Im Bundestag wird über eine neue Pflicht beraten, die das Leben vieler Menschen in Deutschland verändern könnte – und auch Unternehmen direkt trifft. Bislang konnten Betroffene einfach Nein sagen. Damit soll bald Schluss sein.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf bereits im Sommer beschlossen. Jetzt ist das Parlament am Zug. Geht alles nach Plan, könnten die neuen Regeln schon Anfang 2027 gelten.
Was genau geplant ist, wer betroffen ist und warum vor allem die Wirtschaft Bedenken hat, zeigt der Überblick auf den folgenden Seiten.
Ein Nein soll bald nicht mehr reichen

Die Bundesregierung will eine Regel abschaffen, die seit Jahren gilt: Bisher mussten Betroffene und ihre Arbeitgeber zustimmen. Künftig soll der Staat sie auch ohne dieses Einverständnis heranziehen können.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 1. Juli 2026 gebilligt. Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, hat der Bundestag in erster Lesung darüber beraten und ihn anschließend an die Ausschüsse überwiesen.
Betroffene und Arbeitgeber sollen zwar weiterhin Einwände vorbringen können. Die letzte Entscheidung läge aber nicht mehr bei ihnen.
Darum geht es: die Reserve der Bundeswehr

Konkret geht es um das Reservestärkungsgesetz von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). Es betrifft vor allem ehemalige Soldatinnen und Soldaten sowie Menschen, die freiwilligen Wehrdienst geleistet haben. Sie sollen künftig auch in Friedenszeiten zu Reservediensten verpflichtet werden können.
Bislang galt in der Praxis die sogenannte „doppelte Freiwilligkeit“: Eine Übung fand nur statt, wenn Reservist und Arbeitgeber einverstanden waren. Verpflichtend war das außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nur sehr eingeschränkt.
Pistorius hatte den Kurs bereits im Mai bei einem Besuch in Kanada begründet, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete:
> „Freiwillig ist der Wehrdienst.“ Die Reserve aber „kann nicht auf Freiwilligkeit basieren. Deswegen wird es eine Verpflichtung geben“. – Boris Pistorius, 29.05.2026 (laut dpa)
Das Ziel: Die Reserve soll laut Verteidigungsministerium bis 2033 auf mindestens 200.000 Männer und Frauen anwachsen – zusätzlich zu einer aktiven Truppe, die auf 260.000 Soldatinnen und Soldaten wachsen soll.
Wie lange und bis zu welchem Alter?

Wie oft und wie lange jemand ran muss, hängt von der früheren Dienstzeit ab. Vorgesehen ist ein Stufenmodell: Pro Jahr sind zwischen drei und zwölf Wochen möglich, insgesamt zwischen sechs und zwölf Monaten.
| Frühere Dienstzeit | Maximal pro Jahr | Maximal insgesamt | Altersgrenze |
|—|—|—|—|
| Weniger als ein Jahr Wehrdienst / freiwilliger Wehrdienst | 3 Wochen | 6 Monate | 45 Jahre |
| Dazwischen (gestaffelt) | bis zu 4 bzw. 6 Wochen | – | – |
| Mindestens 13 Jahre bei der Bundeswehr | 12 Wochen | 12 Monate | – |
| Zeit- und Berufssoldaten | – | – | 65 Jahre, im Einzelfall 68 |
Wichtig dabei:
– Laut Verteidigungsministerium sind in der Praxis meist deutlich kürzere Übungen geplant.
– Wer bis zum 30. Juni 2011 ausschließlich Grundwehrdienst geleistet hat, soll weiterhin nur freiwillig herangezogen werden.
– Einsätze im Ausland, über die der Bundestag nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz entscheidet, bleiben freiwillig. Wer mehr als ein Jahr gedient hat, kann aber für Verwendungen in EU- und Nato-Staaten sowie an Bord von Schiffen und Flugzeugen verpflichtet werden.
– Im Spannungs- oder Verteidigungsfall bleibt ein unbefristeter Wehrdienst wie bisher möglich.
Was auf Arbeitgeber zukommt

Unternehmen müssen Beschäftigte künftig häufiger freistellen. Im Gegenzug sieht der Entwurf einige Erleichterungen vor:
– Der Einberufungsbescheid soll acht statt bisher vier Wochen vor Dienstbeginn zugestellt werden.
– Arbeitgeber haben dann zwei Wochen Zeit, Stellung zu nehmen, und können für unentbehrliche Mitarbeiter eine Zurückstellung beantragen.
– Kosten für Ersatzkräfte sollen großzügiger erstattet werden.
– Betriebe mit höchstens 249 Beschäftigten sollen pauschal 500 Euro bekommen, wenn ein Mitarbeiter mindestens 30 Tage Wehrübung leistet.
Reservisten selbst sollen unter anderem einen höheren Auslandszuschlag und eine erweiterte Fahrtkostenerstattung erhalten. Die Bundesregierung rechnet ab 2027 mit Mehrkosten von rund 43,1 Millionen Euro pro Jahr.
Der Wirtschaft reicht das nicht. Rainer Kambeck, Leiter Wirtschaftspolitik bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), erklärte nach dem Kabinettsbeschluss:
> „Die mit dem Gesetz vorgesehene Pflicht zum Reservedienst ist nicht der richtige Ansatz.“ – Rainer Kambeck, DIHK
Die DIHK fordert, Einberufungen mindestens drei Monate im Voraus anzukündigen, und warnt, dass Bundeswehr und Betriebe zunehmend um dieselben Fachkräfte konkurrieren.
Kritik und wie es jetzt weitergeht

Auch aus anderen Richtungen gibt es Einwände. Der Bundeswehrverband um seinen Vorsitzenden André Wüstner warnte laut ZDF, die Pflicht könne den freiwilligen Wehrdienst unattraktiver machen, weil sich Bewerber auf Verpflichtungen über Jahrzehnte einstellen müssten. Die Grünen-Verteidigungspolitikerin Sara Nanni kritisierte, wer freiwillig diene, könne später nicht mehr Nein sagen. Der Linken-Politiker Ulrich Thoden sieht die Freiheitsrechte der Reservisten unverhältnismäßig beschnitten.
Der Bundesrat begrüßt das Ziel grundsätzlich, will aber unter anderem Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Justizvollzug weitgehend ausnehmen. Die Bundesregierung will einen Teil davon prüfen, lehnt aber etwa eine generelle Zustimmungspflicht der Sicherheitsbehörden ab.
Pistorius zeigte sich nach dem Kabinettsbeschluss zuversichtlich. Er wolle eine Reserve, die „auf Augenhöhe mit der aktiven Truppe ihren Dienst versehen soll“, sagte er laut ZDF.
Wie geht es weiter? Der Entwurf (Drucksache 21/8407) liegt jetzt im federführenden Verteidigungsausschuss des Bundestages in Berlin. Änderungen sind noch möglich. Wenn das Parlament zustimmt, soll das Gesetz voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten.