Erschreckende Umfrage: Diesen Fehler machen die meisten Arbeitnehmer!

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Die Nase läuft, der Kopf dröhnt – und trotzdem geht es morgens ins Büro. Eine neue Umfrage zeigt, wie verbreitet dieses Verhalten ist. Experten warnen: Wer so handelt, schadet nicht nur sich selbst. Und die Politik plant gleichzeitig strengere Regeln.

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Gerade jetzt, wenn Erkältungen die Runde machen, stellt sich für viele Beschäftigte jeden Morgen dieselbe Frage. Was hinter dem Verhalten steckt, welche Risiken drohen, was das Gesetz sagt und welche Änderungen bei der Krankschreibung im Gespräch sind.

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Umfrage zeigt: Die Mehrheit arbeitet trotz Beschwerden

Erkälteter Mann sitzt am Schreibtisch im Büro (Symbolbild), 27.07.2021. Foto: IMAGO / Zoonar (Yuri Arcurs peopleimages.com)
Erkälteter Mann sitzt am Schreibtisch im Büro (Symbolbild), 27.07.2021. Foto: IMAGO / Zoonar (Yuri Arcurs peopleimages.com)

Sich krank zur Arbeit zu schleppen, gilt für viele als Zeichen von Einsatz. Fachleute sprechen von „Präsentismus“ – und der ist offenbar weit verbreitet. Eine aktuelle, repräsentative Umfrage einer großen Krankenkasse liefert dazu deutliche Zahlen.

Demnach haben 70 Prozent der befragten Beschäftigten schon einmal gearbeitet, obwohl sie sich eigentlich hätten auskurieren sollen. Nur 27 Prozent sagen, dass sie sich bei Beschwerden immer vollständig erholen. 3 Prozent machten keine Angabe.

Viele bleiben dabei nicht nur einen Tag am Arbeitsplatz:

– 21 Prozent arbeiteten drei bis vier Tage trotz Beschwerden.

– 20 Prozent waren fünf bis zehn Tage krank im Job.

– 6 Prozent arbeiteten sogar mehr als 20 Tage, obwohl sie sich hätten schonen sollen.

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Welche Symptome die Befragten hatten, wurde nicht erfasst.

Die Gründe: Pflichtgefühl schlägt Gesundheit

Erschöpfte Frau mit Kopfschmerzen am Laptop im Büro (Symbolbild), 03.03.2022. Foto: IMAGO / Zoonar (Yuri Arcurs peopleimages.com)
Erschöpfte Frau mit Kopfschmerzen am Laptop im Büro (Symbolbild), 03.03.2022. Foto: IMAGO / Zoonar (Yuri Arcurs peopleimages.com)

Warum gehen so viele trotzdem zur Arbeit? Der mit Abstand häufigste Grund ist laut der Umfrage das Pflichtgefühl. Doch auch Sorgen um den Job spielen eine Rolle.

| Grund für das Arbeiten trotz Beschwerden | Anteil der Befragten |

|—|—|

| Pflichtgefühl | 44 % |

| Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes | 13 % |

| Angst vor Konflikten mit Vorgesetzten oder Kollegen | 12 % |

| Hoher Arbeitsberg nach der Rückkehr | 12 % |

Quelle: repräsentative Telefonumfrage im Auftrag einer gesetzlichen Krankenkasse, Oktober 2026

Auffällig ist der Unterschied zwischen den Generationen: Bei den Befragten ab 60 Jahren nannten 64 Prozent das Pflichtgefühl als Grund – bei den 18- bis 29-Jährigen nur 21 Prozent.

Darum ist Krank-Arbeiten so riskant

Frau putzt sich im Großraumbüro die Nase (Symbolbild), 09.11.2022. Foto: IMAGO / Zoonar (Kasper Ravlo)
Frau putzt sich im Großraumbüro die Nase (Symbolbild), 09.11.2022. Foto: IMAGO / Zoonar (Kasper Ravlo)

Wer krank arbeitet, tut sich und anderen meist keinen Gefallen. Fachleute nennen vor allem drei Risiken:

– Ansteckung: Wer mit Infekt ins Büro kommt, kann Kolleginnen und Kollegen anstecken – im schlimmsten Fall fällt dann gleich ein ganzes Team aus.

– Verschleppung: Ohne Ruhe erholt sich der Körper schlechter. Präsentismus gefährdet laut Gewerkschaften die Gesundheit und erschwert die Genesung.

– Weniger Leistung: Wer krank am Schreibtisch sitzt, ist oft weniger konzentriert – der Nutzen für den Arbeitgeber ist entsprechend gering.

Das Problem ist keineswegs neu. Laut einer Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit hatten 63 Prozent der Beschäftigten im Vorjahr mindestens einen Tag trotz Krankheit gearbeitet, 44 Prozent sogar eine Woche oder länger. Besonders häufig betroffen sind Menschen mit hoher Arbeitsverdichtung und Sorge um ihren Job.

Eine Studie der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg mit knapp 2.000 Befragten kam auf 67,2 Prozent, die im vergangenen Jahr mindestens einmal krank gearbeitet hatten. Die Forscher um Professor Falko Sniehotta ziehen ein klares Fazit:

> „Unsere Ergebnisse legen nahe, dass der Fokus auf falsche Krankmeldungen zu kurz greift. Viel häufiger ist das Gegenteil der Fall: Menschen gehen krank zur Arbeit.“

> – Forschungsteam um Prof. Falko Sniehotta, Universität Heidelberg

Was das Gesetz sagt: Krankmeldung und Lohnfortzahlung

Holzstempel mit der Aufschrift „Attest“ (Symbolbild, Fotomontage), 29.08.2026. Foto: IMAGO / Wolfilser (Wolfgang Filser)
Holzstempel mit der Aufschrift „Attest“ (Symbolbild, Fotomontage), 29.08.2026. Foto: IMAGO / Wolfilser (Wolfgang Filser)

Wer krank ist, hat klare Rechte – aber auch Pflichten. Die wichtigsten Regeln aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz im Überblick:

– Sofort melden: Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen.

– Attest ab Tag 4: Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung fällig.

– Chef darf früher fordern: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Bescheinigung schon ab dem ersten Tag zu verlangen.

– Elektronische AU: Gesetzlich Versicherte müssen keinen gelben Schein mehr abgeben. Sie müssen die Arbeitsunfähigkeit aber ärztlich feststellen lassen – der Arbeitgeber ruft die Daten dann elektronisch bei der Krankenkasse ab.

– Lohnfortzahlung: Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter.

Und darf der Chef verlangen, dass man krank erscheint? Im Gegenteil: Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und dürfen sichtbar kranke Beschäftigte nach Hause schicken. Ob jemand arbeitsunfähig ist, stellt ein Arzt fest.

Krankschreibung per Telefon vor dem Aus?

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bei einer Pressekonferenz im Gesundheitsministerium, Berlin, 27.10.2026. Foto: IMAGO / Chris Emil Janßen
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bei einer Pressekonferenz im Gesundheitsministerium, Berlin, 27.10.2026. Foto: IMAGO / Chris Emil Janßen

Derzeit dürfen Ärzte Patienten mit leichten Symptomen noch bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankschreiben – wenn die Person der Praxis bekannt ist und eine Videosprechstunde nicht möglich ist. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, für eine Verlängerung muss man persönlich in die Praxis.

Das könnte sich ändern. Union und SPD haben sich Anfang Juli 2026 im Koalitionsausschuss darauf verständigt,

– die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und

– die Attestpflicht vom vierten auf den ersten Krankheitstag vorzuziehen.

Die Abschaffung ist Teil eines Pakets aus dem Gesundheitsministerium, das seit dem Sommer von Carsten Linnemann (CDU) geführt wird. Ein Gesetzentwurf liegt bislang aber nicht vor. Ein Beschluss noch in diesem Jahr gilt laut Berichten als äußerst unwahrscheinlich – bis dahin bleibt alles beim Alten. Ein unbezahlter Karenztag war ebenfalls diskutiert worden, ist nach Berichten aber vorerst vom Tisch.

Kritik: „Wer hustet, gehört ins Bett“

Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) vor der Kabinettssitzung, Berlin, 28.10.2026. Foto: IMAGO / ESDES.Pictures (Bernd Elmenthaler)
Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) vor der Kabinettssitzung, Berlin, 28.10.2026. Foto: IMAGO / ESDES.Pictures (Bernd Elmenthaler)

Die Pläne stoßen auf heftigen Widerstand. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor überfüllten Praxen und mehr Bürokratie:

> „Wer hustet, eine Magen-Darm-Infektion hat, gehört ins Bett.“

> – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Auch die IG Metall lehnt die Vorschläge ab und spricht von einem „Generalverdacht gegen Beschäftigte“. Kritiker befürchten, dass noch mehr Menschen krank zur Arbeit gehen – nach einer Umfrage des Sozialverbands VdK würden 14 Prozent bei einer Attestpflicht ab dem ersten Tag eher krank arbeiten.

Der heutige Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD), der das Amt Mitte Oktober übernommen hat, hatte im Juli – damals noch als SPD-Landespolitiker in Rheinland-Pfalz – vor dem Ton der Debatte gewarnt: „Was wir nicht brauchen, ist pauschales Misstrauen gegenüber den Beschäftigten.“

Hintergrund der Debatte ist der hohe Krankenstand. Laut DAK-Gesundheit lag er 2025 bei 5,4 Prozent, im Schnitt fehlten Beschäftigte 19,5 Tage. Experten führen einen Teil des Anstiegs der vergangenen Jahre auf die elektronische Krankmeldung zurück, die Fehlzeiten lückenloser erfasst.

Die Umfrage im Detail – und was Beschäftigte tun sollten

Kranker Mann im Büro schaut auf ein Fieberthermometer (Symbolbild), 18.03.2015. Foto: IMAGO / Panthermedia (Andrey Popov)
Kranker Mann im Büro schaut auf ein Fieberthermometer (Symbolbild), 18.03.2015. Foto: IMAGO / Panthermedia (Andrey Popov)

Die eingangs genannte Umfrage stammt von der AOK Hessen. Im Oktober 2026 wurden dafür 592 Beschäftigte und Selbstständige ab 18 Jahren in Hessen telefonisch befragt. Die Ergebnisse dürften jedoch vielen Arbeitnehmern in ganz Deutschland bekannt vorkommen – bundesweite Erhebungen kommen auf ähnlich hohe Werte.

Was heißt das für den Alltag? Fachleute raten:

– Ehrlich zu sich sein: Bei Fieber, starkem Husten oder Magen-Darm-Beschwerden gehört man nicht ins Büro.

– Früh melden: Den Arbeitgeber sofort informieren und klären, ab wann ein Attest nötig ist.

– Rücksicht nehmen: Wer mit leichten Symptomen arbeitet, sollte – wenn möglich – Kontakte vermeiden oder nach Absprache von zu Hause arbeiten.

– Auskurieren: Wer sich nicht schont, riskiert, dass sich die Krankheit verschleppt und der Ausfall am Ende länger dauert.

Umfrage

Sollte die Krankschreibung per Telefon abgeschafft werden?

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