Neuer Skandal um Marius Borg Høiby: Deswegen muss er erneut vor Gericht

- Advertisement -

Ein Justizdrama mit Sprengkraft: Im Fall von Marius Borg Høiby ist plötzlich wieder alles offen.

- Advertisement -

Unerwartete Wende vor Gericht

Image: IMAGO / PPE
Image: IMAGO / PPE

Jetzt beginnt der spektakuläre Fall erneut! Das Berufungsgericht in Oslo hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass es sich mit der Berufung von Marius Borg Høiby beschäftigen wird. Damit ist der juristische Streit um den Sohn von Königin Mette-Marit noch lange nicht beendet.

- Advertisement -

Am 15. Juni war der 29-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah ihn unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen, Misshandlung in engen Beziehungen und schwerer Körperverletzung schuldig. Hinzu kamen weitere Straftaten.

Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Høiby legte kurz nach dem Urteil Berufung ein – und genau diese Entscheidung sorgt nun dafür, dass der Fall erneut vor Gericht landet. Dabei geht es nicht um sämtliche Vorwürfe, mit denen sich die Justiz zuvor beschäftigt hatte.

Welche Teile des Urteils will Høiby tatsächlich anfechten?

Zwei Vergewaltigungsfälle

Image: IMAGO / PPE
Image: IMAGO / PPE

Høiby war ursprünglich in vier Fällen wegen Vergewaltigung angeklagt worden. In zwei Fällen wurde er freigesprochen. Bei den beiden anderen Fällen kam das Gericht hingegen zu einem Schuldspruch.

Dabei handelt es sich um die sogenannte „Skaugum“-Frau und die „Oslo-Frau“. Der erste Fall geht auf eine Weihnachtsfeier im Dezember 2018 zurück. Nach der Feier in einem Club nahm Høiby die Frau mit nach Hause zum Gut Skaugum, wo weitergefeiert worden sein soll.

Als die Frau einschlief, soll Høiby sie nach Darstellung der Anklage missbraucht und fotografiert haben. Der zweite Fall soll sich ähnlich abgespielt haben. Im März 2024 begleitete Høiby die Frau nach einer Feier zu ihrer Wohnung.

- Advertisement -

In beiden Fällen gab es keinen Geschlechtsverkehr. Trotzdem wertete das Gericht die Handlungen als Vergewaltigung. Gegen genau diese beiden Schuldsprüche richtet sich nun ein Teil der Berufung.

Doch dabei bleibt es nicht.

Auch häusliche Gewalt im Fokus

Neben den beiden Vergewaltigungsurteilen legte Høiby auch Berufung gegen einen Schuldspruch wegen häuslicher Gewalt ein. Konkret geht es um den Vorwurf der „Misshandlung in engen Beziehungen“.

Im Mittelpunkt steht seine damalige Freundin Nora Haukland. Høiby soll sie in den Jahren 2022 und 2023 mehrfach misshandelt haben. Auch diesen Teil des Urteils will er nun vor dem Berufungsgericht überprüfen lassen.

Damit stehen bei der neuen Verhandlung mehrere besonders schwerwiegende Punkte des ursprünglichen Urteils erneut auf dem Prüfstand.

Allerdings bedeutet die Berufung nicht, dass automatisch das komplette Verfahren von Anfang an wiederholt wird. Høiby hat gegen weitere Punkte, in denen er schuldig gesprochen wurde, keine Berufung eingelegt.

Das ist deshalb entscheidend, weil die ursprüngliche Anklage weitaus umfangreicher war.

Rund 40 Vorwürfe

Image: IMAGO / PPE
Image: IMAGO / PPE

Insgesamt musste sich Høiby mit rund 40 Anklagepunkten auseinandersetzen. Die Vorwürfe reichten von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung über Drogentransport bis hin zu Körperverletzung, Drohungen und Vergewaltigung.

Das Urteil vom 15. Juni beschäftigte sich entsprechend mit zahlreichen unterschiedlichen Vorwürfen. Nicht gegen alle Entscheidungen will Høiby jedoch vorgehen.

Die Berufung konzentriert sich vielmehr auf die beiden Vergewaltigungsurteile sowie den Schuldspruch wegen „Misshandlung in engen Beziehungen“. Andere Punkte, bei denen er für schuldig befunden wurde und die ebenfalls Bestandteil des Urteils sind, wurden nicht angefochten.

Für das Berufungsgericht bedeutet das: Es muss nun erneut prüfen, ob die angefochtenen Entscheidungen Bestand haben.

Wann genau die nächste Runde vor Gericht beginnt, ist allerdings noch offen.

Neuer Prozess noch nicht terminiert

Image: IMAGO / PPE
Image: IMAGO / PPE

Einen Termin für die Berufungsverhandlung gibt es bislang nicht. Das Berufungsgericht in Oslo hat lediglich bekannt gegeben, dass es sich mit Høibys Berufung beschäftigen wird.

Bis zum Abschluss dieses Verfahrens bleibt das Urteil vom 15. Juni deshalb vorläufig. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Für Høiby bedeutet die Entscheidung, dass der juristische Streit weitergeht. Die beiden Vergewaltigungsfälle, in denen er verurteilt wurde, werden erneut eine zentrale Rolle spielen. Ebenso steht der Schuldspruch wegen Misshandlung in engen Beziehungen wieder zur Debatte.

Damit dürfte auch das öffentliche Interesse an dem Fall erneut groß werden.

Doch eine entscheidende Frage bleibt: Was wird das Berufungsgericht am Ende mit den angefochtenen Schuldsprüchen machen?

Entscheidung steht noch aus

Image: IMAGO / PPE
Image: IMAGO / PPE

Ob Høiby die bisherigen Schuldsprüche letztlich bestätigt bekommt oder ob sich im Berufungsverfahren etwas daran ändert, steht derzeit noch nicht fest.

Klar ist lediglich: Das Urteil vom 15. Juni ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung sorgt dafür, dass die umstrittenen Teile des Falls erneut juristisch geprüft werden.

Høiby war zu vier Jahren Haft verurteilt worden, nachdem das Gericht ihn unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen, Misshandlung in engen Beziehungen und schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen hatte. Von insgesamt vier Vergewaltigungsvorwürfen war er in zwei Fällen freigesprochen worden.

Nun liegt es am Berufungsgericht in Oslo, die angefochtenen Teile des Urteils erneut zu bewerten. Wann die Verhandlung stattfindet, ist noch nicht bekannt.

Der Fall Marius Borg Høiby ist damit weiterhin nicht abgeschlossen.

- Advertisement -

Latest Posts