Nach rund neun Monaten in Untersuchungshaft sollte Marius Borg Høiby, der Sohn von Königin Mette-Marit, endlich freikommen – so hat es ein Gericht am Montag entschieden. Doch die Erleichterung hielt nur kurz: Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Berufung ein. Ein auffälliges Testergebnis spielt dabei eine zentrale Rolle.
Überraschende Entscheidung: Gericht ordnet Freilassung an

Ein Gericht hat am Montag, 2. November 2026, entschieden: Marius Borg Høiby, der seit Anfang Februar in Untersuchungshaft sitzt, soll freikommen. Für ihn und seine Familie wäre es das Ende einer langen, belastenden Zeit gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, die Untersuchungshaft um vier weitere Wochen zu verlängern. Sie begründete das mit der Gefahr neuer Straftaten. Das Gericht folgte dem nicht und gab stattdessen dem Antrag der Verteidigung statt.
Nach Auffassung der Richter reichen mildere Maßnahmen aus. Høiby soll sich an folgende Auflagen halten:
– regelmäßige Meldepflicht bei den Behörden
– verpflichtende Drogentests
– Fortsetzung seiner Behandlung
Laut Gericht gab es in den vergangenen Monaten keinen registrierten oder vermuteten Verstoß gegen das Drogenverbot. Auch Kontakt- und Besuchsverbote habe er eingehalten.
Die Wende: Staatsanwaltschaft legt sofort Berufung ein

Kaum war der Beschluss verkündet, schlug die Anklage zurück. Staatsanwältin Oda Karterud kündigte gegenüber dem Sender NRK an:
> „Die Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen den Beschluss ein und beantragt aufschiebende Wirkung.“
> – Oda Karterud, Staatsanwältin (übersetzt)
Die aufschiebende Wirkung bedeutet: Høiby bleibt vorerst in Haft, bis das Berufungsgericht entschieden hat. Frei ist er also noch nicht.
Hintergrund ist ein Testergebnis: Ein Drogentest zeigte laut norwegischen Medien Alkohol an. Das Gericht hielt es für am wahrscheinlichsten, dass Høiby am Tag vor dem Test Alkohol getrunken hatte. Karterud sieht deshalb nach Angaben der Zeitung VG eine große Gefahr eines Rückfalls, sollte er jetzt freigelassen werden.
Die Verteidigung widerspricht. Anwalt Daniel Storrvik sagte, sein Mandant bleibe dabei, „nicht freiwillig Alkohol getrunken“ zu haben (übersetzt). Bei den Kontrollen habe es zudem keinen Verdacht auf Alkoholeinfluss gegeben. Eine formelle Meldung über einen Auflagenverstoß wurde laut Berichten bislang nicht verschickt.
Der Sohn der Königin: Das ist Marius Borg Høiby

Marius Borg Høiby ist der älteste Sohn von Königin Mette-Marit und der Stiefsohn von König Haakon. Seine Mutter brachte ihn mit in die Ehe; sein leiblicher Vater ist Morten Borg.
Weil er nur angeheiratet zur Königsfamilie gehört, trägt Høiby keinen royalen Titel und steht nicht in der Thronfolge. Trotzdem steht er seit Jahren im Fokus der Öffentlichkeit – seit 2024 vor allem wegen der Ermittlungen gegen ihn.
| Steckbrief | |
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| Name | Marius Borg Høiby |
| Geboren | 13. Januar 1997 |
| Alter | 29 Jahre |
| Mutter | Königin Mette-Marit |
| Stiefvater | König Haakon |
| Titel | keiner, nicht in der Thronfolge |
| Urteil 1. Instanz | vier Jahre Haft (15.06.2026, nicht rechtskräftig) |
Darum sitzt er seit Februar in Haft

Høiby wurde Anfang Februar 2026 in Untersuchungshaft genommen. Kurz danach begann vor dem Amtsgericht Oslo in Norwegen sein Prozess, in dem ihm insgesamt 40 Taten vorgeworfen wurden.
Am 15. Juni 2026 fiel das Urteil: Das Gericht sprach ihn in 34 von 40 Anklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu vier Jahren Haft. Darunter waren zwei Vergewaltigungen sowie Gewalt gegen eine frühere Partnerin und Verstöße gegen ein Annäherungsverbot. Von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen wurde er freigesprochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Høiby hat die Schuldsprüche wegen Vergewaltigung und Misshandlung angefochten, die Staatsanwaltschaft das Strafmaß. Für die angefochtenen Vorwürfe gilt bis zu einem endgültigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Schon im Juni hatte das Amtsgericht eine Freilassung angeordnet – damals stoppte das Berufungsgericht Borgarting lagmannsrett sie wenige Tage später.
Monate mit Fußfessel auf dem Familienanwesen

Seit Mitte Juli verbringt Høiby seine Untersuchungshaft nicht mehr im Gefängnis, sondern mit einer elektronischen Fußfessel auf Skaugum. Das Anwesen in Asker bei Oslo ist der Wohnsitz von König Haakon und Königin Mette-Marit. Zuvor saß er im Gefängnis Ila.
Laut Gericht war er dort rund 16 Wochen unter elektronischer Überwachung und musste sich regelmäßig Drogentests unterziehen. Bei der Anhörung sagten auch ein Psychiater und ein Mitarbeiter der Bewährungshilfe über die Folgen der Überwachung aus.
Verteidiger Daniel Storrvik nannte die Situation mit der Fußfessel laut Medienberichten „unerträglich“. Nach der Anhörung sagte er sinngemäß, es handle sich um eine Isolation, die es für seinen Mandanten „sehr, sehr schwer“ mache.
Wie es jetzt weitergeht

Jetzt liegt die Entscheidung beim Berufungsgericht Borgarting lagmannsrett. Es muss klären, ob Høiby bis zum Berufungsprozess freikommt oder weiter in Haft bleibt. Bis dahin bleibt er mit Fußfessel auf Skaugum.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
– 2. November 2026: Amtsgericht Oslo ordnet Freilassung an, Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
– offen: Entscheidung des Berufungsgerichts über die Haft
– 9. Februar 2027: Beginn des Berufungsprozesses gegen das Urteil vom Juni
Laut Medienberichten nahm Høiby den Beschluss mit Erleichterung auf. Sein Anwalt betonte allerdings, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist – ob er wirklich freikommt, ist damit weiter offen.