Mehr Befugnisse: Kabinett beschließt neue Reform – Kritik wird laut

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Ein unscheinbarer Kabinettsbeschluss entwickelt plötzlich enorme Sprengkraft.

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Mehr Macht im Schatten

Image: IMAGO / Future Image
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Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Sabotage, Cyberangriffe und andere Formen hybrider Einflussnahme will Deutschland seine Nachrichtendienste neu aufstellen. Das Bundeskabinett hat deshalb ein umfassendes Reformpaket verabschiedet, das Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit deutlich weitergehenden Möglichkeiten ausstatten soll.

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Das von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Gesetzespaket wurde am Mittwoch wie geplant von der Bundesregierung beschlossen. Vorgesehen ist unter anderem, dass die Dienste künftig umfangreicher Daten erfassen und speichern dürfen. Gleichzeitig sollen sie nicht mehr ausschließlich Informationen sammeln, sondern in bestimmten Situationen auch aktiv gegen Bedrohungen vorgehen können.

Dazu gehören etwa Maßnahmen gegen laufende Hackerangriffe. Auch bei Sabotageakten sollen die Nachrichtendienste künftig stärker eingreifen können. Die Regierung begründet die Reform mit einer veränderten Sicherheitslage, in der klassische Spionage zunehmend mit digitalen Angriffen und verdeckten Operationen verbunden ist.

Innenminister Dobrindt machte bereits vor der Kabinettsentscheidung deutlich, wie grundlegend der Wandel aus seiner Sicht ausfallen soll. Gegenüber der „Bild“-Zeitung erklärte er: „Wir machen aus unseren Nachrichtendiensten echte Geheimdienste“.

Seiner Ansicht nach müsse Deutschland gegenüber ausländischen Partnerdiensten aufholen. Dobrindt sagte außerdem: „Es ist höchste Zeit, dass wir uns wettbewerbsfähig und auf Augenhöhe mit unseren Partnerdiensten in der Welt aufstellen. Dazu braucht es operative Fähigkeiten und aktive Befugnisse, um gegen den modernen Staatsterrorismus und extremistische Gruppen effektiver vorzugehen.“

Doch was genau dürfen BND und Verfassungsschutz künftig tun – und wo liegen weiterhin klare Grenzen?

Nachrichtendienste sollen aktiver eingreifen dürfen

Image: AI
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Ein zentraler Bestandteil der geplanten Reform ist die Ausweitung sogenannter operativer Befugnisse. Bisher besteht die Aufgabe der deutschen Nachrichtendienste vor allem darin, Informationen zu beschaffen, auszuwerten und mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen.

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Künftig soll sich das teilweise ändern. Die Dienste sollen unter bestimmten Voraussetzungen selbst aktiv werden können, wenn eine konkrete Bedrohung besteht. Besonders im digitalen Bereich könnte dies weitreichende Konsequenzen haben.

So ist beispielsweise vorgesehen, dass bei laufenden Cyberattacken IT-Systeme des Angreifers unschädlich gemacht werden können. Damit würde der Staat nicht mehr lediglich versuchen, einen Angriff abzuwehren, sondern könnte unter bestimmten Bedingungen auch direkt gegen die technische Infrastruktur des Angreifers vorgehen.

Auch der BND soll zusätzliche Möglichkeiten erhalten. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall sowie bei besonderen Gefährdungslagen könnte der Auslandsnachrichtendienst künftig sogar Maßnahmen gegen Sabotage im Ausland durchführen.

Für Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, ist diese Entwicklung eine notwendige Konsequenz aus der veränderten Sicherheitslage. Die militärische „Zeitenwende“ müsse aus seiner Sicht durch eine entsprechende Veränderung bei den Nachrichtendiensten ergänzt werden.

Deutschland befinde sich bereits „mittendrin in einer hybriden Auseinandersetzung mit Russland, aber auch mit anderen Akteuren“, sagte Henrichmann der Nachrichtenagentur AFP.

Deshalb müsse die Bundesregierung die Nachrichtendienste „auf die Höhe der Zeit“ bringen und „vor die Welle kommen“.

Gerade der Begriff „operative Befugnisse“ dürfte dabei noch für Diskussionen sorgen. Denn die Reform geht über eine bloße Modernisierung der technischen Ausstattung hinaus.

Hackerangriffe könnten künftig aktiv bekämpft werden

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Besonders deutlich wird der geplante Kurswechsel bei der Bekämpfung digitaler Angriffe. BND und Verfassungsschutz sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen selbst Hackerangriffe durchführen können.

Dabei könnte es beispielsweise darum gehen, Daten zu verändern oder zu löschen. Als mögliches Szenario werden etwa Internetseiten oder digitale Dateien genannt, auf denen Anleitungen zum Bau von Waffen verbreitet werden. Diese könnten gezielt manipuliert werden.

Auch finanzielle Strukturen möglicher Sabotageakteure könnten ins Visier der Dienste geraten. Marc Henrichmann verweist in diesem Zusammenhang auf sogenannte Low-Level-Agenten, die für kleinere Sabotageaktionen eingesetzt werden können.

Die Bezahlung solcher Personen erfolgt nach seiner Darstellung teilweise über digitale Währungen. Wenn Nachrichtendienste entsprechende Zahlungsvorgänge unterbinden könnten, wäre eine konkrete Operation möglicherweise bereits vor ihrer Durchführung gefährdet.

Henrichmann erklärte dazu: „bekommt der Low-Level-Agent sein Geld nicht und wird auch nicht zur Tat schreiten“.

Damit zeigt sich, dass die Reform nicht ausschließlich auf klassische Spionage abzielt. Vielmehr sollen digitale Möglichkeiten genutzt werden, um potenzielle Angriffe bereits im Vorfeld zu verhindern oder laufende Operationen zu stören.

Trotz der geplanten Erweiterungen soll es allerdings Grenzen geben. Bei besonderen Gefährdungslagen dürfen sich die erweiterten nachrichtendienstlichen Maßnahmen nach Paragraf 51 des BND-Gesetzes nicht gezielt gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit von Menschen richten.

Damit bleibt der deutsche Ansatz weiterhin von den Möglichkeiten einiger ausländischer Geheimdienste entfernt.

Wie weit gehen die neuen Möglichkeiten wirklich?

Image: AI
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Trotz der geplanten Erweiterung sollen die deutschen Nachrichtendienste nicht mit den mächtigsten Geheimdiensten anderer Staaten gleichgestellt werden. Insbesondere bei den Befugnissen des BND bleiben weiterhin erhebliche Unterschiede zu Diensten wie der CIA, dem israelischen Mossad oder der französischen DGSE bestehen.

Dennoch könnte die Reform die Arbeitsweise von BND und Verfassungsschutz deutlich verändern. Neben der Abwehr von Cyberangriffen geht es auch um die Möglichkeit, selbst digitale Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Damit verschiebt sich die Rolle der Nachrichtendienste ein Stück weit: Sie sollen nicht mehr ausschließlich beobachten, analysieren und warnen, sondern in bestimmten Situationen auch handeln können.

Genau diese Entwicklung sorgt allerdings für erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, kritisiert mehrere Punkte des Gesetzespakets. Besonders problematisch sei aus ihrer Sicht, dass ihre Behörde künftig nicht mehr in derselben Weise für die datenschutzrechtliche Kontrolle des BND zuständig sein soll.

Für betroffene Bürger könnte das bedeuten, dass es schwieriger wird, herauszufinden, ob und wie ihre persönlichen Daten von Nachrichtendiensten verarbeitet wurden.

Kritisch sieht Specht-Riemenschneider außerdem die geplante Möglichkeit, auf öffentliche und private Videoüberwachung im öffentlichen Raum zuzugreifen. Damit könnten vorhandene Kameraaufnahmen stärker in die nachrichtendienstliche Arbeit einbezogen werden.

Auch die geplante Möglichkeit einer unbefristeten Speicherung personenbezogener Daten stößt bei der Datenschutzbeauftragten auf Widerstand. Aus ihrer Sicht könnte eine solche Regelung gegen die Verfassung verstoßen.

Damit steht eine zentrale Frage im Raum: Wie viel zusätzliche Sicherheit darf der Staat schaffen, wenn dafür gleichzeitig mehr Daten gesammelt und ausgewertet werden?

Opposition warnt vor Eingriffen in Grundrechte

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Nicht nur Datenschützer äußern Kritik. Auch aus den Reihen der Opposition kommt deutlicher Widerstand gegen die geplanten Änderungen.

Grüne und Linke sehen insbesondere das sogenannte Trennungsgebot gefährdet. Dieses Prinzip sieht eine klare Abgrenzung zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden vor.

Historisch hat das Trennungsgebot in Deutschland eine besondere Bedeutung. Es gilt unter anderem als Konsequenz aus den Erfahrungen während des Nationalsozialismus, als die Gestapo mit weitreichenden Befugnissen gegen politische Gegner sowie gegen Juden und andere verfolgte Gruppen vorging.

Nach Ansicht der Kritiker könnten die neuen Befugnisse diese Trennung zunehmend verwischen.

Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) warnt vor einer erheblichen Ausweitung staatlicher Macht. GFF-Vertreter Kai Dittmann sprach gegenüber der „Rheinischen Post“ von einem „massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste“.

Seiner Kritik zufolge könnten BND und Verfassungsschutz künftig mit einem erweiterten Einsatz von Staatstrojanern, umfangreichen KI-Auswertungen und Zugriffsmöglichkeiten auf private Kameras wesentlich tiefer in die Rechte der Bürger eingreifen.

Dittmann kritisierte insbesondere, dass dabei aus seiner Sicht nicht ausreichend Schutzvorkehrungen vorgesehen seien. Er forderte deshalb eine umfassende Überarbeitung des Entwurfs und bezeichnete ihn in weiten Teilen als „in weiten Teilen verfassungswidrigen“ Gesetzentwurf.

Damit stehen sich zwei grundsätzlich unterschiedliche Perspektiven gegenüber.

Die Bundesregierung und Befürworter der Reform sehen moderne Bedrohungen, gegen die traditionelle Methoden nicht mehr ausreichen. Kritiker befürchten dagegen, dass der Staat seine Sicherheitsbefugnisse zu stark ausweitet und dabei Grundrechte unter Druck geraten.

Sicherheit oder zu viel staatliche Macht?

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Die geplante Reform der Nachrichtendienste dürfte deshalb noch für intensive politische und gesellschaftliche Debatten sorgen. Einerseits stehen Deutschland und andere europäische Staaten vor neuen Herausforderungen: Cyberangriffe, Sabotage, digitale Einflussnahme und verdeckte Operationen lassen sich mit klassischen Methoden nur schwer bekämpfen.

Andererseits berühren die neuen Möglichkeiten unmittelbar den Schutz persönlicher Daten und grundlegende Freiheitsrechte.

Besonders umstritten ist dabei die Frage, ob Nachrichtendienste nicht nur Informationen sammeln, sondern selbst digitale Gegenangriffe durchführen dürfen. Auch der Zugriff auf Videoüberwachung, die Nutzung umfangreicher Datenbestände und eine mögliche längere Speicherung personenbezogener Informationen werfen Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf.

Die Bundesregierung sieht in den neuen Befugnissen vor allem eine notwendige Anpassung an die heutige Sicherheitslage. Kritiker warnen hingegen davor, dass die Grenzen zwischen Nachrichtendienst, Polizei und aktiver staatlicher Einflussnahme zunehmend verschwimmen könnten.

Fest steht: Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts ist die Reform noch nicht am Ende des politischen Prozesses. Die geplanten Änderungen müssen weitere parlamentarische Schritte durchlaufen und dürften dabei noch auf erheblichen Widerstand stoßen.

Am Ende wird deshalb entscheidend sein, welche Befugnisse tatsächlich im Gesetz verankert werden – und welche Kontrollmechanismen gleichzeitig für die Nachrichtendienste gelten.

Für Bürger bedeutet die Reform vor allem eines: Der deutsche Staat möchte seine Geheimdienste deutlich handlungsfähiger machen. Wie weit diese neuen Möglichkeiten reichen werden und welche Grenzen am Ende bestehen bleiben, dürfte zu den wichtigsten Streitpunkten der weiteren Beratungen gehören.

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