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Das E-Kennzeichen rückt in den Mittelpunkt

Bislang fristete das schwarze „E“ am Kennzeichen eher ein Schattendasein – vielen war nicht klar, welche Rechte damit verbunden sind. Das ändert sich nun grundlegend: Statt zusätzlicher Aufkleber oder Bescheinigungen dient künftig allein das Nummernschild als allumfassender Berechtigungsnachweis.
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Insbesondere Flottenbetreiber begrüßen diesen Schritt. Denn für Car-Sharing-Anbieter, Lieferdienste oder Handwerksbetriebe mit mehreren Fahrzeugen fallen damit gleich mehrere laufende Kostenpunkte weg – vom Plakettenkauf bis zu Sondergenehmigungen.
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