Neue Regel ab November: Beliebte Zahlart wird plötzlich streng kontrolliert!

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Ein Klick im Onlineshop, bezahlt wird erst Wochen später: Für Millionen Deutsche ist das längst Alltag. Ab dem 20. November 2026 gelten dafür jedoch neue, deutlich strengere Regeln. Kunden müssen sich darauf einstellen, dass ihnen die beliebte Zahlart künftig auch verweigert werden kann.

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Hinter der Änderung steht ein neues Gesetz, für das das Bundesjustizministerium von Ministerin Stefanie Hubig (SPD) verantwortlich ist. Was sich genau ändert, wer betroffen ist, welche Ausnahmen gelten und was Kunden jetzt wissen sollten.

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Ab 20. November wird das spätere Bezahlen zum Kredit

Finger über einer Bezahl-App auf einem Smartphone (Symbolbild), 02.07.2026. Foto: IMAGO / NurPhoto (Samuel Boivin)
Finger über einer Bezahl-App auf einem Smartphone (Symbolbild), 02.07.2026. Foto: IMAGO / NurPhoto (Samuel Boivin)

Heute bestellen, später zahlen: Dieses bequeme Prinzip steht im Mittelpunkt einer Reform, die in wenigen Wochen greift. Für viele Online-Käufer ändert sich damit mehr, als sie bislang ahnen.

Konkret geht es um sogenannte „Buy now, pay later“-Angebote – also Ratenkauf oder Zahlungsaufschub über Zahlungsdienstleister, wie sie etwa Klarna oder PayPal anbieten. Ab dem 20. November 2026 fallen solche Modelle unter das Verbraucherkreditrecht. Bislang waren gerade kleine und kurzfristige Kredite häufig davon ausgenommen.

Grundlage ist die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225. Der Bundestag hat das deutsche Umsetzungsgesetz im April 2026 beschlossen, der Bundesrat hat es am 8. Mai 2026 gebilligt. Bis zum Stichtag gilt das alte Recht.

Diese Angebote fallen künftig unter die Regeln

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt, Berlin, 16.09.2026. Foto: IMAGO / Chris Emil Janßen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt, Berlin, 16.09.2026. Foto: IMAGO / Chris Emil Janßen

Federführend war das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Ministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte schon bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs im Juni 2025 klargemacht, worum es ihr geht:

> „Heute kaufen, später zahlen – das klingt oft praktisch, birgt aber echte Risiken.“

> – Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin, laut beck-aktuell

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Im Bundestag bezeichnete sie die Reform laut dem Portal ihre-vorsorge.de als eines der größten verbraucherpolitischen Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre. Diese Angebote sind künftig erfasst – und diese nicht:

| Künftig erfasst | Nicht erfasst |

|—|—|

| Kleinkredite bis 200 Euro | Klassischer Kauf auf Rechnung direkt beim Händler (unter bestimmten Bedingungen) |

| Zins- und gebührenfreie Kredite | Zahlungen mit der Debitkarte |

| Kredite mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten | Kredite zwischen Privatpersonen |

| „Buy now, pay later“-Modelle wie Ratenkauf oder späteres Bezahlen | Bestimmte staatlich geförderte Darlehen |

Strengere Prüfung: Nicht jeder bekommt den Aufschub

Firmengebäude der Schufa Holding mit Logo, Wiesbaden, 14.05.2026. Foto: IMAGO / Jan Huebner (Sven Severing)
Firmengebäude der Schufa Holding mit Logo, Wiesbaden, 14.05.2026. Foto: IMAGO / Jan Huebner (Sven Severing)

Die wichtigste Neuerung: Anbieter müssen vor Vertragsschluss die Kreditwürdigkeit prüfen – auch bei kleinen Beträgen. Ein Kredit oder Zahlungsaufschub darf nur gewährt werden, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Dabei sollen auch bestehende Verpflichtungen bei anderen Anbietern genauer betrachtet werden.

Für die Prüfung gelten klare Grenzen:

– Tabu-Daten: Informationen aus sozialen Netzwerken und besonders sensible Daten wie Gesundheitsdaten dürfen nicht verwendet werden.

– Automatische Entscheidungen: Wird per Algorithmus entschieden, müssen Kunden darüber informiert werden. Sie haben Anspruch auf eine Überprüfung durch einen Menschen und können die Entscheidung anfechten.

– Ablehnung: Wer abgelehnt wird, kann laut biallo.de eine kostenlose Erklärung der Gründe verlangen.

Und die Schufa? Wie die Anbieter Abfragen bei der Auskunftei künftig genau handhaben, ist laut biallo.de noch nicht abschließend geklärt. Reine Konditionsanfragen wirken sich nicht auf den Score aus, Kreditanfragen können ihn kurzfristig leicht senken. Wer eine Rate nicht zahlt, riskiert einen Eintrag wegen Zahlungsverzugs.

Neue Rechte für Käufer

Einkaufen in einem Onlineshop per Smartphone (Symbolbild), 18.03.2026. Foto: IMAGO / Zoonar (Worawee Meepian)
Einkaufen in einem Onlineshop per Smartphone (Symbolbild), 18.03.2026. Foto: IMAGO / Zoonar (Worawee Meepian)

Die Reform bringt nicht nur strengere Prüfungen, sondern auch mehr Schutz für die Kunden. Das gilt ab dem 20. November für die neu erfassten Angebote:

– Widerrufsrecht: 14 Tage ohne Angabe von Gründen – auch bei Kleinkrediten unter 200 Euro. Erfüllt der Anbieter seine Informationspflichten nicht vollständig, verlängert sich die Frist laut biallo.de auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.

– Klare Infos vorab: Laufzeit, Raten, Zinsen und alle Kosten müssen vor Vertragsschluss verständlich mitgeteilt werden.

– Nachsicht bei Zahlungsproblemen: Bevor es zu Zwangsvollstreckungen kommt, müssen Kreditgeber nach Lösungen suchen, etwa eine Stundung oder eine längere Laufzeit.

– Schutz vor Wucher: Die von Gerichten entwickelten Grenzen für Wucherzinsen werden ins Gesetz übernommen.

– Digital statt Unterschrift: Die Schriftform für Kreditverträge entfällt, Verträge können künftig digital geschlossen werden.

Auch beim Dispokredit ändert sich etwas: Banken müssen hier ebenfalls genauer prüfen und dürfen den Dispo nur noch mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen.

Ausnahmen: Rechnungskauf und alte Verträge

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Deutschen Bundestag, Berlin, 16.10.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Deutschen Bundestag, Berlin, 16.10.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Nicht jede Zahlung nach dem Kauf fällt unter die neuen Regeln. Der klassische Kauf auf Rechnung bleibt in vielen Fällen außen vor. Nach Angaben der IHK Köln greift die Ausnahme aber nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind:

– Der Händler räumt die Zahlungsfrist selbst ein, kein Dritter finanziert.

– Der Aufschub ist kostenlos.

– Die Frist beträgt höchstens 50 Tage nach Lieferung.

– Bei Verzug entstehen nur begrenzte Kosten.

Für große Online-Händler, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen sind, gilt eine strengere Grenze von 14 Tagen. Ob ein konkretes Angebot erfasst ist, hängt also von seiner Ausgestaltung ab.

Bestehende Verträge sind grundsätzlich nicht betroffen: Wer vor dem 20. November einen Kredit oder Ratenkauf abgeschlossen hat, für den gilt weiter das bisherige Recht, bis der Vertrag endet. Bei unbefristeten Verträgen können einzelne neue Informationspflichten allerdings auch für Altverträge gelten.

So verbreitet ist die Zahlart – und das sagen Verbraucherschützer

Schild einer Verbraucherzentrale, Hamburg, 08.05.2025. Foto: IMAGO / Christian Ohde
Schild einer Verbraucherzentrale, Hamburg, 08.05.2025. Foto: IMAGO / Christian Ohde

Wie groß das Thema ist, zeigen Umfragen, über die unter anderem t-online und ihre-vorsorge.de berichten:

| Kennzahl | Wert |

|—|—|

| Deutsche, die „Buy now, pay later“ nutzen (Schufa-Umfrage) | fast jeder Dritte |

| Nutzer, die schon eine Zahlungsfrist verpasst haben (Schufa-Umfrage) | mehr als jeder Dritte, bei Jüngeren die Hälfte |

| Unter-30-Jährige Nutzer, die den Überblick über offene Rechnungen verloren haben (Bafin-Umfrage) | knapp ein Viertel |

| Überschuldete Menschen in Deutschland 2024/2025 (Statistisches Bundesamt, zitiert im Bundestag) | rund 5,7 Millionen |

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte das Gesetz. Vorständin Ramona Pop warnte zugleich vor den Risiken der kleinen Beträge:

> „Ein kleiner Kredit wirkt harmlos, wird aber zu einem echten Problem.“

> – Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, 17.04.2026

Mit den neuen Regeln, so Pop, bekämen Verbraucher „nur die Kredite, die sie auch wahrscheinlich zurückzahlen können“. Kritik kam dagegen von der Opposition: Grünen-Politiker Stefan Schmidt warf Union und SPD laut ihre-vorsorge.de vor, „einfach zu viele unnötige Schutzlücken“ zu lassen – etwa weil Debitkarten ausgenommen sind und der Schutz vor Wucherzinsen nur halbherzig umgesetzt werde.

Was Kunden jetzt tun sollten

Hand mit Smartphone an einer Online-Kasse mit mehreren Zahlungsoptionen (Symbolbild). Bild: KI-generiert
Hand mit Smartphone an einer Online-Kasse mit mehreren Zahlungsoptionen (Symbolbild). Bild: KI-generiert

Wer ab dem 20. November an der Kasse plötzlich keine Ratenzahlung mehr angeboten bekommt, muss nicht gleich auf den Einkauf verzichten. Meist scheitert nur die gewählte Zahlart – nicht der Kauf selbst. Diese Tipps helfen:

– Alternativen nutzen: Lastschrift, Kreditkarte oder eine direkte Zahlung per PayPal sind in der Regel weiterhin möglich.

– Nachfragen: Bei einer Ablehnung können Kunden die Gründe erfragen und bei automatisierten Entscheidungen eine Prüfung durch einen Menschen verlangen.

– Daten prüfen: Eine kostenlose Selbstauskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung, etwa bei der Schufa, zeigt veraltete oder falsche Einträge.

– Überblick behalten: Offene Raten notieren und pünktlich zahlen – sonst drohen Mahngebühren, Inkasso und negative Einträge.

– Hilfe holen: Wer mit mehreren Zahlungen im Rückstand ist, kann sich an eine kostenlose Schuldnerberatung wenden.

Bis zum 20. November gilt für neue Verträge noch das bisherige Recht.

Umfrage

Strengere Regeln fürs spätere Bezahlen – wie finden Sie das?

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