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Was wir bislang wissen – und was im Dunkeln bleibt

Fest steht: Die Passagierliste bestand ausschließlich aus Männern, allesamt rechtskräftig verurteilt, etwa wegen schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte. Dennoch schweigen die Behörden zu Einzelheiten, berufen sich auf den „Schutz personenbezogener Daten“ – ein juristischer Schleier, der Kritik noch lauter werden lässt.
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Offen bleibt auch, wie Deutschland trotz fehlender diplomatischer Beziehungen offiziell mit den Taliban kooperiert. Offizielle Stellen sprechen von „technischen Ansprechpartnern“, Menschenrechtsorganisationen nennen es „faktische Anerkennung“. Zwischen beiden Einschätzungen klafft ein Vakuum, in dem Gerüchte wuchern.
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