Ein neuer Entwurf sorgt für Unruhe.
Der Satz, der plötzlich fehlt

Katherina Reiche bringt Bewegung in die Energiepolitik: Ein neuer Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung soll das bisherige Heizungsgesetz ersetzen.
Der Entwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung und könnte weitreichende Folgen für Hausbesitzer, Mieter und die gesamte Energiewende haben.
Ziel bleibt offiziell unverändert: ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050. Doch der Weg dorthin könnte sich deutlich verändern.
Denn ein zentraler Punkt des bisherigen Gesetzes fehlt plötzlich – und sorgt bereits jetzt für Diskussionen.
Fossil-Verbot gestrichen – große Überraschung

Im bisherigen Gebäudeenergiegesetz war klar geregelt, dass fossile Heizungen spätestens Ende 2044 nicht mehr betrieben werden dürfen.
Dieser Passus wurde nun ersatzlos gestrichen. Ein festes Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen nach 2045 ist im neuen Entwurf nicht mehr vorgesehen.
Das sorgt für Aufmerksamkeit, denn Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden.
Kritiker könnten nun fragen, ob dieses Ziel ohne klare Verbote überhaupt erreichbar ist. Doch stattdessen setzt die Regierung offenbar auf einen anderen Ansatz.
Die „Bio-Treppe“ soll den Wandel bringen

Statt eines harten Verbots setzt der Entwurf auf schrittweise Veränderungen. Im Mittelpunkt steht die sogenannte „Bio-Treppe“.
Dabei handelt es sich um verpflichtende Anteile von klimafreundlichen Energieträgern, die fossilen Brennstoffen beigemischt werden müssen.
Diese Regelung betrifft vor allem neue Öl- und Gasheizungen, die ab 2029 eingebaut werden.
Die Idee dahinter: Fossile Energien sollen nicht abrupt verschwinden, sondern nach und nach durch klimafreundlichere Alternativen ersetzt werden.
Diese Stufen sind geplant

Die „Bio-Treppe“ sieht konkrete Vorgaben vor, die im Laufe der Jahre steigen sollen:
* Ab 2029: 10 Prozent grüne Beimischung
* Ab 2030: 15 Prozent
* Ab 2035: 30 Prozent
* Ab 2040: 60 Prozent
Das bedeutet: Auch nach 2040 könnten Heizungen noch zu 40 Prozent mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Für viele Hausbesitzer klingt das nach mehr Flexibilität. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob dieser Weg schnell genug ist, um Klimaziele zu erreichen.
EU-Vorgaben setzen den Rahmen

Das neue Gesetz soll auch die europäische Gebäuderichtlinie umsetzen. Die Europäische Union gibt dabei klare Ziele vor.
Ab 2030 sollen Neubauten grundsätzlich klimaneutral sein. Bestehende Gebäude müssen schrittweise modernisiert werden.
Konkrete Vorgaben für einzelne Häuser sind im Entwurf jedoch nicht vorgesehen. Stattdessen setzt man auf allgemeine Rahmenbedingungen und langfristige Entwicklung.
Damit bleibt den Eigentümern mehr Spielraum – gleichzeitig wächst die Verantwortung, selbst aktiv zu werden.
Neue Regeln für Mieter und Vermieter

Auch für Mieter bringt der Entwurf wichtige Änderungen. Besonders relevant ist die Kostenverteilung bei neuen Heizungen.
Wenn Vermieter ab 2029 eine Öl- oder Gasheizung einbauen, sollen die Kosten für die grünen Brennstoffe zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.
Beide Seiten müssten dann jeweils die Hälfte tragen. Ziel ist es, die Belastung fair zu verteilen.
Damit zeigt sich: Das neue Gesetz setzt weniger auf Verbote, sondern stärker auf Anreize und gemeinsame Verantwortung. Ob dieser Kurs aufgeht, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.