Für Millionen gesetzlich Versicherte gilt seit wenigen Tagen eine neue Regel. Eine Leistung, die bisher ab einem bestimmten Alter selbstverständlich von der Krankenkasse bezahlt wurde, gibt es jetzt nur noch für ausgewählte Gruppen. Wer nicht dazugehört, muss unter Umständen selbst zahlen – und das kann über 100 Euro kosten.
Was sich genau geändert hat, wer weiterhin Anspruch hat und was Versicherte jetzt tun können, zeigen die folgenden Seiten.
Neue Regel seit dem 29. Oktober: Darum geht es

Seit dem 29. Oktober 2026 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen eine bisher weit verbreitete Vorsorgeleistung nicht mehr für alle Versicherten ab 60 Jahren. Betroffen sind vor allem gesunde Erwachsene. Für sie verschiebt sich die Altersgrenze deutlich nach oben.
Grundlage ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das Gremium legt fest, welche Leistungen die gesetzlichen Kassen bezahlen. Der Beschluss stammt vom 3. September 2026, wurde laut Stuttgarter Zeitung am 28. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 29. Oktober in Kraft. Zuvor hatte das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss geprüft.
Es geht um die Auffrischimpfung gegen Corona

Konkret geht es um die jährliche Auffrischimpfung gegen Covid-19. Bisher war sie für alle Versicherten ab 60 Jahren eine Kassenleistung. Jetzt liegt die Altersgrenze für gesunde Erwachsene bei 75 Jahren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fasst die Neuregelung so zusammen:
> „Gesunde Erwachsene sollen danach künftig erst ab 75 Jahren eine jährliche Auffrischimpfung erhalten.“
> – Kassenärztliche Bundesvereinigung, Praxisnachricht vom 03.09.2026
Außerdem fällt eine zweite Empfehlung weg: Erwachsene sollen keine sogenannte Basisimmunität mehr durch mindestens drei Kontakte mit dem Virus (Impfung oder Infektion) aufbauen. Das gilt auch für gesunde Schwangere ohne besondere Risikofaktoren.
| | Bisher | Seit 29. Oktober 2026 |
|—|—|—|
| Jährliche Auffrischung für gesunde Erwachsene | ab 60 Jahren | ab 75 Jahren |
| Basisimmunität (3 Antigenkontakte) für Erwachsene | empfohlen | entfällt |
| Risikogruppen (Grunderkrankung, Beruf, Pflegeheim) | Kassenleistung | weiterhin Kassenleistung |
Für diese Gruppen zahlt die Kasse weiter

Die Impfung verschwindet nicht komplett aus dem Leistungskatalog. Laut KBV haben folgende Gruppen weiterhin Anspruch auf die jährliche Auffrischimpfung auf Kassenkosten:
– alle Menschen ab 75 Jahren
– Personen ab sechs Monaten mit einer Grunderkrankung, die das Risiko für einen schweren Verlauf erhöht
– Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
– Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen nach einer Impfung vermutlich kein ausreichender Schutz entsteht
– Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel mit erhöhtem Risiko, etwa durch Schwangerschaftsdiabetes oder Bluthochdruck
– Pflegekräfte mit direktem Kontakt zu Patienten oder Bewohnern
– medizinisches Personal mit erhöhtem Infektionsrisiko, zum Beispiel in Notaufnahmen oder auf Intensivstationen, sowie Personal, das Risikopatienten betreut
Zu den Grunderkrankungen zählen laut t-online unter anderem Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes, Adipositas, Demenz und COPD. Auch Menschen mit geschwächtem Immunsystem gehören dazu.
Warum die Experten umgedacht haben

Hinter der Änderung steht eine neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), die im Juli 2026 im Epidemiologischen Bulletin 28/2026 des Robert Koch-Instituts erschien. Der G-BA hat sie anschließend in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen.
Die Begründung: Ein Großteil der Bevölkerung ist geimpft und hat zusätzlich mindestens eine Infektion durchgemacht. Laut RKI haben mehr als 95 Prozent der Erwachsenen eine breite Immunität durch Impfung, Infektion oder beides. Schwere Verläufe sind laut Pharmazeutischer Zeitung seit der Omikron-Variante sehr selten geworden. Krankenhausaufenthalte und Todesfälle betreffen laut STIKO vor allem Menschen ab 75 Jahren.
Auffällig ist auch eine andere Zahl: In der vergangenen Saison lag die Impfquote bei den Menschen, denen die Impfung empfohlen war, laut Pharmazeutischer Zeitung bei nur 8 Prozent.
Was Selbstzahler jetzt wissen müssen

Wer unter 75 ist, gesund ist und zu keiner Risikogruppe gehört, hat keinen regulären Anspruch mehr auf die Impfung als Kassenleistung. Verboten ist sie aber nicht: Dass die Impfung nicht mehr allgemein empfohlen ist, bedeutet nicht, dass sie medizinisch ausgeschlossen ist. Ob sie im Einzelfall sinnvoll ist, klären Patienten am besten mit ihrem Arzt.
Wer selbst zahlt, muss mit spürbaren Kosten rechnen. Laut Berliner Morgenpost (zitiert nach t-online) kostet der Impfstoff zwischen 105 und 120 Euro. Dazu kommen rund 14 Euro Honorar für die Impfung selbst.
Tipp: Einzelne Krankenkassen bieten die Corona-Impfung freiwillig als Zusatzleistung an. Versicherte sollten deshalb vor dem Arzttermin bei ihrer Kasse nachfragen, ob die Kosten trotzdem übernommen werden.
Wann die Impfung am meisten bringt

Für alle, die weiterhin Anspruch haben, gibt die STIKO klare Hinweise zum richtigen Zeitpunkt:
– Die Auffrischung soll möglichst zu Beginn der Saison erfolgen, also im Spätsommer oder Frühherbst.
– Eine verpasste Impfung kann im weiteren Saisonverlauf nachgeholt werden – auch jetzt im November.
– Zwischen einer nachgewiesenen Infektion oder der letzten Impfung und der neuen Dosis sollen möglichst mindestens sechs Monate liegen.
– Verwendet werden zugelassene, an die aktuelle Virusvariante angepasste Impfstoffe.
Wer unsicher ist, ob er zu einer Risikogruppe gehört, sollte das mit der Hausarztpraxis besprechen. Dort lässt sich auch klären, ob die Kasse die Kosten übernimmt.
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