Heino rastet gegen AfD aus und fordert massives Schmerzensgeld!

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Ein unerwarteter Social-Media-Post entfacht einen Sturm in der deutschen Musikwelt – und bringt einen der bekanntesten Volksmusik-Stars des Landes mit der umstrittenen Partei AfD in direkten Konflikt.

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Ein Bild, das alles veränderte

Image: IMAGO / Andy Bünning
Image: IMAGO / Andy Bünning

Plötzlich tauchte auf den Kanälen eines Brandenburger AfD-Kreisverbands ein Foto von Heino auf: Sonnenbrille, Deutschlandfahne im Hintergrund, dazu der Slogan „Made in Germany“.

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Was wie eine Wahlkampf-Inszenierung wirkte, war in Wahrheit nie autorisiert. Der 87-jährige Schlagersänger erfuhr erst aus Fan-Mails von der Aktion – und reagierte fassungslos.

Binnen Stunden verbreitete sich das Posting viral. Während AfD-Anhänger das Bild als cleveren Coup feierten, schrillten bei Heinos Management die Alarmglocken. Ein klarer Verdacht stand im Raum: Hier sollte patriotischer Glanz für politische Zwecke vereinnahmt werden – ohne jede Zustimmung des Künstlers.

Die juristische Breitseite

Image: IMAGO / Andy Bünning
Image: IMAGO / Andy Bünning

Noch am selben Tag landete eine Abmahnung auf dem Schreibtisch der Verantwortlichen: Unterlassung, Löschung sämtlicher Kopien, Frist 24 Stunden. Wahlwerbung mit fremdem Namen, so das Argument der Anwälte, verletze Persönlichkeits- und Markenrechte.

Als der AfD-Politiker die Forderung zunächst ignorierte, zog Heino die nächste Karte – Klage vor dem Landgericht Neuruppin.

Hinter den Kulissen rollte eine gut geölte PR-Maschine an. Heinos Manager betonte, der Sänger sei „überparteilich“ und lasse sich „von niemandem vor den Karren spannen“. Die Botschaft kam an: In Talkshows und Feuilletons rückte das Thema „Missbrauch von Promi-Bildern im Wahlkampf“ ganz nach oben auf die Agenda.

Wortgefecht und Schadensbegrenzung

Image: IMAGO / APress
Image: IMAGO / APress

Der AfD-Kandidat versuchte, den Sturm kleinzureden, nannte sich „großer Heino-Fan“ und versprach, das Bild zu löschen. Doch die Entschuldigung wirkte halbherzig – zumal Screenshots längst im Umlauf waren.

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Heinos Seite legte nach: „Ein Klick auf ‚Entfernen‘ macht den Rufschaden nicht ungeschehen.“ Für den Sänger, der seit Jahrzehnten Bühnen füllt, gehe es um Integrität und die klare Distanzierung von extremistischer Politik.

Während die Partei auf „Meinungsfreiheit“ pochte, sammelten sich im Netz Tausende Unterstützer für den Entertainer. Die einen sahen in der Aktion der AfD eine gezielte Provokation, die anderen warfen Heino vor, „zu politisch“ zu reagieren. Das Klima heizte sich auf – und erhöhte den Druck auf beide Lager.

Das dicke Ende: Forderung in sechsstelliger Höhe

Image: IMAGO / Panthermedia
Image: IMAGO / Panthermedia

Erst ganz zum Schluss kam heraus, was wirklich auf dem Spiel steht: 250.000 Euro Schmerzensgeld. So viel verlangt Heino für den „unabsehbaren Imageschaden“, den die unerlaubte Wahlwerbung verursacht habe.

Ob das Landgericht dem gesamten Betrag stattgibt, ist offen – fest steht jedoch, dass die AfD Uckermark bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Wird das Foto erneut verbreitet, drohen hohe Ordnungsgelder oder gar Haft.

Mit der Klage setzt der Sänger ein deutliches Zeichen: Prominente lassen sich ihren Namen nicht widerstandslos vereinnahmen – schon gar nicht im hitzigen Vorfeld der Landtagswahl in Brandenburg. Und die AfD? Die muss nun entscheiden, ob sie 250.000 Gründe findet, künftig vorsichtiger mit fremden Gesichtern umzugehen.

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