Für Millionen Beschäftigte und Rentner in Deutschland steht eine wichtige Weichenstellung an: Bis Sonntag muss die Bundesregierung einen Wert festlegen, der sich direkt auf den Lohnzettel auswirken kann. Doch die offizielle Zahl erzählt nur die halbe Wahrheit.
Die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verspricht Stabilität. Kassen und Verbände sehen das deutlich skeptischer – und für viele Versicherte könnte es ab Januar trotzdem teurer werden. Hinzu kommt eine wenig bekannte Regeländerung, durch die viele Betroffene eine Erhöhung womöglich gar nicht rechtzeitig bemerken. Was jetzt auf die Versicherten zukommt.
Entscheidung bis zum 1. November

Es geht um die Krankenversicherung – und um einen Prozentwert, an dem sich alle gesetzlichen Kassen für das kommende Jahr orientieren. Er entscheidet mit darüber, wie viel Beschäftigte und Rentner ab Januar von ihrem Einkommen abgeben.
Bis zum 1. November 2026 legt das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 fest. Grundlage ist die Prognose des GKV-Schätzerkreises, der am 13. und 14. Oktober getagt hat. Er kommt rechnerisch auf 2,9 Prozent – genauso viel wie der offizielle Durchschnittswert für 2026. Eine offizielle Bekanntmachung des Ministeriums lag bis Donnerstag (29. Oktober) nach unserer Recherche noch nicht vor.
> „Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bleibt im kommenden Jahr stabil.“
> – Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU)
Laut Prognose steigen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung 2027 auf rund 378,1 Milliarden Euro. Die Einnahmen des Gesundheitsfonds werden auf rund 320,7 Milliarden Euro geschätzt. Eingerechnet ist bereits ein Sparpaket, das die Kassen 2027 laut Ministerium um bis zu 15 Milliarden Euro entlasten soll.
Richtwert und Wirklichkeit klaffen auseinander

Der Durchschnittswert ist nur eine Orientierung, keine Obergrenze. Jede Kasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest – und die tatsächlich verlangten Sätze liegen schon heute deutlich höher. Nach Zahlen der Kassen liegt das tatsächliche Niveau inzwischen bei rund 3,1 Prozent. Die Spanne unter den 93 Kassen reicht von 2,18 bis 4,39 Prozent.
| Jahr | Offizieller Durchschnittswert | Tatsächlich erhobener Schnitt |
|—|—|—|
| 2025 | 2,5 Prozent | 2,94 Prozent (vor dem Jahreswechsel 2025/26) |
| 2026 | 2,9 Prozent | 3,13 Prozent (1. Januar 2026) |
| 2027 | 2,9 Prozent (Prognose) | Kassenvertreter erwarten mindestens 3,1 Prozent |
Rund 75 Millionen Menschen sind laut GKV-Spitzenverband gesetzlich krankenversichert. Das Verbraucherportal biallo.de beziffert die Zahl der vom Zusatzbeitrag betroffenen Versicherten auf rund 57 Millionen. Weil viele Kassen ihre Rücklagen auffüllen müssen, gelten weitere Erhöhungen zum Jahreswechsel als möglich.
Das bedeutet es für den Geldbeutel

Zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse hinzu. Beides teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Wie stark sich die Wahl der Kasse auswirkt, zeigt eine Beispielrechnung für den Arbeitnehmeranteil am Zusatzbeitrag pro Monat:
| Bruttolohn im Monat | Kasse mit 2,18 % | Richtwert 2,9 % | Kasse mit 4,39 % | Unterschied im Jahr |
|—|—|—|—|—|
| 2.000 Euro | 21,80 Euro | 29,00 Euro | 43,90 Euro | 265,20 Euro |
| 3.000 Euro | 32,70 Euro | 43,50 Euro | 65,85 Euro | 397,80 Euro |
| 4.000 Euro | 43,60 Euro | 58,00 Euro | 87,80 Euro | 530,40 Euro |
| 5.000 Euro | 54,50 Euro | 72,50 Euro | 109,75 Euro | 663,00 Euro |
| 6.375 Euro (Höchstgrenze 2027) | 69,49 Euro | 92,44 Euro | 139,93 Euro | 845,32 Euro |
Eigene Berechnung: Arbeitnehmer tragen die Hälfte des Zusatzbeitrags. Unterschied im Jahr = günstigste gegen teuerste Kasse.
Gutverdiener zahlen 2027 zusätzlich mehr, weil die Beitragsbemessungsgrenze steigt: von 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro im Monat. Bis zu diesem Einkommen werden Krankenkassenbeiträge fällig. Die Verordnung hat das Kabinett beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
Kein Brief mehr von der Kasse?

Eine Änderung haben viele Versicherte noch gar nicht mitbekommen: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das seit dem 30. Juli 2026 gilt, wurde die Pflicht der Krankenkassen gestrichen, ihre Mitglieder vor einer Erhöhung des Zusatzbeitrags persönlich anzuschreiben. Die Streichung erfolgte erst im parlamentarischen Verfahren.
Nach Kritik von Verbraucherschützern will Gesundheitsminister Linnemann die Informationspflicht zwar zurückholen. Er sagte im September der „Rheinischen Post“:
> „Beitragssätze sind entscheidende Informationen für die Versicherten.“
> – Carsten Linnemann (CDU)
Die Kassen sollten ihre Mitglieder nach seinen Worten auch künftig individuell informieren müssen, etwa digital per App oder schriftlich. Beschlossen ist das aber bislang nicht, ein verbindlicher Starttermin ist nicht bekannt. Freiwillig dürfen Kassen weiterhin informieren. Versicherte sollten deshalb selbst prüfen – etwa in der App oder im Online-Postfach ihrer Kasse, auf deren Internetseite oder auf der Gehaltsabrechnung.
So funktioniert der Kassenwechsel

Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht – auch wenn sie noch keine zwölf Monate versichert sind. Dieses Recht bleibt von der Gesetzesänderung unberührt. Die wichtigsten Punkte:
– Frist: Die neue Kasse muss bis zum Ende des Monats gewählt werden, ab dem der höhere Beitrag erstmals gilt. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar 2027 ist das der 31. Januar 2027.
– Keine Kündigung nötig: Beim Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse meldet in der Regel die neue Kasse den Wechsel elektronisch an die alte.
– Wirksam: Der Wechsel gilt zum Ende des übernächsten Monats. Bis dahin wird der höhere Beitrag fällig.
– Ausnahme: Mitglieder mit einem Wahltarif Krankengeld sind vom Sonderkündigungsrecht ausgenommen.
Zusätzlich steigen zum 1. Januar 2027 die gesetzlichen Zuzahlungen, etwa bei Medikamenten auf 7,50 bis 15 Euro. Eine weitere Erhöhung im Jahr 2027 schließt Linnemann aus.
Kassen und Verbände warnen

Beim GKV-Spitzenverband fällt die Bewertung zwiespältig aus. Vorstandschef Oliver Blatt nannte die Schätzung „für sich genommen ein gutes Signal für unsere 75 Mio. gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgebende“. Zugleich warnte er: „Tatsächlich ergibt sich aktuell noch ein erhebliches finanzielles Risiko für die GKV.“ Gemeint ist eine geplante Standortklausel für Pharmaunternehmen, die laut Verband Zusatzkosten von bis zu 1,3 Milliarden Euro verursachen könnte – die Finanzierung ist ungeklärt.
Auch die Ersatzkassen bleiben vorsichtig. vdek-Chefin Ulrike Elsner sagte: „Diese Stabilität steht aber auf wackligen Füßen.“ Und Hans-Josef Hotz vom Sozialverband VdK Baden-Württemberg betonte: „Über den tatsächlich erhobenen Zusatzbeitrag entscheidet jede Krankenkasse selbst.“
Für Versicherte heißt das: Ob es teurer wird, entscheidet die eigene Kasse. Die meisten Kassen geben ihre Sätze für 2027 erst in den kommenden Wochen bekannt. Wer einen Wechsel erwägt, sollte die Zusatzbeiträge vergleichen und die Frist bis Ende Januar im Blick behalten.
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