Erstmals seit 2007: Diese Zahlung für Familien soll steigen!

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Gute Nachricht für Millionen junge Familien in Deutschland: Eine wichtige staatliche Leistung soll zum ersten Mal seit fast 20 Jahren steigen. Die Bundesregierung hat dafür einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht – und gleichzeitig einen heftig kritisierten Kürzungsplan wieder einkassiert. Was genau sich ändern soll, wer profitiert und wann es so weit sein könnte.

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Seit fast 20 Jahren unverändert: Jetzt kommt Bewegung in die Sache

Junge Eltern mit ihrem neugeborenen Baby auf dem Sofa (Symbolbild). Foto: KI-generiert
Junge Eltern mit ihrem neugeborenen Baby auf dem Sofa (Symbolbild). Foto: KI-generiert

Seit ihrer Einführung im Jahr 2007 sind die Beträge einer zentralen Familienleistung nie angehoben worden. Das soll sich nun ändern: Das zuständige Bundesministerium hat am Mittwoch, 28. Oktober 2026, neue Pläne vorgestellt, die mehr Geld und neue Regeln für Mütter und Väter vorsehen.

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Union und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, die Leistung zu reformieren und zu erhöhen. Der Weg dorthin war allerdings holprig: Ein erster Entwurf aus dem Sommer hatte für viel Ärger gesorgt, weil er an anderer Stelle deutliche Einschnitte vorsah.

Jetzt liegt eine überarbeitete Fassung vor. Beschlossen ist noch nichts – doch die Richtung ist klar.

Mehr Geld: Um diese Leistung geht es

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) im Deutschen Bundestag, Berlin, 14.10.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) im Deutschen Bundestag, Berlin, 14.10.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Es geht um das Elterngeld. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums von Ministerin Karin Prien (CDU) soll es erstmals seit seiner Einführung steigen. Geplant ist, den Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro und den Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro im Monat anzuheben.

| Elterngeld pro Monat | Bisher | Geplant | Plus |

|—|—|—|—|

| Mindestbetrag | 300 Euro | 330 Euro | 30 Euro |

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| Höchstbetrag | 1.800 Euro | 1.900 Euro | 100 Euro |

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das Mütter und Väter verlieren, wenn sie nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen. Bislang beträgt es in der Regel 65 bis 100 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Bei einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent, ab etwa 1.240 Euro netto liegt sie meist bei 65 Prozent.

Wie groß die Leistung ist, zeigen die Zahlen: Im Jahr 2025 wurden laut Medienberichten rund 7 Milliarden Euro an etwa 1,6 Millionen Empfänger ausgezahlt.

Kürzungsplan vom Tisch: Es bleibt bei 14 Monaten

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) beim Arbeitgebertag 2026, Berlin, 13.10.2026. Foto: IMAGO / Mike Schmidt
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) beim Arbeitgebertag 2026, Berlin, 13.10.2026. Foto: IMAGO / Mike Schmidt

Im Juli hatte Prien zunächst einen Entwurf vorgelegt, der die maximale Bezugsdauer für Elternpaare von 14 auf 12 Monate verkürzen sollte. Der Plan stieß auf breite Kritik – auch aus der SPD und von Sozialverbänden. Der Sozialverband SoVD bemängelte damals zudem, die Erhöhung der Beträge reiche nicht aus, um die Inflation seit 2007 auszugleichen.

> „Familien brauchen keine Kürzungen bei der Bezugsdauer.“

> – Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, im Juli 2026 zum ersten Entwurf

Diese Kürzung ist nun vom Tisch: Eltern erhalten zusammen weiterhin bis zu 14 Monate Basiselterngeld, Alleinerziehende ebenfalls bis zu 14 Monate.

Prien sagte der Deutschen Presse-Agentur, man habe sich in der Koalition darauf verständigt, das Elterngeld „strukturell weiterzuentwickeln“. Ziel sei es, die Leistung besser an die heutige Lebensrealität junger Familien anzupassen.

Neue Aufteilung: Vier Monate fest für jeden Elternteil

Vater mit Baby in der Trage beim Spaziergang im Park (Symbolbild). Foto: KI-generiert
Vater mit Baby in der Trage beim Spaziergang im Park (Symbolbild). Foto: KI-generiert

Neben dem höheren Betrag soll sich auch die Aufteilung der Monate ändern. Die wichtigsten geplanten Neuerungen im Überblick:

– 4 + 4 + 6: Je vier Monate sind fest für Mutter und Vater reserviert, die übrigen sechs Monate können die Eltern frei untereinander aufteilen.

– 80 Prozent statt 65 Prozent: In den reservierten Monaten sollen 80 Prozent des früheren Nettoeinkommens gezahlt werden. In den übrigen Monaten sind es 50 Prozent.

– Gleichzeitiger Bezug: Beide Elternteile sollen wieder unbegrenzt gleichzeitig Elterngeld beziehen dürfen – etwa, indem sie die ersten Monate gemeinsam zu Hause bleiben.

– Alleinerziehende: Sie erhalten weiterhin bis zu 14 Monate.

– Geschwisterbonus: Er soll länger gezahlt werden.

– Weniger Bürokratie: Der Verwaltungsaufwand soll sinken.

Anspruch haben weiterhin Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und beruflich pausieren oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Lob und Kritik: Reicht das Plus aus?

Paar plant am Küchentisch die Familienfinanzen (Symbolbild). Foto: KI-generiert
Paar plant am Küchentisch die Familienfinanzen (Symbolbild). Foto: KI-generiert

Dass die Bezugsdauer nicht gekürzt wird, dürfte viele Familien erleichtern. Die Erhöhung selbst fällt allerdings überschaubar aus: Beim Mindestbetrag sind es 30 Euro, beim Höchstbetrag 100 Euro mehr im Monat.

Kritiker hatten bereits beim ersten Entwurf darauf hingewiesen, dass die Beträge seit 2007 nicht an die gestiegenen Preise angepasst wurden. Die geplante Anhebung gleicht diesen Kaufkraftverlust nach Einschätzung des SoVD nicht aus.

Beobachter werten die neue Aufteilung zugleich als Signal: Wer die reservierten Monate nicht nutzt, verzichtet auf das höhere Elterngeld in diesen Monaten. Damit setzt die Regierung stärker als bisher auf eine partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung – und darauf, dass mehr Väter in den ersten Monaten zu Hause bleiben.

Wann kommt die Erhöhung? So geht es jetzt weiter

Leerer Plenarsaal eines Parlaments (Symbolbild). Foto: KI-generiert
Leerer Plenarsaal eines Parlaments (Symbolbild). Foto: KI-generiert

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung zwischen den Ministerien. Laut Medienberichten ist ein Kabinettsbeschluss für November geplant. Danach muss sich noch der Bundestag mit dem Gesetz befassen.

Wann die neuen Regeln in Kraft treten und für welche Geburten sie gelten sollen, ist bislang offen. Bis zu einer Verabschiedung gelten die bisherigen Elterngeld-Regeln unverändert weiter.

Umfrage: Wie finden Sie die geplante Elterngeld-Reform?

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