Tankstelle: Autofahrer müssen 372 Euro zahlen, dass kann jedem passieren!

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Mehrere Autofahrer berichten von einer Rechnung, die höher ausfällt als so mancher Wochen­end­trip!

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Die rätselhafte Rechnung

Image: AI
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Es beginnt stets harmlos: Ein kurzer Schlenker auf das Gelände, vielleicht um am Automaten ein Getränk zu ziehen oder einfach zu wenden. Wenige Tage später steckt ein Einschreiben im Briefkasten – mit einer Zahlungs­aufforderung über exakt 372,10 Euro. So präzise, dass Betroffene zunächst an Betrug denken.

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Doch die Schreiben kommen nicht von windigen Absendern, sondern von einer realen Anwalts­kanzlei. Beigelegt sind Foto­aufnahmen des Autos, Zeitstempel und der Hinweis, man habe gegen die „Haus­ordnung“ der Tankstelle verstoßen. Wer die Frist verstreichen lässt, dem wird unverblümt eine Klage in Aussicht gestellt.

Ein Blick auf das Geschäftsmodell

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Hinter der drastischen Summe steckt ein privater Überwachungs­vertrag: Kameras registrieren jedes Kennzeichen, prüfen in Sekundenschnelle, ob an der Zapfsäule wirklich Treibstoff gezogen wird – und lösen andernfalls automatisch die Forderung aus. Der Betreiber argumentiert, nur so lasse sich „wildes Wenden und Parken“ unterbinden.

Kritiker sehen darin ein perfides Geschäfts­modell. Sie verweisen darauf, dass der Stations­betrieb längst eingestellt sei; lediglich der Schlauch­hals der Zufahrt bleibe geöffnet. Wer sich vom relativ günstigen Preis­schild anlocken lässt, wird somit zur Kasse gebeten, obwohl gar kein echter Tank­verkauf mehr stattfindet.

Die rechtliche Grauzone

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Juristen sprechen von einer „konkludenten Nutzungs­vereinbarung“: Wer das Gelände befährt, akzeptiere automatisch dessen Regeln – auch wenn er das Kleingedruckte erst im Nachhinein entdeckt. Dennoch raten Verbraucher­schützer, die Forderung nicht vorschnell zu begleichen. Mehrere Fälle landeten bereits vor Bezirks­gerichten; bislang fehlt jedoch ein richtungs­weisendes Urteil.

Besonders heikel: Die Summe von 372 Euro übersteigt selbst viele behördliche Maut- oder Halte­verstöße. Sollte ein Richter das Vorgehen für unverhältnismäßig erklären, könnte es zum Präzedenz­fall für private Parkplatz­dienste werden, die immer häufiger automatische Inkasso­systeme einsetzen.

Ort des Geschehens enthüllt

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Erst jetzt wird klar, wo sich das skurrile Szenario abspielt: an einer geschlossenen Selbst­bedienungs­station im nieder­österreichischen Wöllersdorf-Steinabrückl, rund 40 Kilometer südlich von Wien. Obwohl dort schon seit Monaten kein Tropfen Benzin mehr verkauft wird, laufen die Kameras weiter – und mit ihnen die Rechnungs­drucker der beauftragten Kanzlei.

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Die Gemeindeverwaltung prüft inzwischen, ob das Geschäfts­modell gegen örtliche Bestimmungen verstößt. Bis dahin bleibt Autofahrern nur ein Rat: Wer auf der Südautobahn einen Zwischen­stopp plant, sollte das vermeintlich einladende Gelände besser weiträumig umfahren – sonst kann ein Blink­licht-Besuch teurer werden als eine komplette Tank­füllung.

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