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Geständnis vor Gericht: So lautet das Urteil

Zu Prozessbeginn räumte die 58-Jährige die Vorwürfe ein. Ihre Anwältin verlas ein Geständnis, die Angeklagte entschuldigte sich mehrfach bei den Familien. Laut dpa sagte sie:
„Ich werde mir nie verzeihen, was ich getan habe.“
Die angeklagte Erzieherin, laut dpa
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Mit zwei Familien kam ein Täter-Opfer-Ausgleich zustande. Das Gericht wertete die persönliche Entschuldigung in der Urteilsbegründung zu ihren Gunsten. Das Urteil im Überblick:
| Punkt | Entscheidung |
|---|---|
| Schuldspruch | Misshandlung von Schutzbefohlenen in 8 Fällen, vorsätzliche Körperverletzung in 3 Fällen |
| Strafe | 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung |
| Berufsverbot | 3 Jahre, sie darf nicht als Erzieherin arbeiten |
| Geldauflage | 5.000 Euro an den Kinderschutzbund |
| Antrag der Verteidigung | 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung |
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