Frist läuft ab: Dieser kleine Zettel ist bald wertlos!

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Er steckt in unzähligen Geldbörsen, Jackentaschen und Küchenschubladen – und kaum jemand denkt daran, dass er ein Verfallsdatum hat. Zum 31. Dezember läuft für einen ganzen Jahrgang die Frist ab. Wer jetzt nicht handelt, verschenkt bares Geld.

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Viele Menschen sammeln ihn achtlos, vergessen ihn und finden ihn Monate oder Jahre später wieder. Dabei steckt in dem unscheinbaren Stück Papier echtes Geld. Was jetzt gilt, wie lange er einlösbar ist und warum sogar ein Gericht eingreifen musste.

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Vergessen in der Schublade

Küchenschublade voller Krimskrams und kleiner Zettel (Symbolbild). Bild: KI-generiert
Küchenschublade voller Krimskrams und kleiner Zettel (Symbolbild). Bild: KI-generiert

Fast jeder kennt das: Beim Einkauf wird ein kleiner Zettel ausgedruckt, landet in der Tasche – und gerät in Vergessenheit. Was viele nicht wissen: Ein solcher Beleg ist bares Geld wert, aber nicht unbegrenzt. Zum Jahresende verliert ein ganzer Jahrgang seinen Anspruch.

Der Bayerische Rundfunk (BR) hat zuletzt darauf hingewiesen, dass Verbraucher hier genau hinschauen sollten. Denn rund um die Gültigkeit kursieren viele Irrtümer – nicht nur bei Kunden, sondern offenbar auch bei manchen Händlern.

Ein Jahr? Ein weit verbreiteter Irrtum

Gesetzbuch mit Paragrafenzeichen und fast abgelaufener Sanduhr (Symbolbild). Bild: KI-generiert
Gesetzbuch mit Paragrafenzeichen und fast abgelaufener Sanduhr (Symbolbild). Bild: KI-generiert

Viele glauben, ein solcher Beleg sei nur ein Jahr lang gültig. Das ist laut Verbraucherschützern und Rechtsexperten falsch. Rechtlich wird er wie ein Gutschein behandelt – und für Gutscheine gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 195 BGB).

Entscheidend ist dabei, wann die Frist zu laufen beginnt: Nach § 199 BGB startet sie erst am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ein Beleg vom Januar läuft also nicht im Januar drei Jahre später ab, sondern erst am 31. Dezember des dritten Folgejahres.

Genau deshalb ist der kommende Jahreswechsel so wichtig. Denn für einen ganzen Jahrgang endet nun die Frist.

Es geht um den Pfandbon

Pfandbon für Leergut von einem Discounter, 10.07.2026. Foto: IMAGO / Manfred Segerer
Pfandbon für Leergut von einem Discounter, 10.07.2026. Foto: IMAGO / Manfred Segerer

Die Rede ist vom Pfandbon – dem Zettel, den der Automat nach der Rückgabe von Leergut ausdruckt. Er gilt nach Angaben der Verbraucherzentrale drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem er gedruckt wurde. Das heißt konkret: Alle Pfandbons aus dem Jahr 2023 verlieren am 31. Dezember 2026 ihren Anspruch. Danach dürfen Händler die Auszahlung verweigern.

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| Pfandbon ausgestellt im Jahr | Einlösbar bis |

|—|—|

| 2022 oder früher | bereits verjährt |

| 2023 | 31.12.2026 |

| 2024 | 31.12.2027 |

| 2025 | 31.12.2028 |

| 2026 | 31.12.2029 |

Dass diese Regel nicht überall angekommen ist, räumt auch die Verbraucherzentrale ein: Sie sei „offenbar nicht jedem Einzelhändler bekannt“. Die Frist gilt für alle Supermärkte und Discounter gleichermaßen. Die Erstattung ist zudem nicht an einen neuen Einkauf gebunden.

Nur in der eigenen Filiale – und nur, wenn er lesbar ist

Eine PET-Pfandflasche wird in einen Pfandautomaten eingeführt, 26.06.2026. Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie
Eine PET-Pfandflasche wird in einen Pfandautomaten eingeführt, 26.06.2026. Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Wer einen alten Bon findet, sollte zwei Haken kennen. Erstens: Eingelöst werden kann er grundsätzlich nur in dem Markt, in dem er ausgestellt wurde. Der Grund ist technisch – jeder Automat erzeugt bei der Rückgabe einen Datensatz, der nur mit der Kasse der jeweiligen Filiale abgeglichen wird.

> „Sie können sie grundsätzlich nicht in einer anderen Filiale derselben Supermarktkette einlösen.“

> – Verbraucherzentrale

Manche Händler zeigen sich aus Kulanz trotzdem großzügig, einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.

Zweitens: Pfandbons werden meist auf Thermopapier gedruckt, das mit der Zeit verblasst – durch Sonne, Wärme oder einen Waschgang sogar besonders schnell. Ist der Strichcode nicht mehr lesbar, stehen die Chancen auf eine Erstattung schlecht. Ist der Bon dagegen lesbar und die Frist noch nicht abgelaufen, muss die ausstellende Filiale ihn annehmen – auch dann, wenn die Kasse ihn etwa nach einer Systemumstellung nicht mehr scannt.

Streit vor Gericht: Discounter knickt ein

Netto-Filiale mit Parkplatz-Hinweisschild, 06.07.2026. Foto: IMAGO / Sven Simon (Frank Hoermann)
Netto-Filiale mit Parkplatz-Hinweisschild, 06.07.2026. Foto: IMAGO / Sven Simon (Frank Hoermann)

Wie ernst das Thema ist, zeigt ein Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Berlin und dem Discounter Netto Marken-Discount. Auslöser war ein Vorfall vom 12. März 2024: Nach Darstellung der Verbraucherschützer wurde in einer Filiale die Auszahlung von elf Pfandbons über insgesamt 62,29 Euro verweigert. Netto bestritt das und erklärte, es seien nur Bons nicht eingelöst worden, die älter als drei Jahre gewesen seien.

Das Landgericht Amberg wies die Unterlassungsklage im Januar 2025 zunächst ab, weil es die Vorwürfe nicht als bewiesen ansah. In der Berufung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg erkannte Netto die Forderungen der Verbraucherzentrale jedoch an. Mit dem Anerkenntnisurteil vom 21. Oktober 2025 (Az. 3 U 337/25) muss der Discounter es unterlassen, bei eigenen Pfandbons innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist „die Auszahlung des Pfandgeldes zu verweigern“. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

So holen Kunden ihr Geld zurück

Nahaufnahme einer PET-Pfandflasche vor Leergut mit Pfandkennzeichnung, 02.07.2026. Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie
Nahaufnahme einer PET-Pfandflasche vor Leergut mit Pfandkennzeichnung, 02.07.2026. Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Wer noch alte Pfandbons zu Hause hat, sollte jetzt aktiv werden. Diese Tipps helfen:

– Ausstellungsdatum prüfen: Bons aus 2023 bis spätestens 31. Dezember 2026 einlösen.

– Richtige Filiale aufsuchen: Der Bon gilt grundsätzlich nur im ausstellenden Markt.

– Bons kühl und dunkel lagern: Thermopapier verblasst durch Sonne und Wärme. Bei hohen Beträgen hilft ein Foto oder eine Kopie.

– Nicht abwimmeln lassen: Lehnt die Kasse einen gültigen Bon ab, zuerst mit der Marktleitung sprechen, dann den Kundenservice der Kette oder die Verbraucherzentrale einschalten.

– Am besten zeitnah einlösen: So geht kein Geld verloren.

Wer das Pfandgeld nicht selbst braucht, kann es übrigens auch spenden. Bei Lidl etwa gibt es an den Automaten seit Jahren einen Spendenknopf zugunsten der Tafeln – laut Tafel Deutschland kamen so seit 2008 bereits mehr als 36 Millionen Euro zusammen.

Umfrage

Sollten Pfandbons in jeder Filiale einer Kette einlösbar sein?

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