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Arbeit, Krankheit und Befristungen werden neu geregelt

Auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind mehrere Änderungen geplant. Beschäftigungsverhältnisse sollen künftig bis zu 48 Monate befristet werden können. Außerdem sollen sie innerhalb dieser Zeit bis zu sechsmal verlängert werden dürfen.
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Diese Regelung soll allerdings nur befristet gelten und ist nach den bisherigen Angaben bis Ende 2030 beschränkt. Ebenfalls deutlich verändert werden soll der Umgang mit Krankschreibungen.
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Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Zusätzlich soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden müssen. Für viele Beschäftigte wäre das eine klare Verschärfung im Krankheitsfall.
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