Berlin, 19. Dezember 2025 – Der Bundesrat hat am Vormittag grünes Licht für das umfassendste Rentenpaket seit über zehn Jahren gegeben.
Grünes Licht aus dem Bundesrat – große Rentenreform beschlossen

Nun ist der Weg frei: Die Länderkammer hat mehreren zentralen Rentenreformen zugestimmt. Damit sind Vorhaben endgültig beschlossen, die zuvor bereits den Bundestag passiert hatten. Millionen Bürgerinnen und Bürger sind betroffen – Rentner, Beschäftigte und Familien gleichermaßen.
Kern der Reformen sind drei große Punkte: die Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau, eine deutliche Ausweitung der Mütterrente sowie neue Regeln für längeres Arbeiten im Alter. Zusätzlich werden Betriebsrenten attraktiver gestaltet. Nach der formalen Ausfertigung durch den Bundespräsidenten können die Änderungen zum 1. Januar in Kraft treten.
Rentenniveau bleibt stabil – Haltelinie bis 2031 verlängert

Bislang war die sogenannte Haltelinie beim Rentenniveau zeitlich begrenzt. Damit ist nun Schluss. Künftig gilt sie bis 2031 und bleibt stabil bei 48 Prozent. Diese Kennzahl setzt eine Standardrente ins Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen in Deutschland.
Um das Niveau abzusichern, greift der Bund ein: Mit Steuermitteln werden die Renten regelmäßig so angepasst, dass das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter die Haltelinie fällt. Konkret bedeutet das laut Regierung: Eine monatliche Rente von 1500 Euro könnte im Juli 2031 rund 35 Euro höher ausfallen, als ohne diese Maßnahme.
Milliardenkosten – aber politisch gewollt

Die Stabilisierung des Rentenniveaus ist teuer. Ab 2029 rechnet der Bund zunächst mit 3,6 Milliarden Euro pro Jahr, bis 2031 steigen die Kosten auf rund 11 Milliarden Euro jährlich. Auch danach bleiben die Belastungen im zweistelligen Milliardenbereich.
Zwar wird das Rentenniveau ab 2032 wieder sinken, jedoch von einem deutlich höheren Ausgangspunkt. Politisch war dieses Vorhaben vor allem der SPD wichtig, die darin eine Absicherung gegen Altersarmut und sinkende Renten sieht – insbesondere für Menschen mit durchschnittlichen Einkommen.
Mütterrente wird ausgeweitet – Gleichstellung der Erziehungszeiten

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Ausweitung der Mütterrente. Dabei geht es um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, verlängert sich die anrechenbare Zeit um sechs Monate auf insgesamt drei Jahre.
Ab 2027 soll die Erziehungsleistung in den ersten drei Lebensjahren vollständig gleichgestellt werden – unabhängig davon, ob Mutter oder Vater das Kind betreut hat. Für das erste Jahr erfolgt die Anerkennung zunächst rückwirkend. Die jährlichen Kosten liegen bei rund 5 Milliarden Euro. Dieses Projekt war vor allem ein zentrales Anliegen der CSU.
Aktivrente – steuerfrei weiterarbeiten im Ruhestand

Auch das Arbeiten im Rentenalter wird neu geregelt. Das bisherige Verbot einer sachgrundlosen Befristung über das Rentenalter hinaus entfällt. Parallel tritt das Aktivrenten-Gesetz in Kraft.
Ab dem kommenden Jahr dürfen Rentnerinnen und Rentner bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie freiwillig weiterarbeiten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass rund 168.000 Menschen dieses Angebot nutzen könnten. Ziel ist es, Fachkräfte zu halten und den Arbeitsmarkt zu entlasten. Der steuerliche Anreiz stammt ursprünglich aus der CDU.
Mehr Attraktivität für Betriebsrenten

Auch bei den Betriebsrenten gibt es Verbesserungen. Sie bleiben weiterhin freiwillig, sollen aber attraktiver werden – insbesondere für kleine Unternehmen und Geringverdiener.
Dazu wird der steuerliche Förderhöchstbetrag angehoben, was sowohl Arbeitgebern als auch Beschäftigten mehr Spielraum verschafft. Ziel ist es, die betriebliche Altersvorsorge stärker zu verbreiten und langfristig eine zusätzliche Säule neben der gesetzlichen Rente zu stärken.
**Fazit**
Mit den neuen Beschlüssen greift der Staat tief in das Rentensystem ein: mehr Stabilität, mehr Anerkennung von Erziehungsarbeit, Anreize für längeres Arbeiten und bessere Betriebsrenten. Die Reformen kosten Milliarden – sollen aber zugleich Vertrauen in die Altersvorsorge schaffen und den sozialen Zusammenhalt stärken. Für viele Bürgerinnen und Bürger beginnt ab 1. Januar eine neue Rentenrealität.