ein Bild vom Untergang des Sozialstaats zeichnet, macht sich des Populismus schuldig.“

Doch auf der anderen Seite des Plenarsaals wird genau das bezweifelt: Ob diese Reform wirklich wirkt – oder am Ende nur zusätzliche Härte bringt.

AfD warnt vor Missbrauch, Linnemann räumt Fehler ein – Grüne schlagen zurück

Image: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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Skepsis kommt in der Debatte unter anderem von AfD-Abgeordneter Gerrit Huy. Sie zweifelt daran, dass das System Missbrauch ausreichend verhindert, und warnt vor Lücken. „Es findet keine Vorab-Prüfungen von Auslandsgeldern vor“, so Huy. Dazu zeichnet sie ein provokantes Bild: Vor den Behörden stünden die SUVs der Bürgergeld-Empfänger.

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CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wiederum gibt mit Blick auf das Bürgergeld zu: „Es ist etwas aus dem Lot geraten.“ Die neue Grundsicherung solle das System wieder „gerechter“ machen – und konsequenter werden.

Doch es gibt heftigen Widerspruch: Grünen-Abgeordneter Timon Dzenius greift die CDU frontal an. Sie beleidige ständig Menschen – hier konkret Bürgergeldbezieher. Er nennt die Grundsicherung „unsozialen Mist“ und sagt, sie belege, dass die Regierung ein „Grundmisstrauen gegen die Bevölkerung“ habe.

Und dann kommt der Teil, der für Betroffene sofort zählt: Was ändert sich konkret – bei Wohnung, Vermögen und Strafen?

Miete und Heizung: Die Schonfrist fällt – Umzug kann schneller kommen

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Bei den Wohnkosten bleibt vieles auf den ersten Blick wie bisher: Angemessene Kosten für Miete und Heizung sollen grundsätzlich weiterhin übernommen werden. Neu ist aber das Tempo, mit dem Jobcenter künftig reagieren dürfen. Wer in einer zu großen oder zu teuren Wohnung lebt (was als „zu teuer“ gilt, hängt wie bisher von der jeweiligen Stadt ab), soll schneller umziehen müssen.

Der entscheidende Punkt: Die bisherige Schutzzeit von zwölf Monaten – die sogenannte „Karenzzeit“ – gilt nicht mehr. Damit wird die Übergangsphase deutlich kürzer, in der Wohnkosten ohne Druck akzeptiert wurden.

Eine wichtige Ausnahme bleibt allerdings: Familien mit Kindern. Für sie gilt: Bis zum 1,5-Fachen der als angemessen geltenden Miete werden die Kosten in den ersten zwölf Monaten erstattet. Für alle anderen wird die neue Regelung schneller spürbar – gerade in Regionen mit hohen Mieten.

Vermögen: Deutlich strengere Grenzen – und das trifft vor allem Jüngere

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Beim Vermögen zieht die neue Grundsicherung die Zügel spürbar an. Die bisherige Karenzzeit im Bürgergeld, in der ein pauschales Schonvermögen von 40.000 Euro pro Person im ersten Jahr galt, fällt komplett weg. Stattdessen soll das Schonvermögen wieder nach Alter gestaffelt werden:

* Bis 30 Jahre: 5.000 Euro

* Ab 31 Jahre: 10.000 Euro

* Ab 41 Jahre: 12.500 Euro

* Ab 51 Jahre: 20.000 Euro

Das bedeutet: Gerade junge Leistungsbezieher müssen deutlich früher an ihr Erspartes ran. Und selbst in höheren Altersstufen liegt die Obergrenze bei maximal 20.000 Euro.

Die Regelsätze dagegen bleiben unverändert: Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat, jeder Partner 506 Euro, Kinder – je nach Alter – zwischen 357 und 471 Euro. Doch bei einem Punkt wird es besonders brisant: den Sanktionen.

Strafen: 30 Prozent Kürzung sofort – nach drei Terminen droht „Null“

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Bei Sanktionen wird die Reform am härtesten. Bisher konnte es etwa bei geschwänzten Jobcenter-Terminen eine Kürzung von zehn Prozent geben – später gestaffelt bis zu 30 Prozent. Künftig soll das Jobcenter direkt um 30 Prozent kürzen können, also bei Alleinstehenden um 169 Euro pro Monat – und zwar bis zu drei Monate lang. Das gilt auch für Menschen, die eine Weiterbildung abbrechen oder sich nicht bewerben.

Besonders drastisch: Wer drei Jobcenter-Termine schwänzt, erhält gar kein Geld mehr. Bei Alleinstehenden kann dann sogar die Mietzahlung gestrichen werden. Eine wichtige Grenze bleibt: Sobald andere Familienmitglieder – etwa Kinder – mit in der Wohnung leben, ist die Streichung der Unterkunftskosten nicht möglich.

Es gibt aber auch Entlastung: Wer wegen einer psychischen Erkrankung Schwierigkeiten hat, Termine wahrzunehmen, soll nicht pauschal sanktioniert werden. Außerdem sollen Jugendliche in schwierigen Lebenslagen künftig intensiver begleitet werden.

Unterm Strich ist klar: Die neue Grundsicherung soll nicht nur anders heißen – sie wird vor allem strenger. Ob sie damit wirklich mehr Menschen in Arbeit bringt oder vor allem neue Konflikte schafft, entscheidet sich nicht nur heute im Bundestag, sondern später in der Praxis.

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