Das Urteil kam wie ein Paukenschlag – und es trifft die AfD mitten ins Mark: Die EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) hat der Partei ihre europäischen Markenrechte am Logo und am Kürzel „AfD“ entzogen.
Ein dunkelblauer Schock für die Rechtsaußen-Partei

Der Bescheid aus Alicante verkündet klipp und klar: Die AfD hat ihr eigenes Signet in der EU nicht „ernsthaft genutzt“ – damit erlischt der Schutz in sämtlichen 27 Mitgliedstaaten. In Wahlkampfzeiten verliert die Partei damit einen ihrer wertvollsten visuellen Anker.
Juristen sprechen von einem „Verfall“ der Marke: Ab sofort darf theoretisch jede*r das bekannte Pfeil-Logo in Blau und Rot auf T-Shirts, Tassen oder Social-Media-Posts drucken, ohne eine Lizenzgebühr an die AfD.
Weiter geht’s mit der Frage, wer den Stein überhaupt ins Rollen gebracht hat …
Die Berliner Kanzlei, die den Lösch-Tsunami auslöste

Hinter dem Antrag stand eine kleine, aber findige Anwaltskanzlei aus Berlin, die bereits Firmen wie Nestlé oder Facebook mit Nichtbenutzungs-Klagen geärgert hat. Sie reichte im Februar 2024 drei Verfallsanträge gegen die AfD ein – und traf bei der EUIPO auf offene Ohren.
Die Juristen argumentierten: Im offiziellen AfD-Shop tauchen zwar Feuerzeuge, Basecaps und Bücher auf, doch die Warenliste der Partei umfasst auch Peitschen, Fallschirme und Babyschlafsäcke – Produkte, die nie verkauft wurden.
Lasst uns einen Blick auf diese kuriosen Produktklassen werfen …
Peitsche, Fallschirm, Babyschlafsack – das skurrile Portfolio

Tatsächlich hatte sich die AfD ihr Logo für mehr als 200 Warenklassen sichern lassen. Darunter: „Sportkinderwagen, Tierbekleidung, Dreiräder, Pfefferspray und Peitschen“. Ein Markenanwalt nennt das heute „Schutz auf Vorrat – aber lebensfern“.
Die Prüfer der EUIPO sahen darin keinen Nachweis ernster Nutzung, sondern eher einen „Defensivwall gegen politische Gegner“. Ergebnis: Löschung in allen Klassen – vom Dreirad bis zum WLAN-Router.
Warum aber konnte die Partei nicht zeigen, dass sie ihr Zeichen genug nutzt?
Merchandising in der Beweispflicht – und die AfD liefert zu wenig

Die Partei legte zwar umfangreiche Fanshop-Statistiken und Rechnungen vor, doch die Behörde monierte fehlende Belege aus den Jahren 2020 bis 2022 – der Corona-Zeit, als Wahlkämpfe nahezu ausfielen. Ohne frische Beweise zählt das alte Material nicht.
„Wir haben hunderte Seiten eingereicht, aber das Amt ignorierte wesentliche Verkäufe“, klagt die Parteizentrale. Unabhängige Experten halten dagegen: Wahlplakate, Social-Media-Posts und Rednerpulte reichen als Benutzungsnachweis nicht aus, wenn sie nicht lückenlos dokumentiert sind.
Wie reagiert die AfD jetzt auf den doppelten Logo-Verlust?
Gegenoffensive oder Namens-Chaos? Die Optionen der Partei

Parteichefin Alice Weidel kündigt an, vor der Beschwerdekammer der EUIPO und notfalls vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg zu ziehen. Parallel prüft man, das Logo „behutsam zu modernisieren“ und erneut anzumelden.
National bleibt der Schutz teilweise bestehen: Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat noch nicht entschieden. Doch ohne EU-Marke kann jeder Online-Shop in Madrid oder Amsterdam Freistil-Shirts drucken – und die AfD hätte kaum Handhabe.
Doch was bedeutet das alles für Wahlkampf-Material, Memes und politische Satire?
Freie Bahn für Parodien – und womöglich ein kreativer Wahlkampf

Markenrechtler erwarten eine Flut neuer „Satire-Merch-Drops“, in denen sich Aktivisten das Pfeil-Logo aneignen: Von Handy-Hüllen bis NFT-Sticker – alles wäre nun legal, solange keine Verwechslungsgefahr mit der Partei vorliegt.
Für die AfD wird es schwieriger, Fälschungen oder diffamierende Cliparts einzudämmen. Ironischer Nebeneffekt: Die Marke könnte im Netz viral gehen wie nie zuvor – nur eben ohne Kontrolle der Partei. Der Schlussakkord dieser Entscheidung könnte damit lauter sein als jeder Wahlkampfjingle.
Lassen wir uns überraschen, welche Designs morgen schon die Timelines fluten.