Betrugsalarm: EU nimmt beliebtes Urlaubsportal ins Visier!

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Gefälschte Unterkünfte, gestohlene Daten, dreiste Zahlungsaufforderungen: Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen eine der größten Reiseplattformen Europas eingeleitet. Der Verdacht wiegt schwer – Millionen Urlauber nutzen das Portal.

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Wer seinen Urlaub online bucht, verlässt sich darauf, dass Hotel oder Ferienwohnung tatsächlich existieren. Genau dieses Vertrauen nutzen Betrüger offenbar immer häufiger aus. Brüssel prüft nun, ob der Plattformbetreiber genug dagegen unternimmt – und es drohen empfindliche Konsequenzen.

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Wenn die Traumunterkunft gar nicht existiert

Smartphone mit Buchungsbestätigung und Warnsymbol neben Koffer und Reisepass (Symbolbild). Bild: KI-generiert
Smartphone mit Buchungsbestätigung und Warnsymbol neben Koffer und Reisepass (Symbolbild). Bild: KI-generiert

Die EU-Kommission ermittelt gegen ein großes Online-Buchungsportal. Der Vorwurf: Das Unternehmen soll Urlauber nicht ausreichend vor Betrügern schützen. Im Fokus stehen gefälschte Angebote und raffinierte Phishing-Maschen.

Die Masche ist so einfach wie perfide: Kriminelle bieten Hotels oder Ferienwohnungen an, die gar nicht existieren oder ihnen nicht gehören. Wer bucht und bezahlt, steht im schlimmsten Fall vor einer Tür, hinter der niemand auf ihn wartet.

Besonders tückisch sind Nachrichten, die scheinbar vom Gastgeber oder vom Portal selbst stammen. Nach Berichten von Verbraucherschützern und Medien gehen Betrüger dabei häufig so vor:

– Sie kennen echte Buchungsdaten wie Namen, Unterkunft, Reisedaten und Buchungsnummer.

– Die Informationen stammen etwa aus gekaperten Gastgeber-Konten oder aus Datenlecks.

– Opfer werden unter Zeitdruck aufgefordert, erneut zu zahlen oder Kartendaten einzugeben.

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– Die Zahlung läuft über nachgebaute Webseiten, die dem Original täuschend ähnlich sehen.

Wer darauf hereinfällt, kann viel Geld verlieren.

Diese Plattform steht im Visier

Booking.com-App auf einem Smartphone (Symbolbild), 21.10.2026. Foto: IMAGO / STEINSIEK.CH (Joeran Steinsiek)
Booking.com-App auf einem Smartphone (Symbolbild), 21.10.2026. Foto: IMAGO / STEINSIEK.CH (Joeran Steinsiek)

Es geht um Booking.com. Die EU-Kommission hat am 21. Oktober 2026 ein förmliches Verfahren gegen das Reiseportal eröffnet. Grundlage ist das EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), das seit Februar 2024 vollständig gilt. Booking.com ist darin als sehr große Online-Plattform eingestuft und muss deshalb Risiken für Nutzer besonders sorgfältig bewerten und eindämmen.

Die Zahlen, die im Raum stehen, sind alarmierend. Laut Kommissionsbeamten hat Booking.com selbst einen weltweiten Anstieg der Betrugsfälle um 500 Prozent gemeldet. Nach Angaben der EU-Kommission gingen im ersten Halbjahr 2026 1.072 Betrugsmeldungen mit einem Schaden von 82.000 Euro ein – eine Verzehnfachung gegenüber dem Vorjahr. Eine EU-Beamtin sprach laut „Bild“ von Tausenden gefälschten Hotelanzeigen in ganz Europa.

Diese Punkte nimmt die Kommission unter die Lupe:

| Prüfpunkt | Worum es geht |

|—|—|

| Fake-Angebote | Nicht existierende Unterkünfte, Identitätsbetrug, nicht regelkonforme Inserate – und ob diese schnell genug entfernt werden |

| Phishing | Wie Buchungs- und Gästedaten an Unterkunftsanbieter weitergegeben werden und wie das Nachrichtensystem aufgebaut ist |

| Datenschutz | Ob Schutzmaßnahmen verhindern, dass Daten für betrügerische Zahlungsaufforderungen missbraucht werden |

| Werbung | Ob bezahlte Top-Platzierungen in den Suchergebnissen klar als Werbung erkennbar sind |

„Ohne Angst vor Betrug“

Henna Virkkunen bei der politischen Eröffnung der Gamescom in Köln, 26.08.2026. Foto: IMAGO / Future Image (R. Stoffels)
Henna Virkkunen bei der politischen Eröffnung der Gamescom in Köln, 26.08.2026. Foto: IMAGO / Future Image (R. Stoffels)

Zuständig ist die Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen. Sie machte deutlich, worum es ihr geht:

> „Die Europäer sollten ihren Urlaub buchen können, ohne Angst vor Betrug haben zu müssen.“

> – Henna Virkkunen, EU-Kommission, laut dpa

Nach Berichten internationaler Medien bewertete ein hochrangiger EU-Beamter die bisherigen Risikoberichte des Unternehmens als „absolut unzureichend“. Die Kommission stützt ihre Einschätzung auf eine Vorprüfung sowie auf die Risikobewertungen, die Booking.com für 2026 und die drei Vorjahre eingereicht hat.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Suchergebnisse: Unterkunftsanbieter können laut Kommission ihre Angebote sichtbarer machen, indem sie eine höhere Provision zahlen. Für Kunden müsse klar erkennbar sein, wer eine solche Platzierung bezahlt, warum sie angezeigt wird und wie sich die Werbeeinstellungen ändern lassen.

Was dem Konzern jetzt droht

Firmenzentrale von Booking.com in Amsterdam, 21.10.2025. Foto: IMAGO / Joko
Firmenzentrale von Booking.com in Amsterdam, 21.10.2025. Foto: IMAGO / Joko

Booking.com hat seinen Sitz in Amsterdam (Niederlande) und gehört zum US-Konzern Booking Holdings. Die Plattform listet weltweit mehr als 30 Millionen Unterkunftsangebote, seit 2010 wurden rund 6,5 Milliarden Buchungen abgewickelt.

Bestätigen sich die Vorwürfe, wird es teuer. Nach dem DSA kann die Kommission ein Bußgeld von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Daneben sind einstweilige Maßnahmen möglich. Das Unternehmen kann auch Zusagen anbieten, um die Bedenken auszuräumen. Eine gesetzliche Frist für das Verfahren gibt es nicht.

Wichtig: Die Eröffnung des Verfahrens bedeutet laut Kommission noch nicht, dass Booking.com gegen EU-Recht verstoßen hat. Das Unternehmen kündigte an, mit den Ermittlern zusammenzuarbeiten, und betonte, Sicherheit und Datenschutz hätten für es oberste Priorität.

So schützen sich Urlauber

Berlaymont-Gebäude, Sitz der EU-Kommission in Brüssel, 20.03.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Berlaymont-Gebäude, Sitz der EU-Kommission in Brüssel, 20.03.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Während die Ermittlungen in Brüssel laufen, können Reisende selbst einiges tun, um nicht in die Falle zu tappen:

– Nur über die Plattform zahlen: Zahlungsaufforderungen per Mail, SMS oder Messenger, die auf externe Seiten führen, sind ein Warnsignal.

– Keine Kartendaten herausgeben: Booking.com weist darauf hin, dass es Kunden nicht per E-Mail, SMS, Telefon oder WhatsApp zur Übermittlung von Kreditkartendaten auffordert.

– Zeitdruck ignorieren: Drohungen wie „Ihre Buchung wird storniert“ sind eine typische Betrugstaktik.

– Selbst nachprüfen: Im Zweifel direkt in der App oder im Kundenkonto nachsehen und die Unterkunft über eine unabhängig recherchierte Nummer kontaktieren.

Wer bereits gezahlt hat, sollte sofort seine Bank informieren und Anzeige bei der Polizei erstatten.

Umfrage

Sollten Buchungsportale für Betrug auf ihrer Plattform haften?

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