Ein siebenjähriger Gamer, ein sorgloses Tablet und eine Rechnung von fast 34 000 Euro: In Karlsruhe hat das Landgericht gerade entschieden, dass der Vater für die ausufernden In-App-Käufe seines Sohnes haftet. Was wie eine Szene aus einer Streaming-Serie klingt, ist bittere Realität – und ein warnendes Beispiel für alle Eltern in der digitalen Welt.
Die schockierende Rechnung

Zuerst kam nur eine irritierende Abbuchung, dann folgte die brutale Summe von 33 748 Euro: Über 20 Monate hinweg hatte der Junge in seiner Lieblings-App mehr als 1 200 Käufe ausgelöst.
Dem Vater fiel die Kostenlawine erst auf, als die Kreditkartenabrechnung fast einen Zentimeter dick war – da war es längst zu spät, die Zahlungen zu stoppen.
Weiter geht’s mit der Frage, wie ein Kind überhaupt an so viel Geld kommen konnte …
Ein Tablet wird zur Geldmaschine

Der Vater hatte seinem Sohn ein ausrangiertes Firmentablet überlassen – inklusive verknüpftem Google-Konto und Kreditkarte. Zwischen Februar 2021 und September 2022 tippte der Nachwuchs munter Beträge zwischen 0,99 und 109,99 Euro.
Mit jedem Klick wuchs der digitale Warenkorb, ohne dass Warn-Mails gelesen oder Limits gesetzt wurden. So entstand eine scheinbar endlose Einkaufstour im Kinderzimmer.
Lassen wir den Vater selbst zu Wort kommen und schauen, womit er sich vor Gericht verteidigte …
„Ich habe das nie erlaubt!“

Vor dem Landgericht argumentierte der Mann, die Einkäufe seien ohne seine Zustimmung erfolgt und somit unwirksam. Ein Minderjähriger dürfe keine kostenpflichtigen Verträge schließen, schon gar nicht in diesem Umfang.
Zudem habe er geglaubt, Google müsse unautorisierte Transaktionen erstatten. Die Hoffnung auf eine schnelle Rückzahlung verwandelte sich jedoch in ein monatelanges Verfahren.
Was sagte das Gericht dazu? Die Antwort offenbart eine harte Realität für digitale Eltern …
Das Urteil: Anscheinsvollmacht schlägt Taschengeldparagraf

Die Richter stellten klar: Wer sein Konto freigibt und jahrelang nicht kontrolliert, schafft den Anschein einer Vollmacht. Google dürfe auf die Autorisierung aller Käufe vertrauen.
Der berühmte Taschengeldparagraf griff nicht – zu groß war die Nachlässigkeit des Vaters. Am 24. September 2025 verurteilte das LG Karlsruhe (Az. 2 O 64/23) ihn zur Zahlung der vollen Summe.
Doch was bedeutet dieses Urteil für andere Eltern und ihre Kinder? Genau das klären wir jetzt …
So schützen Eltern ihr Konto

Parental-Control-Funktionen, Familienfreigaben und Ausgabenlimits sind keine Spielerei, sondern digitale Kindersicherungen. Kreditkartenabrechnungen sollten monatlich geprüft und Passwörter niemals leichtfertig geteilt werden.
Experten raten, für Kinder separate, Guthaben-basierte Konten einzurichten – so können sie nur ausgeben, was wirklich vorhanden ist.
Bleibt noch die rechtliche Einordnung: Wie passt das alles zu den Regeln für Minderjährige in Deutschland? …
Was das Gesetz wirklich sagt

§ 104 BGB erklärt Kinder bis sieben Jahre für geschäftsunfähig, § 110 (Taschengeldparagraf) erlaubt nur Käufe aus eigenem Taschengeld. Doch eine Anscheinsvollmacht kann diese Grenzen sprengen, wenn Eltern fahrlässig handeln.
Karlsruhe zeigt: Wer die digitale Zündschnur legt, muss auch für die Explosion zahlen. Die Verantwortung endet nicht beim Kauf des Tablets – sie beginnt dort erst.
Damit schließt sich der Kreis: Ein Klick kann teuer sein, digitale Aufsicht ist unbezahlbar.