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Damit ist klar: Der Fall Braunschweig ist erst der Anfang einer Grundsatzdebatte, bei der Neutralität und Religionsfreiheit erneut auf Kollisionskurs gehen.

Als das Oberlandesgericht Braunschweig am 14. Oktober 2025 seinen Beschluss verkündete, herrschte gespannte Stille: Das Tragen eines Kopftuchs während einer Strafverhandlung verstoße gegen das staatliche Neutralitätsgebot. Die Schöffin, erst einige Monate zuvor gewählt, verlor ihr Amt mit sofortiger Wirkung.
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Die Richter betonten, dass § 31a des Niedersächsischen Justizgesetzes sichtbare religiöse Symbole während richterlicher Tätigkeit untersagt. Ein Präzedenzfall, der Schlagzeilen machte und die Frage aufwirft, wo die Grenzen persönlicher Religionsausübung liegen.
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Lassen Sie uns einen Blick auf die Frau werfen, die plötzlich im Mittelpunkt einer bundesweiten Debatte steht …
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