Mehrere Autofahrer berichten von einer Rechnung, die höher ausfällt als so mancher Wochenendtrip!
Die rätselhafte Rechnung

Es beginnt stets harmlos: Ein kurzer Schlenker auf das Gelände, vielleicht um am Automaten ein Getränk zu ziehen oder einfach zu wenden. Wenige Tage später steckt ein Einschreiben im Briefkasten – mit einer Zahlungsaufforderung über exakt 372,10 Euro. So präzise, dass Betroffene zunächst an Betrug denken.
Doch die Schreiben kommen nicht von windigen Absendern, sondern von einer realen Anwaltskanzlei. Beigelegt sind Fotoaufnahmen des Autos, Zeitstempel und der Hinweis, man habe gegen die „Hausordnung“ der Tankstelle verstoßen. Wer die Frist verstreichen lässt, dem wird unverblümt eine Klage in Aussicht gestellt.
Ein Blick auf das Geschäftsmodell

Hinter der drastischen Summe steckt ein privater Überwachungsvertrag: Kameras registrieren jedes Kennzeichen, prüfen in Sekundenschnelle, ob an der Zapfsäule wirklich Treibstoff gezogen wird – und lösen andernfalls automatisch die Forderung aus. Der Betreiber argumentiert, nur so lasse sich „wildes Wenden und Parken“ unterbinden.
Kritiker sehen darin ein perfides Geschäftsmodell. Sie verweisen darauf, dass der Stationsbetrieb längst eingestellt sei; lediglich der Schlauchhals der Zufahrt bleibe geöffnet. Wer sich vom relativ günstigen Preisschild anlocken lässt, wird somit zur Kasse gebeten, obwohl gar kein echter Tankverkauf mehr stattfindet.
Die rechtliche Grauzone

Juristen sprechen von einer „konkludenten Nutzungsvereinbarung“: Wer das Gelände befährt, akzeptiere automatisch dessen Regeln – auch wenn er das Kleingedruckte erst im Nachhinein entdeckt. Dennoch raten Verbraucherschützer, die Forderung nicht vorschnell zu begleichen. Mehrere Fälle landeten bereits vor Bezirksgerichten; bislang fehlt jedoch ein richtungsweisendes Urteil.
Besonders heikel: Die Summe von 372 Euro übersteigt selbst viele behördliche Maut- oder Halteverstöße. Sollte ein Richter das Vorgehen für unverhältnismäßig erklären, könnte es zum Präzedenzfall für private Parkplatzdienste werden, die immer häufiger automatische Inkassosysteme einsetzen.
Ort des Geschehens enthüllt

Erst jetzt wird klar, wo sich das skurrile Szenario abspielt: an einer geschlossenen Selbstbedienungsstation im niederösterreichischen Wöllersdorf-Steinabrückl, rund 40 Kilometer südlich von Wien. Obwohl dort schon seit Monaten kein Tropfen Benzin mehr verkauft wird, laufen die Kameras weiter – und mit ihnen die Rechnungsdrucker der beauftragten Kanzlei.
Die Gemeindeverwaltung prüft inzwischen, ob das Geschäftsmodell gegen örtliche Bestimmungen verstößt. Bis dahin bleibt Autofahrern nur ein Rat: Wer auf der Südautobahn einen Zwischenstopp plant, sollte das vermeintlich einladende Gelände besser weiträumig umfahren – sonst kann ein Blinklicht-Besuch teurer werden als eine komplette Tankfüllung.