Neues Gesetz: Staat zahlt Geld für Kinder – mit einem Haken!

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Der Bundestag hat ein neues Gesetz beschlossen, das Millionen Familien in Deutschland betrifft. Der Staat legt künftig Monat für Monat Geld für Kinder zur Seite. Doch an das Geld kommen die Kinder erst sehr viel später – und längst nicht jedes Kind profitiert.

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Mit den Stimmen der Koalition aus Union und SPD hat das Parlament das Vorhaben am Freitag, 16. Oktober 2026, verabschiedet. Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. Was genau hinter dem Gesetz steckt, welche Kinder das Geld bekommen und wo Kritiker den Haken sehen – ein Überblick.

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Neues Gesetz für Familien: Darum geht es

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) spricht im Bundestag, 25.09.2026. Foto: IMAGO / photothek (Thomas Trutschel)
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) spricht im Bundestag, 25.09.2026. Foto: IMAGO / photothek (Thomas Trutschel)

Der Bundestag hat ein neues Förderprogramm für Kinder beschlossen. Der Staat zahlt dabei regelmäßig einen festen Betrag ein – allerdings nicht auf ein Sparbuch und auch nicht für alle Kinder.

Hinter dem Gesetz steht Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Ziel der schwarz-roten Koalition ist es, dass Kinder möglichst früh mit dem Vermögensaufbau beginnen. Finanzpolitiker der Koalition sprachen laut dpa von „einem wichtigen Baustein in der Reform der Altersvorsorge“.

Mehr zu Betrag, Laufzeit und den Bedingungen auf den nächsten Seiten.

So viel Geld zahlt der Staat

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) im Deutschen Bundestag, 08.10.2026. Foto: IMAGO / Andreas Gora
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) im Deutschen Bundestag, 08.10.2026. Foto: IMAGO / Andreas Gora

Offiziell heißt das Vorhaben Frühstartrente. Der Staat zahlt für jedes förderberechtigte Kind 10 Euro im Monat in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot. Die Zahlungen laufen ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit – insgesamt bis zu 1.440 Euro.

| Punkt | Regelung |

|—|—|

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| Staatlicher Beitrag | 10 Euro pro Monat und Kind |

| Förderzeitraum | vom 6. bis zum 18. Lebensjahr |

| Staatliche Förderung gesamt | bis zu 1.440 Euro (144 Monatszahlungen) |

| Private Zuzahlung | bis zu 6.840 Euro pro Jahr |

| Anlage | kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot |

| Auszahlung | grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr |

Bei der ersten Beratung im Bundestag am 25. September sagte Klingbeil zu den zehn Euro, das „mag vielleicht nach wenig klingen“. Allein mit der staatlichen Förderung könnten bis zum Renteneintritt aber rund 53.000 Euro zusammenkommen, zahlen Eltern und Großeltern zusätzlich 20 Euro im Monat ein, rund 160.000 Euro. Klingbeil sprach von einem „digitalen Familiensparbuch“. Die Rechnung des Ministeriums beruht auf einer angenommenen Rendite und ist nicht garantiert.

Diese Kinder bekommen das Geld

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor der Kabinettsitzung im Bundeskanzleramt, 14.10.2026. Foto: IMAGO / photothek (Thomas Trutschel)
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor der Kabinettsitzung im Bundeskanzleramt, 14.10.2026. Foto: IMAGO / photothek (Thomas Trutschel)

Die Förderung wird Jahrgang für Jahrgang eingeführt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, der Bundesrat muss noch zustimmen.

– Gefördert werden Kinder von 6 bis 18 Jahren mit Erstwohnsitz in Deutschland.

– Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020.

– Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der Sechsjährigen hinzu.

– Kinder der Jahrgänge 2019 und älter dürfen zwar einen Vertrag abschließen, bekommen aber kein Geld vom Staat.

Eltern schließen den Vertrag bei einer Bank, Versicherung oder einem anderen zugelassenen Anbieter auf den Namen des Kindes ab. Eine Beratungspflicht gibt es nicht, der Abschluss soll auch online möglich sein.

Der Haken: Kein Geld zum 18. Geburtstag

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei einer Pressekonferenz, 12.10.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei einer Pressekonferenz, 12.10.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Wer auf Startkapital für Führerschein oder Studium hofft, wird enttäuscht: Das Geld ist für das Alter gedacht. Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr möglich.

Schließen Eltern keinen Vertrag ab, fließen die zehn Euro in ein staatliches Sondervermögen „Frühstartrente“, das zum 1. Januar 2028 errichtet und von der Bundesbank verwaltet werden soll. Angelegt wird dort ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds. Den Anteil daraus können die Kinder später in einen eigenen Vertrag übertragen – wer das bis zum 35. Lebensjahr versäumt, verliert das Geld.

Steuerlich gilt: Die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, besteuert wird erst bei der Auszahlung.

Kritik von Opposition und Verbraucherschützern

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei der Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 06.10.2026. Foto: IMAGO / Bernd Elmenthaler
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei der Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 06.10.2026. Foto: IMAGO / Bernd Elmenthaler

Die Union feiert das Gesetz. CDU-Finanzpolitiker Mathias Middelberg nannte die Frühstartrente in der ersten Beratung einen „Meilenstein“. Die Opposition sieht das anders:

– Grüne: Stefan Schmidt hält die Idee für gut, aber schlecht umgesetzt. Den Ausschluss älterer Kinder nannte er „schlicht ungerecht“.

– Linke: Lisa Schubert bezeichnete die Frühstartrente als „private Kundenakquise auf Staatskosten“.

– AfD: Iris Nieland hält den Sockelbetrag von zehn Euro für „völlig unzureichend“.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband übte in der Anhörung Kritik: Die mögliche Zuzahlung von 6.840 Euro im Jahr sei zu hoch. Grüne und Linke befürchten, dass vor allem wohlhabende Familien profitieren.

Den Staat kostet die Förderung laut Bundesregierung 198 Millionen Euro im Jahr 2027, bis 2030 steigen die jährlichen Kosten auf 411 Millionen Euro. Als Nächstes ist der Bundesrat am Zug.

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