Für ein paar Hundert Euro zur passenden Akte: Reporter haben ein dubioses Geschäftsmodell aufgedeckt, das deutsche Behörden vor neue Probleme stellt. Die zuständige Bundesbehörde bestätigt Ungereimtheiten.
Getarnt als Interessenten nahmen Journalisten Kontakt zu Anbietern auf, die ihre Dienste offen in sozialen Netzwerken bewerben. Was sie dort angeboten bekamen, klingt kaum glaublich – und könnte am Ende vor allem jenen schaden, die tatsächlich Schutz brauchen. Was hinter der Masche steckt und wie die Behörden reagieren.
Undercover-Reporter als „Kunden“

Eine Recherche der Wochenzeitung „Die Zeit“ sorgt derzeit für Aufsehen. Es geht um Angebote, mit denen sich manche Asylbewerber gegen Bezahlung einen Nachweis für angebliche politische Verfolgung beschaffen können sollen.
Beworben werden die Dienste laut dem Bericht vor allem über TikTok und Telegram. Die Reporter gaben sich als Interessenten aus und ließen sich die Angebote erklären. Ein Anbieter nannte ihnen einen konkreten Preis für ein komplettes Strafverfahren.
| Leistung laut Recherche | Preis |
|—|—|
| Ermittlungsverfahren inklusive Hausdurchsuchung und Anklage | 800 Euro |
| Komplettpaket inklusive Schleusung nach Deutschland | ab 6.000 Euro |
Das Brisante daran: Es soll nicht um gefälschte Papiere gehen – sondern um Verfahren, die offiziell im Justizsystem auftauchen.
So soll die Masche funktionieren

Die Vermittler sitzen laut der Recherche in der Türkei. Dort ist die Beleidigung des Staatspräsidenten strafbar – genau das machen sich die Anbieter zunutze. Der Ablauf soll in mehreren Schritten erfolgen:
– Der Kunde veröffentlicht in sozialen Netzwerken einen kritischen Beitrag über Präsident Recep Tayyip Erdoğan.
– Ein bestochener Staatsanwalt leitet daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein.
– Das Verfahren wird im offiziellen Justizsystem „Uyap“ registriert.
– Über das staatliche Bürgerportal „E-Devlet“ kann der Betroffene seine Akte abrufen – und sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorzeigen, etwa auf dem Handy.
Damit hätte der Antragsteller scheinbar einen amtlichen Beleg dafür in der Hand, in seiner Heimat politisch verfolgt zu werden.
Bamf: „Zahlreiche Ungereimtheiten“

Für das Bamf ist das eine neue Entwicklung. Bislang kannte die Behörde vor allem gefälschte Nachbauten der Uyap-Seite, die sich etwa an der Internetadresse entlarven ließen. Echte Einträge in der Justizdatenbank sind dagegen schwerer zu erkennen.
Abteilungsleiter Patrick Schmidtke sprach laut „Zeit“ von zahlreichen Ungereimtheiten, mit denen sich die Entscheider befassen müssten. Die Behörde betont zugleich, dass jeder Asylantrag im Einzelfall sorgfältig geprüft werde. Ein Eintrag im Justizsystem allein begründe keinen Anspruch auf Schutz.
Die Anbieter selbst gaben sich gegenüber den Reportern dennoch siegessicher:
> „Damit bekommst du überall eine Aufenthaltserlaubnis.“
> – Ein Anbieter gegenüber den Reportern, laut „Die Zeit“
Ein anderer Vermittler warnte dagegen laut Bericht vor ernsten Problemen bei einer späteren Rückkehr in die Türkei.
Die Zahlen hinter dem Phänomen

Die Recherche fällt in eine Zeit, in der Asylanträge aus der Türkei Behörden und Gerichte stark beschäftigen. Gleichzeitig werden immer weniger Antragsteller als schutzbedürftig anerkannt.
| Kennzahl | Wert |
|—|—|
| Asylanträge türkischer Staatsbürger in Deutschland seit 2021 | rund 140.000 |
| Schutzquote 2020 | 43 Prozent |
| Schutzquote zuletzt | rund 12 Prozent |
| Offene Verfahren am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen | zuletzt 685 |
Besonders deutlich zeigt sich die Belastung am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Dort befassen sich laut Bericht zwei Kammern ausschließlich mit Klagen abgelehnter Asylbewerber aus der Türkei. Verhandelt werden teils noch Klagen aus dem Jahr 2019.
Experte warnt vor den Folgen

Der Frankfurter Gutachter Kamil Taylan sieht in der Masche eine Gefahr für ehrliche Antragsteller. Wenn sich immer mehr Menschen mit manipulierten Unterlagen um Schutz bemühen, könnte echten Verfolgten pauschales Misstrauen von Behörden und Gerichten entgegenschlagen.
Vieles ist bislang offen:
– Wie viele Antragsteller solche gekauften Verfahren tatsächlich nutzen, ist nicht bekannt.
– Ob und in welchem Umfang solche Fälle bereits zu einer Anerkennung geführt haben, ist ebenfalls unklar.
Klar ist nur: Ein offizieller Eintrag im türkischen Justizsystem ist nicht automatisch ein Beleg für einen Asylanspruch. Darüber entscheiden die zuständigen Behörden in jedem Einzelfall.
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