Gießen, grelle Spotlights, gellende Pfiffe – die Gründung von „Generation Deutschland“ katapultiert die AfD-Jugend zurück ins Rampenlicht. War das nur ein PR-Stunt oder bahnt sich das nächste Verfassungsdrama an?
Kaum gegründet, schon im Visier: Verfassungsschutz prüft neue AfD-Jugend

Gerade einmal rund eine Woche existiert die neue AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (GD) – und schon richtet sich das Augenmerk des Verfassungsschutzes auf sie. Nach Informationen aus Sicherheitskreisen untersucht der Inlandsnachrichtendienst, wie radikal der neue Parteijugend-Zweig tatsächlich ist.
Konkret will die Behörde herausfinden, ob es erste Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt. Auf Anfrage bestätigte das Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber BILD: „Das Vorliegen der Voraussetzungen der Beobachtung der ‚Alternative für Deutschland‘ (Verdachtsfall des BfV) sowie ihrer Teilorganisationen wird kontinuierlich geprüft.“ Und genau diese Formulierung zeigt: Für die junge AfD-Organisation wird es jetzt ernst …
Beobachtung gestartet: Gründungskongress stand bereits unter Aufsicht

Der Verfassungsschutz betont, dass auch Erkenntnisse vom Gründungskongress der GD in die Prüfung einfließen. Damit wird klar: Die Sicherheitsbehörden haben die Entstehung der neuen Jugendorganisation von Beginn an eng begleitet.
Dabei ging es nicht nur darum, wer im Vorstand sitzt. Die Verfassungsschützer achteten auch darauf, welche Kontakte die junge AfD-Struktur pflegt, mit wem sie spricht – und wie tief sie am rechten Rand vernetzt ist. Und genau dort wird es brisant …
Brisante Nähe: Führung der GD lehnt klare Abgrenzung nach rechts ab

Vorstandsmitglieder der GD machen keinen Hehl daraus, dass sie sich nicht von rechtsextremen Akteuren, Vereinen oder Verlagen distanzieren wollen. Das Vorgehen sorgt in Sicherheitskreisen für Alarmstimmung. Besonders zwei Aussagen aus der Führungsriege stechen hervor:
▶︎ Jean-Pascal Hohm, Vorsitzender, erklärte in Gießen: „Wir werden eng mit dem politischen Vorfeld (…) zusammenarbeiten.“
▶︎ Kevin Dorow, Beisitzer, sagte offen: „Wir distanzieren uns nicht vom sogenannten Vorfeld.“
Damit gemeint ist ein Netzwerk, das der Verfassungsschutz seit Jahren dem rechtsextremen Spektrum zurechnet. Doch es wird noch heikler …
Identitäre Bewegung, extremistische Verlage: Netzwerk am Rand des Legalismus

Im umfangreichen AfD-Gutachten des BfV aus dem Frühjahr 2025 nennt die Behörde zahlreiche Akteure aus der Identitären Bewegung sowie rechtsextreme Ideologen. Immer wieder auftauchend: der rechtsradikale Publizist Götz Kubitschek und sein Verlag „Antaios“.
„Der Verlag Antaios wird als gesichert rechtsextrem eingestuft“, heißt es auf Seite 756 des Berichts. Und auf dem Gründungskongress in Gießen präsentierte ausgerechnet Kubitschek seinen Verlag am eigenen Stand – mittendrin im Austausch mit AfD-Delegierten. Der Verfassungsschutz bewertet sowohl seinen Verlag als auch GD-Chef Hohm als klar im rechten Spektrum verankert. Die Lage spitzt sich damit weiter zu …
Droht ein Verbot? Rechtsexperten ordnen ein

Die entscheidende Frage lautet nun: Reichen diese Verbindungen für eine offizielle Beobachtung oder sogar Einstufung als rechtsextrem? Staatsrechtler Professor Volker Boehme-Neßler erklärt gegenüber BILD: „Die Einstufung als rechtsextrem durch den Verfassungsschutz ist unabhängig von der Mutterpartei möglich. Das ist eine reine Verwaltungsentscheidung des Verfassungsschutzes.“
Ein Verbot jedoch sei „nicht möglich“, solange die Jugendorganisation rechtlich an die Mutterpartei gebunden bleibt. Und genau das ist in der Satzung eindeutig festgelegt: Die GD ist eine „rechtlich unselbstständige Teilorganisation der Partei“. Doch daraus folgt eine wichtige Konsequenz …
Verbot nur gemeinsam mit der AfD möglich: Enge Bindung schützt – und gefährdet

Durch die Konstruktion als Teilorganisation ist die GD juristisch vollständig mit der AfD verzahnt. Das bedeutet: Eine eigenständige Verbotsentscheidung wäre unmöglich. Rechtsprofessor Boehme-Neßler betont: „Die ‚Generation Deutschland‘ ist ganz bewusst eng an die Mutterpartei angebunden worden. Sie kann deshalb nur zusammen mit der Gesamtpartei verboten werden.“
Für die AfD-Jugend bedeutet das zweierlei: Einerseits schützt die Einbettung sie vor einem isolierten Verbot, andererseits rückt die gesamte Partei in den Fokus. Denn jede mögliche Einstufung der GD hätte unmittelbare Folgen auch für die AfD selbst – und macht die nächsten Schritte des Verfassungsschutzes politisch brisant wie selten zuvor.