Achtung beim Griff ins Tiefkühlfach: Ein Hersteller ruft ein beliebtes Produkt zurück, weil in einzelnen Beuteln Glasstücke stecken könnten. Die Ware wurde in großen Supermärkten fast im ganzen Land verkauft. Verbraucher sollen das Produkt auf keinen Fall essen.
Verletzungsgefahr: Kunden sollen Tiefkühlobst nicht essen

Ein Tiefkühlkost-Hersteller hat einen Rückruf gestartet: In einem beliebten Obstprodukt aus dem Supermarkt können Glasstücke enthalten sein. Betroffen ist nur eine bestimmte Charge – doch die wurde in sehr vielen Märkten verkauft.
Das Unternehmen rät dringend davon ab, die Ware zu verzehren. Kunden können die Packungen zurückbringen und bekommen ihr Geld erstattet. Doch welches Produkt ist genau betroffen?
Diese Beeren sind betroffen

Zurückgerufen werden tiefgefrorene Himbeeren der Eigenmarke „GUT&GÜNSTIG“. Hersteller ist die Jütro Tiefkühlkost GmbH & Co. KG. Die Rückrufmeldung wurde am 26. Oktober 2026 veröffentlicht.
| Angabe | Details |
|—|—|
| Produkt | GUT&GÜNSTIG Himbeeren tiefgefroren |
| Packungsgröße | 500-Gramm-Beutel |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | 05.08.2028 |
| Hersteller | Jütro Tiefkühlkost GmbH & Co. KG |
| Grund | mögliche Glasstücke in einzelnen Beuteln |
Laut Unternehmen sind andere Mindesthaltbarkeitsdaten nicht betroffen. Auch weitere Produkte der Marke GUT&GÜNSTIG sind nach Angaben des Herstellers nicht Teil des Rückrufs.
Warum Glas im Essen so gefährlich ist

Der Hersteller begründet den Rückruf so:
> „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Beuteln der betroffenen Charge Glasstücke befinden.“
> – Jütro Tiefkühlkost, zitiert nach CleanKids-Magazin
Gerade bei gefrorenem Obst sind kleine Splitter kaum zu erkennen. Werden sie mitgegessen, drohen ernste Folgen:
– Verletzungen im Mund- und Rachenraum
– innere Verletzungen
– Blutungen
Wer befürchtet, bereits Glas verschluckt zu haben, sollte einen Arzt kontaktieren.
Hier wurden die Himbeeren verkauft

Verkauft wurden die betroffenen Beutel vorwiegend bei Edeka und Marktkauf. Der Vertrieb lief laut Hersteller bundesweit – mit Ausnahme von drei Bundesländern:
– Schleswig-Holstein
– Mecklenburg-Vorpommern
– Hamburg
In allen anderen 13 Bundesländern können Kunden die Himbeeren also im Gefrierfach haben.
Geld zurück – auch ohne Kassenbon

Wer einen betroffenen Beutel gekauft hat, kann ihn in den Markt zurückbringen. Der Kaufpreis wird erstattet – laut Hersteller auch ohne Vorlage des Kassenbons.
> „Vom Verzehr betroffener Himbeeren wird daher dringend abgeraten.“
> – Jütro Tiefkühlkost, zitiert nach produktwarnung.eu
Für Fragen ist der Kundenservice des Herstellers per E-Mail erreichbar: [email protected].
Was Verbraucher jetzt tun sollten

Ein kurzer Blick ins eigene Gefrierfach schafft Klarheit. Diese Schritte sind jetzt sinnvoll:
1. Gefrierfach nach GUT&GÜNSTIG Himbeeren (500 g) durchsuchen.
2. Das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Beutel prüfen – betroffen ist nur der 05.08.2028.
3. Betroffene Beutel nicht öffnen und nicht essen, auch nicht gekocht oder püriert.
4. Die Ware im Markt zurückgeben und den Kaufpreis erstatten lassen.
5. Bei Beschwerden nach dem Verzehr einen Arzt aufsuchen.
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