Ein lang zurückliegender Gruß wird zum Polit-Skandal von heute: Die Berliner Staatsanwaltschaft klagt den AfD-Abgeordneten Matthias Moosdorf an – und plötzlich rückt ein vermeintlich vergessener Moment aus dem Jahr 2023 ins grelle Rampenlicht.
Schwerer Vorwurf im Bundestag – Anklage gegen AfD-Abgeordneten

Ein Vorwurf, der den Bundestag erschüttert und nun juristische Konsequenzen hat: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf erhoben. Der Verdacht wiegt schwer – es geht um das Zeigen des Hitlergrußes innerhalb des Parlamentsgebäudes.
Die Ermittler teilten am Montagvormittag mit, dass sie nach Abschluss der Untersuchungen einen hinreichenden Tatverdacht sehen. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen Moosdorf empfindliche Strafen. Der Fall sorgt parteiübergreifend für Aufsehen – nicht zuletzt wegen des Ortes, an dem sich der Vorfall ereignet haben soll.
Der mutmaßliche Vorfall – ein Gruß mit Signalwirkung

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll sich der Vorfall im Juni 2023 zugetragen haben. In einer Bundestagsgarderobe habe Moosdorf einen Parteikollegen mit Hackenschlag und Hitlergruß begrüßt. Ein Ort, an dem sich regelmäßig Abgeordnete und Mitarbeitende aufhalten.
Besonders schwer wiegt aus Sicht der Ermittler, dass dem sächsischen AfD-Politiker bewusst gewesen sein soll, dass die Geste für andere Personen im Eingangsbereich sichtbar war. Genau darin sehen die Behörden den strafrechtlich relevanten Kern des Falls. Der Vorwurf lautet: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Strafrahmen – Geldstrafe oder Haft möglich

Das Gesetz ist in solchen Fällen eindeutig. Wer Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet, dem drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Entsprechend ernst nehmen die Ermittler den Vorwurf gegen den Bundestagsabgeordneten.
Bereits im Oktober hatte der Bundestag reagiert und Moosdorfs Immunität aufgehoben, um die strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen. Ein Schritt, der deutlich macht, dass das Parlament selbst kein Interesse an einer Blockade der Ermittlungen hatte.
Moosdorf weist Vorwürfe zurück – „Ein absurder Vorwurf“

Matthias Moosdorf selbst bestreitet die Anschuldigungen vehement. In einem Video, das er nach Bekanntwerden der Vorwürfe veröffentlichte, wies er jede Schuld von sich. Seinen Angaben zufolge sei der Vorwurf von einer SPD-Abgeordneten erhoben worden.
„Alle Zeugen sagen: ‚Wir haben nichts gesehen, völlig irre. Ein absurder Vorwurf‘“, erklärte Moosdorf darin. Trotz dieser Darstellung entschieden sich die Ermittler nun für eine Anklage. Für die Staatsanwaltschaft bedeutet das: Sie geht davon aus, dass die Beweislage für eine Verurteilung ausreicht.
Politischer Absturz – Moosdorf verliert Einfluss in der AfD

Der juristische Ärger ist nicht das einzige Problem für den Leipziger Cellisten. Bis zum Frühjahr dieses Jahres war Moosdorf außenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion. Doch sein Kurs sorgte selbst innerhalb der Partei zunehmend für Unmut.
Insbesondere seine russlandfreundlichen Positionen gerieten in die Kritik. Zusätzlich stieß seine Tätigkeit als Honorarprofessor an der Moskauer Gnessin-Musikhochschule auf Widerstand – auch wegen der politischen Brisanz in Zeiten des Ukraine-Krieges.
Konzerte in Russland und Entmachtung in Berlin

Für weiteren Ärger sorgten mehrere Konzerte, die Moosdorf 2023 und 2024 in Russland gab und die laut Berichten vom Kreml bezahlt worden sein sollen. Innerhalb der AfD wuchs der Druck – schließlich zog die Fraktion die Konsequenzen.
Im Mai wurde Moosdorf als außenpolitischer Kopf faktisch entmachtet. Seine Rolle übernahm der Weidel-Vertraute Markus Frohnmaier (34). Damit verlor Moosdorf erheblich an Einfluss – noch bevor nun die juristische Auseinandersetzung ihren nächsten Höhepunkt erreicht.
Ob der Fall vor Gericht endet und wie er ausgeht, bleibt offen. Klar ist jedoch schon jetzt: Die Anklage markiert einen weiteren Tiefpunkt in der politischen Laufbahn des AfD-Abgeordneten – mit möglichen Folgen weit über den Bundestag hinaus.