Die Uhr tickt: Noch immer liegt für Millionen Deutsche ein satter Bonus von 300 Euro auf dem Tisch – doch wer zu spät reagiert, lässt das Geld endgültig verfallen.
Warum der Staat noch immer 300 Euro verschenkt

Viele dachten, das Kapitel Energiepreispauschale sei längst abgeschlossen. Schließlich wanderte der Zuschuss schon im Herbst 2022 automatisch aufs Konto der allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Doch weil das Gesetz eine ganze Reihe von Sonderfällen vorsieht – von Minijobberinnen über Werkstudierende bis hin zu bestimmten Selbstständigen – wurde nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums noch immer ein Milliardenbetrag nicht abgerufen.
Die spannende Nachricht: Der Anspruch besteht weiterhin. Wer damals leer ausging, darf sich jetzt freuen, denn das Geld ist weder verfallen noch gestrichen worden. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber hat ausdrücklich geregelt, dass der Zuschlag von exakt 300 Euro rückwirkend über die Steuererklärung 2022 geltend gemacht werden kann.
Wer ganz konkret jetzt noch Anspruch hat

Anspruchsberechtigt sind alle, die im Jahr 2022 in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Tätigkeit erwirtschaftet haben – unabhängig davon, ob es sich um einen Hauptjob, einen Nebenjob oder ein kurzfristiges Engagement handelte. Auch Personen mit pauschal besteuerten Minijobs gehören zu dem Kreis, sofern sie damals nicht bereits von ihrer Arbeitgeberin ausgezahlt bekamen.
Besonders häufig übersehen den Bonus Rentnerinnen und Rentner, die 2022 noch einer geringfügigen Beschäftigung nachgingen, sowie Studierende mit kurzfristigen Jobs. Ihnen landete die Pauschale nicht automatisch auf dem Konto, sie können sie aber jetzt noch über das Finanzamt anfordern.
So sichern Sie sich die Zahlung – Schritt für Schritt

1. Steuererklärung 2022 nachreichen: Öffnen Sie Ihr Elster-Konto oder nutzen Sie eine Steuer-App Ihrer Wahl und erstellen Sie die noch fehlende Erklärung. Wichtiger Hinweis: Wer eigentlich keine Pflicht zur Abgabe hatte, darf freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen.
2. Anlage N ausfüllen: Dort macht das Finanzamt die Energiepreispauschale automatisch fest. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig – die 300 Euro werden bei der Berechnung Ihrer Einkommensteuer angerechnet und anschließend überwiesen.
Sobald der Bescheid eintrifft, dauert es meist nur wenige Tage, bis die Pauschale auf Ihrem Konto landet. Praktisch: Liegt Ihre Steuer last ohnehin unter 300 Euro, verwandelt sich der Zuschuss in eine echte Auszahlung, selbst wenn sonst keine Erstattung vorgesehen war.
Die letzte Frist – und was passiert, wenn Sie sie verpassen

Die wohl wichtigste Zahl lautet 31. Dezember 2026. Bis zu diesem Datum muss die Steuererklärung 2022 beim Finanzamt eingegangen sein – egal ob digital oder in Papierform. Lassen Sie diese Deadline verstreichen, ist der Anspruch ersatzlos verloren. Verspätungszuschläge oder Mahngebühren nützen dann nichts mehr; das Geld bleibt in der Staatskasse.
Spannend ist daher, dass laut Branchenverbänden noch immer mehrere Millionen Personen keine Erklärung abgegeben haben. Wer jetzt reagiert, kann sich nicht nur die 300 Euro Zuschuss sichern, sondern oft zusätzlich eine allgemeine Steuererstattung abholen. Damit zahlt sich das Ausfüllen gleich doppelt aus – und nur wer bis Silvester 2026 handelt, darf sich am Ende tatsächlich über das Extra-Geld freuen.